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Weihnachten mit Kind in DE / Notarielle Beglaubigung??
Verfasst: 28 Okt 2011, 20:47
von Mencey
Hallo liebes Forum:
Meine Verlobte und ich wollen Weihnachten gemeinsam in Deutschland verbringen. Aber diesmal soll ihr achtjähriger Sohn mitkommen.
Meine Verlobte ist bereits geschieden und das Kind lebt dauerhaft bei ihr.
Gibt es eine Art Vordruck für eine not. Erklärung, in der der Kindesvater bescheinigt, daß das Kind mit seiner Mutter entweder für einen bestimmten Zeitraum oder für immer (also dann später) mit der Mutter nach Deutschland fahren darf oder muß man sich da selber einen Text ausdenken und diesen dann von einem Notar in RUS beglaubigen lassen??
Wenn ihr Exmann diese Erklärung abgibt und sie dann notar. beglaubigt ist, muß sie dann noch ins Deutsche übersetzt werden??
Der Exmann würde diese Erklärung abgeben, notfallls auch für immer...aber er hat keine Lust, sich darum zu kümmern ( naja..muß er auch nicht, wichtig ist seine Unterschrift
Ich weiß, dass meine Verlobte so eine Erklärung hat, wenn sie die Großeltern ihres Kindes in der Ukraine besucht, aber Ukraine und Russland ist etwas anderes al Deutschland und Russland.
In meiner Verpflichtungserklärung ist das Kind bereits eingetragen, russ. Reisepass für das Kind ist auch fast abholbereit, Konsulatstermin steht auch schon fest...fehlt halt nur noch diese Erklärung, daß das Kind mit nach Deutschland fahren darf.
Wer weiß von Euch einen Rat??
Gruß
Mencey
Re: Weihnachten mit Kind in DE / Notarielle Beglaubigung??
Verfasst: 28 Okt 2011, 22:44
von manuchka
Die Notare wissen Bescheid und haben so eine Erklärung in der Regel im Computer, wenn es nur ums Einverständnis für die vorübergehende Ausreise (Urlaub) geht.
Re: Weihnachten mit Kind in DE / Notarielle Beglaubigung??
Verfasst: 28 Okt 2011, 23:29
von zimdriver
Muss nicht in Deutsch sein, Russisch mit Notariats- Stempel reicht.
Re: Weihnachten mit Kind in DE / Notarielle Beglaubigung??
Verfasst: 24 Nov 2011, 01:40
von Mencey
Mencey hat geschrieben:Hallo liebes Forum:
Meine Verlobte und ich wollen Weihnachten gemeinsam in Deutschland verbringen. Aber diesmal soll ihr achtjähriger Sohn mitkommen.
Meine Verlobte ist bereits geschieden und das Kind lebt dauerhaft bei ihr.
Gibt es eine Art Vordruck für eine not. Erklärung, in der der Kindesvater bescheinigt, daß das Kind mit seiner Mutter entweder für einen bestimmten Zeitraum oder für immer (also dann später) mit der Mutter nach Deutschland fahren darf oder muß man sich da selber einen Text ausdenken und diesen dann von einem Notar in RUS beglaubigen lassen??
Wenn ihr Exmann diese Erklärung abgibt und sie dann notar. beglaubigt ist, muß sie dann noch ins Deutsche übersetzt werden??
Der Exmann würde diese Erklärung abgeben, notfallls auch für immer...aber er hat keine Lust, sich darum zu kümmern ( naja..muß er auch nicht, wichtig ist seine Unterschrift)
Heute mal ein Update, wie es auf dem Konsulat am 23.11.2011 gelaufen ist, was benötigt wurde und welche Fragen da mal wieder gestellt wurden.
Unser Plan ist, Weihnachten gemeinsam in Deutschland zu verbringen, wie schon geschrieben, mit ihrem Sohn.
Um im Vorfeld alles richtig zu machen (ich hatte hierzu an andere Stelle noch eine Frage gepostet), haben wir folgende Dokumente zur Visaerstellung eingereicht:
Für das Kind:
+ nach Möglichkeit eigenen Reispass für das Kind (das Kind kann zwar bei der Mutter im Pass eingetragen werden, bei einer etwaigen Namensänderung nach unserer Hochzeit und der damit verbundenen Erstellung eines neuen Reisepasses für meine Verlobte, haben wir uns für die "Eigenvariante" des Passes entschieden)
+eigener Visumantrag, 3x unterschrieben vom Kindsvater, da auch sorgeberechtigt, inkl.der Erklärung nach §55.
+2 biometrische Passbilder, eines für den Visumantrag, das andere für das Lichtbild im Visumsaufkleber im Reisepass.
+Einverständniserklärung des Kindsvaters zur vorübergehenden Ausreise in die Schengenstaaten. Auf die Formulierung "zur Erstellung eines Visums in alle Schengenstaaten" legen die Botschaftsmitarbeiter großen Wert. Die Einverständniserklärung hat tatsächlich fast jeder Notar als Vorlage. Diese Einvertändniserklärung muß notariell beglaubigt werden und falls vor Ort gleich möglich, in das Deutsche übersetzen lassen. In unserem Fall war die Übersetzung nicht möglich und mußte an anderer Stelle übersetzt und beglaubigt werden (Kosten hierfür 1100Rubel in Moskau). Kosten für die notarielle Einverständniserklärung ca. 700Rubel.
+Geburtsurkunde im Original, muß nicht übersetzt werden.
+Eintrag des Kindes auf die Reisekrankenversicherung der Mutter
+Eintrag des Kindes auf meiner Verpflichtungserklärung
+Gebühren von 35Euro umgerechnet in Rubel zum akt. Kurs. Das Kind ist schon über 6 Jahre alt und trägt somit die vollen Gebühren für das Visum.
Alle Dokumente mindestens einmal kopieren!!
Auf die benötigten Unterlagen meiner Verlobten gehe ich nicht weiter ein, wir haben das bisher immer so gehandelt:
+Verpflichtungserklärung
+Kopie von meinem Reisepass bzw. Personalausweis ( den Perso hatte ich mir auf meinem Standesamt nach langem Bitten beglaubigen lassen)
+Formloses Einaldungsschreiben von mir, adressiert an die Deutsche Botschaft in Moskau mit dem Grund der Reise, also diesmal:Deutsche Kultur, Weihnachtsbrauch und gemeinsames Weihnachtsfest)
+Visumantrag
+2 biometr. Passfotos
+Russ. Reisepass
+Russ. Inlandspass
+Nachweis von Wohneigentum, Nachweis zur Beschäftigung (Arbeitsbescheinigung)-alles in allem Nachweise zur Rückkehrwilligkeit
+Flugticket für Hin- und Rückreise ( in diesem Fall )
+Reisekrankenversicherung
+35 Euro umgerechnet in Rubel
Und so ist es gelaufen:
Die erste Frage war:" Hat der Vater des Kindes den Visumantrag 3x unterschrieben??"
Danach die Frage nach der Einverständniserklärung des Vaters zur vorübergehenden Ausreise (dieses Dokument wird hauptsächlich für die russ.Grenzkontrolle benötigt, auf Nachfrage beim deutsch.Konsulat in Moskau prüfen sie schon vorab bei der Visumerteilung dieses Dokument).
Auf die Geburtsurkunde wurde nur flüchtig geschaut, aber die diesmal im Vorfeld gekauften Flugtickets für Hin- und Rückreise zeigten sich als wichtig - wahrscheinlich auch ein "Grund" für die Rückkehrwilligkeit - aber was sind schon Tickets??? Naja....
Genauer wurde auf das Verhältnis zwischen mir und meiner Verlobten eingegangen. Die Fragen waren: "Wo haben Sie sich kennengelernt?" "Was haben sie für ein Verhältnis zu einander? Freundschaft?" "Wie oft war ihr Freund schon in Russland?" "Wie sprechen Sie miteinander?" "Wie finanzieren Sie ihre Reise nach Deutschland?" "Wer hat die Tickets bezahlt?" (So eine blöde Frage, da geht mir schon wieder der Draht in der Tschapka hoch!)
"Warum wollen Sie Deutsch lernen?"
Mittlerweile werden die Antworten im System der Botschaft gespeichert und es ist ratsam, immer die gleichen antworten zum Thema "Kennenlernen" und den "Kennenlernort" zu geben.
Als letztes mußte meine Verlobte das erste mal eine Erklärung abgeben, dass der Zweck der Reise nicht der Heirat dient, danach sagte die freundliche Konsulatsangestelle: "Charascho" und meine Verlobte könne die Pässe am Freitag, also doch schon übermorgen, abholen.
Das Ganze hat sich heute morgen meiner Zeit um 5.30Uhr abgespielt..ich hoffe, ich habe alles soweit richtig weitergegeben...ist noch nicht ganz so meine Zeit
In diesem Sinn..
Mencey