Seite 1 von 1

Fragen nach der Heirat...was beachten?

Verfasst: 04 Nov 2011, 14:43
von Info9
Hallo liebes Forum,

ich bin bei der Suche nach Informationen auf dieses Forum gestossen, habe auch schon drin rumgestöbert, aber je mehr ich lese desto verwirrter bin ich.
Evntl. ist es ja ein leichtes für euch mir zu helfen.

Ich studiere hier in Deutschland seit 1 Jahr ganz normal mit einem Studentenvisum, habe hier meinen jetzigen Verlobten kennengelernt und wir werden nächste Woche heiraten. Soweit so gut..wir haben auch alle Dokumente beisammen und der Termin zur Hochzeit steht. alles abgesegnet.

Nun aber die Fragen, ich besitze meinen russischen Pass und meinen Internationalen Pass..im russissischen pass bin ich in russland mit wohnsitz gemeldet und in meinem internationalen pass klebt mein studentenvisum.
nun muss ich ja 4 wochen nach der heirat meine neuen lebensumstände angeben...das heisst meinen neuen namen , diesbezüglich auch einen neuen russischen und internationalen pass beantragen.
das konsulat in bonn hat mir aber gesagt, dass kann ich nur in russland machen, da ich in russland gemeldet bin.
nun heisst es aber auch das kann bis zu 4 wochen dauern..schon allein beim russischen pass.. und beim internationalen noch länger.
aber ich bin ja hier noch am studieren.. so einfach kann ich nicht weg und in russland warten bis man mir den pass macht.

ich würde natürlich fliegen, aber was ist der richtige ablauf um es schnell hinter mich zu bringen.
welche dokumente brauche ich? sollte ich das studentenvisum behalten oder gibts dann andere nach der heirat. denn dann noch mit der dt. botschaft in moskau wieder rumplagen ist auch nicht schön.
sollte ich dann in russland angeben das ich mich dort abmelden möchte , oder ist das quatsch und es dauert dann noch länger.

also um es nochmal zusammenzufassen :)
habe ein studentenvisum...studiere in deutschland...ich heirate in deutschland... bekomme einen neuen namen und einen neuen status "verheiratet" ... und
habe einen russischen und internationalen passdie beide dann nicht mehr stimmen.

was kann ich tun, um so schnell und unkompliziert wie möglich die beiden Pässe zu erneuern?
welche dokumente brauche ich aus deutschland?
gibt es einen weg es zu machen ohne so lange in russland zu bleiben


so viele fragen..
ich danke für eure hilfe im voraus
elena

Re: Fragen nach der Heirat...was beachten?

Verfasst: 04 Nov 2011, 15:55
von manuchka
In eurem Fall würde ich jetzt erstmal zum Ausländeramt gehen und dein Studentenvisum in eine reguläre Aufenthaltserlaubnis umwandeln lassen, auf die du als Ehefrau eines Deutschen Anspruch hast. Das müsste neuerdings ein Kärtchen sein, die wird also nicht mehr in den Pass geklebt.

Dann wird es dir vermutlich nicht erspart bleiben, den Inlandspass in Russland und den Auslandspass auch dort oder dann in Deutschland über das Konsulat ändern zu lassen.

Im Forum hatten wir das Thema mehrfach, lies mal hier:
http://www.forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=34&t=12997
http://www.forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=34&t=13154
http://www.forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=13&t=12770
http://www.forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=34&t=12047
http://www.forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=34&t=11043

Re: Fragen nach der Heirat...was beachten?

Verfasst: 04 Nov 2011, 17:17
von Info9
Vielen lieben dank erstmal für die Informationen.

Werde dann wohl zweimal nach Russland reisen müssen also, einmal um den inlandspass zu erneuern und wenn es dann nicht mit dem neuen inlandspass beim Konsulat klappt in Bonn , nochmal um den internationalen Pass zu beantragen.

Habe ich das richtig verstanden.
Brauche die internationale eheurkunde mit appostille vom Standesamt und diese lass ich dann in Russland übersetzen und beglaubigen und damit bekomm ich dann einen neuen inlandspass mit neuem namen nach frühestens zwei Wochen?

Und ich kann meinen alten internationalen russischen Reisepass erst später andern kurz vor Ablauf ? Muss also nicht beides machen, das würde ich nämlich erst in den sommer Semesterferien machen lassen.

Nochmal kurz zu dem ABH: mein zukünftiger Mann ist nicht deutsch , aber EU Bürger mit festem Wohnsitz in deutschland und daueraufenthaltskarte. Steht mir dann trotzdemnein anderes Visum zu?

Nochmal danke
Ich weiß die Hilfe hier wirklich zu schätzen
Liebe Grüße
Elena

Re: Fragen nach der Heirat...was beachten?

Verfasst: 07 Nov 2011, 08:09
von Zejtnot
Info9 hat geschrieben:Nochmal kurz zu dem ABH: mein zukünftiger Mann ist nicht deutsch , aber EU Bürger mit festem Wohnsitz in deutschland und daueraufenthaltskarte. Steht mir dann trotzdemnein anderes Visum zu?
Ja, aber "nur" ein Visum auf Basis der Freizügigkeitsregelung, keine Aufenthaltsgenehmigung. Diese kann Dir nur das Heimatland Deines Mannes ausstellen.

Re: Fragen nach der Heirat...was beachten?

Verfasst: 07 Nov 2011, 15:16
von manuchka
Das ist total falsch, Zejtnot.

Mein Mann und ich wohnen in Österreich, wo ich als EU-Staatsbürgerin Freizügigkeit "genieße" und einen Aufenthaltstitel habe, und selbstverständlich hat mein Mann hier auch eine Aufenthaltserlaubnis! Eine andere als ich, weil er "Drittstaater" ist, aber trotzdem eine Aufenthaltserlaubnis der Republik Österreich. Genauso ist es für einen Drittstaaten-Ehegatten eines EU-Bürgers in Deutschland - der EU-Bürger hat einen Aufenthaltstitel, und sein Ehepartner bekommt natürlich auch auch eine Aufenthaltserlaubnis. Ich weiß nicht, mit welcher Gülitgkeit, hier in Ö ist es eine Daueraufenthaltskarte für 5 Jahre.

Re: Fragen nach der Heirat...was beachten?

Verfasst: 08 Nov 2011, 06:19
von Zejtnot
Manuchka, wir hatten hier aber auch den Fall des Luxemburgers in Dubai, der seine Frau mit nach Deutschland nehmen wollte. Dieser beantragte ein Visum (!), keine Aufenthaltsgenehmigung. So haben es mir auch diverse Diplomaten in Novosibirsk erläutert - denn es ist in Deutschland recht abstrus, dass man als Ehepartner eines Deutschen für die Aufenthaltsgenehmigung Deutschkenntnisse braucht, aber als Ehepartner eines EU-Bürgers (nicht Deutscher) für das Visum gemäß Freizügigkeit keine Deutschkenntnisse nachweisen muss.

Insofern, auch wenn mein "aus dem Bauch heraus" weiter gilt, so kann ich nicht vollkommen falsch liegen!

Re: Fragen nach der Heirat...was beachten?

Verfasst: 08 Nov 2011, 16:58
von manuchka
Die Frau des Luxemburgers brauchte selbstverständlich ein Visum, weil sie beide in Dubai waren, die Frau noch kein Visum hatte und erstmal nach DE einreisen musste. Die junge Dame, die hier anfragt, HAT schon ein Visum / Aufenthaltsrecht und wohnt auch schon in DE, sie muss gar nicht mehr nach DE einreisen. Ihr Mann wohnt auch schon in DE. Wo und wozu sollen die beiden denn in DE nun ein Visum für DE beantragen??? Der Mann geht nach der Heirat mit seiner AE, der Heiratsurkunde und den Unterlagen seiner Frau zur ABH, und dort wird der schon vorhandene Aufenthaltstitel in eine Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige von EU-Ausländern umgewandelt.

Und ja - es ist richtig, dass ein EU-Angehöriger und dessen Familienangehörige keinen Sprachnachweis für einen Aufenthaltstitel in DE brauchen, weil DE zwar seinen, aber nicht den EU-Angehörigen Vorschriften machen kann, welche Voraussetzungen für eine FZF gelten - aber mit dieser Fragestellung hat das gar nichts zu tun.