Ablehnungsgründe Visum zur Geburt eines (unehelichen) Kind

Geheiratet - und wie weiter? Wie kommt der Ehepartner nach Deutschland? Oder vielleicht besser in die Gegenrichtung, Übersiedlung nach Russland? Dürfen die Kinder mitkommen?

Moderator: Dietrich

Alexis77
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Re: Ablehnungsgründe Visum zur Geburt eines (unehelichen) Ki

Beitrag von Alexis77 »

Ja diese Alternative wäre mir auch am liebsten. Aber Meine Freundin hat einen Fulltime Job als Abteilungsleiterin. Das in Verbindung mir Schwanger sind nicht gerade die besten Voraussetzungen um schnell A1 zu erreichen.
Wie sind denn Eure Erfahrungen. Wieviel Zeit /Energie muss man in A1 stecken? Mein indischer Kollege meinte er hätte, das an einem WE gelernt. Aber so recht glaube ich das nicht. Habe mir mal den Prüfungsbogen angeschaut. Also für das gleich in Russisch, da bräuchte ich min. einen Monat Fulltime Unterricht.
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manuchka
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Re: Ablehnungsgründe Visum zur Geburt eines (unehelichen) Ki

Beitrag von manuchka »

Manchmal muss man eben Prioritäten setzen und entscheiden, was wichtiger ist - der Job, den man bald sausen lässt, oder der Wunsch, nach DE umzuziehen und das Kind dort zu bekommen. Will man schnell nach DE umziehen und gleich versichert sein, muss man eben heiraten und A1 in Kurzzeit hinter sich bringen.

Die andere Alternative wäre: alles ruhig angehen lassen, Kind in RUS bekommen, fürs Kind dt. Staatsbürgerschaft holen, FZF zum dt. Kind beantragen, ohne Heirat und A1 nach DE umziehen.
Du erntest, was du säst.
Anelya
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Re: Ablehnungsgründe Visum zur Geburt eines (unehelichen) Ki

Beitrag von Anelya »

Alexis77 hat geschrieben:Ja diese Alternative wäre mir auch am liebsten. Aber Meine Freundin hat einen Fulltime Job als Abteilungsleiterin. Das in Verbindung mir Schwanger sind nicht gerade die besten Voraussetzungen um schnell A1 zu erreichen.
Wie sind denn Eure Erfahrungen. Wieviel Zeit /Energie muss man in A1 stecken? Mein indischer Kollege meinte er hätte, das an einem WE gelernt. Aber so recht glaube ich das nicht. Habe mir mal den Prüfungsbogen angeschaut. Also für das gleich in Russisch, da bräuchte ich min. einen Monat Fulltime Unterricht.
Ob sie den Job jetzt einen Monat später oder früher aufgibt, sollte doch eigentlich egal sein...

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass es durchaus machbar ist, innerhalb eines Monats auf das A1-Niveau zu kommen. Die Bereitschaft zum täglichen Lernen vorausgesetzt. Und es ist gut, wenn die Person schon das lateinische Alphabet kann, eine Fremdsprache spricht und das Lernen gewohnt ist. Ansonsten wird das schwierig.
Ein Wochenende halte ich für sehr übertrieben. Ich würde gezielt auf das Testformat hin lernen: Probetests bei Goethe anschauen, vergleichen, was jeweils verlangt wird, und dann wieder und wieder und wieder Einladungsbriefe schreiben, sich vorstellen etc.pp. Sie muss die Prüfung ja nicht mit 100% bestehen und "richtig" Deutsch lernen kann sie dann immer noch in Deutschland.
Tim_Dus
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Re: Ablehnungsgründe Visum zur Geburt eines (unehelichen) Ki

Beitrag von Tim_Dus »

Anelya hat geschrieben:Kann ich mir vorstellen, dass dich das belastet. Kenne mich leider mit Krankenversicherungsfragen gar nicht aus, vielleicht kann noch jemand anderes helfen.

Als Abteilungsleiterin ist doch deine Frau bestimmt recht fit, hat studiert und kann Englisch? Dann wuerde sich ein Monat intensives Lernen fuer A1 lohnen. Den Job muss sie doch dann eh aufgeben, wenn ihr gemeinsam in Deutschland wohnt. Oder kann sie das vom Ausland weiterführen? Im Prinzip wäre es dann doch sinnvoll, relativ bald zu kündigen, einen Monat von morgens bis abends Deutsch zu lernen, den A1-Test zu bestehen (jetzt schon anmelden, da sind die Plätze oft schnell weg), zu heiraten (die Aufgebotsfrist fällt bei euch weg, Schwangere dürfen in Russland auch sofort heiraten und müssen nicht einen Monat warten vom Antrag im ZAGS bis zur Trauung), und direkt nach dem A1-Test Abgabe der Unterlagen beim Konsulat (auch am besten jetzt schon den Termin machen - die sind oft schwer spontan zu bekommen und canceln kann man ihn immer noch).

Dann wäre deine Frau im besten Fall in circa zwei Monaten bei dir (1 Monat für A1 und Hochzeit, 1 Monat Wartezeit nach Abgabe der Unterlagen).

Du müsstest dich halt jetzt relativ spontan für die Hochzeit entscheiden und alles in die Wege leiten.

Ansonsten bleibt die Variante, dass deine Frau um den siebten Monat herum einreist. Da bleibt dann das Problem der Krankenversicherung.
Also ich hab meine Frau für 3 Monate beim ADAC Versichert (97€). Sobald sie hier ist, müssen wir sie hier bei der Stadt im Bürgerbüro anmelden und mit der Meldebescheinigung zu meiner Krankenkasse, damit sie dort über mich Versichert werden kann (Familienversicherung). Und sie muss der Botschaft / Visaabteilung einen Beleg vorlegen, dass sie bei der Einreise eine 3 Monatige Versicherung hat.
So war dies bei meiner Frau.
Bei uns ist ein kleines Detail anders. Wir sind Verheiratet. Und ein A1 musste dann meine Frau nicht machen.
Stone
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Re: Ablehnungsgründe Visum zur Geburt eines (unehelichen) Ki

Beitrag von Stone »

Hallo zusammen,

als erstes möchte ich mich bei Euch entschuldigen, das ich mich als Fragesteller von diesem Thema erst jetzt nochmal zu Wort melde. Aber ich denke, diese Antwort bin ich euch schuldig weil Ihr mir auch super geholfen habt.

Also, nachdem meine Freundin das Visum in der Hand hatte (Top Arbeit von der AB!) stand die Frage der Versicherung noch im Raum.
Für die Einreise hatte ich eine normale Reisekrankenversicherung abgeschlossen, mit dieser wurde das Visum über 3 Monate genehmigt. Als meine Freundin dann in DE war, habe ich gleich ihren Wohnsitz angemeldet damit ich eine Meldebescheinigung in der Hand hatte (sogar bevor meine Freundin einen Aufenthaltstitel in der Hand hatte). Dann sind wir zur Barmer und haben uns ein „Vorab“-Scheiben geben lassen, in dem steht –und jetzt kommt ein ganz wichtiger Punkt- ….“wenn der Aufenthaltstitel länger als 365 Tage besteht, können wir einer Mitgliedschaft nach §SGB xyz zustimmen.“

Länger als 365 Tage ist der Punkt der beachtet werden muss! Als ich mit meiner Freundin zur AB wegen dem Aufenthaltstitel gegangen bin, wollten die Kollegen –weil es Standard-Prozedur ist- den ersten Aufenthaltstitel auf genau 365 Tage setzen.
Nach meinem Einwand gleich beim Antrag, hatte die nette Dame den Antrag gleich auf 370 Tage erstellt. Eine Arbeitsgenehmigung ist bei dieser Art von Aufenthaltsgenehmigung auch mit dabei.

Somit sind wir dann mit der Aufenthaltsgenehmigung über 370 Tage zur Barmer, und meine Freundin wurde in die GKV über eine freiwillige Versicherung (120€ im Monat; niedrigster Satz) aufgenommen.

Ist jetzt zwar schon wieder 2 Jahre her, aber ich hoffe es hilft Euch trotzdem noch etwas.
Reisender_80
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Re: Ablehnungsgründe Visum zur Geburt eines (unehelichen) Ki

Beitrag von Reisender_80 »

Stone hat geschrieben: Nach meinem Einwand gleich beim Antrag, hatte die nette Dame den Antrag gleich auf 370 Tage erstellt. Eine Arbeitsgenehmigung ist bei dieser Art von Aufenthaltsgenehmigung auch mit dabei.

Somit sind wir dann mit der Aufenthaltsgenehmigung über 370 Tage zur Barmer, und meine Freundin wurde in die GKV über eine freiwillige Versicherung (120€ im Monat; niedrigster Satz) aufgenommen.

Ist jetzt zwar schon wieder 2 Jahre her, aber ich hoffe es hilft Euch trotzdem noch etwas.
[welcome]

Danke für Deinen Bericht.
Ich stehe derzeit vor einer nahezu identischen Situation. Ich frage mich nur, wie Du die AE bekommen hast, ohne dass die eigentliche Voraussetzung (deutschen Kind geboren) gegeben war!?
Genau die Frage beschäftigt mich schon einige Zeit.
Soweit ich weiß, stellt die ABH erst eine AE aus, wenn das Kind geboren ist.

Vielen Dank vorab für Hilfe!
Stone
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Re: Ablehnungsgründe Visum zur Geburt eines (unehelichen) Kind

Beitrag von Stone »

Hallo Reisender_80,

Sorry für die späte Antwort.

Dafür war es wichtig die deutschen Gesetze zu kennen. Das deutsche Kind gilt nicht erst mit der Geburt als deutsches Kind - sondern vielmehr schon im Mutterleib vor der Geburt.

Das ungeborene "deutsche Kind" hat das Recht in Deutschland geboren zu werden. Da das Kind aber noch nicht selber entscheiden kann - müssen die Sorgeberechtigten Eltern für das Kind entscheiden, demnach auch die russische Mutter. ;-)

Wenn das Kind in deutschland geboren wurde, hat die russische Mutter aber auch das erste Sorgerecht - bedeutet, die Mutter muss eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen, um Sorge für das Kind zu tragen (und das schon ab der ersten Stunde nach der Geburt des Kindes). :-)

Hoffe ich hab es etwas verständlich erklärt.

Gruß
Stone
Red
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Registriert: 27 Okt 2017, 02:31

Re: Ablehnungsgründe Visum zur Geburt eines (unehelichen) Kind

Beitrag von Red »

Hi Stone, Hello all,


Ich wundere mich ebenfalls, wie ihr es geschafft habt die Aufenthaltsgenehmigung schon VOR der Geburt zu bekommen.
Bei meinem SB der ABH geht das nämlich nicht, er zeigte mir dazu die "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum AufenthG" in der es unter Abschnitt 28.1.4 wie folgt heißt:

"Aufgrund der aufenthaltsrechtlichen Vorwir-
kung des Schutzgebots des Artikels 6 GG kann
werdenden Eltern von Kindern, die aufgrund
ihrer Abstammung von einem deutschen El-
ternteil die deutsche Staatsangehörigkeit be-
sitzen werden (§ 4 Absatz 1 StAG), ein mit
Blick auf den voraussichtlichen Geburtszeit-
punkt entsprechend langfristig berechnetes Vi-
sum zur Einreise auf Grundlage des künftigen
Anspruchs nach § 28 Absatz 1 Satz 1 Num-
mer 3 erteilt werden.

usw.

und dann am Ende dieses Absatzes:

Die Aufenthaltserlaubnis selbst wird nach der Geburt erteilt.
Werdende Eltern, die sich bereits im Bun-
desgebiet befinden, haben lediglich Anspruch
auf Erteilung einer Duldung gemäß § 60a Ab-
satz 2 Satz 1."

Du erwähntest in deinem Beitrag (siehe unten) man müsse die deutschen Gesetze kennen.
Dann muss es ja dazu irgendwo eine Ausnahmeregelung oder Ermessensspielraum geben. Ich kann mir kaum vorstellen, dass deine SB damals gegen Recht u. Gesetz gehandelt hat.

Kannst du / ihr mir sagen auf welche gesetzl. Regelung ihr oder eure SB euch beruft?


freundliche Grüße,

Alex
m5bere2
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Re: Ablehnungsgründe Visum zur Geburt eines (unehelichen) Kind

Beitrag von m5bere2 »

... bezog mich auf den falschen Beitrag. :-)
Stone
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Registriert: 31 Okt 2011, 21:23

Re: Ablehnungsgründe Visum zur Geburt eines (unehelichen) Kind

Beitrag von Stone »

Hallo Red,

.... so genau bekomme ich das jetzt nicht mehr zusammen. Ist leider schon ne weile her. :-(

Was ich aber sagen kann ist, das meine Liebste auch erstmalig für die Einreise ein Visum über 3 Monate (Nov.;Dez.;Jan.) erhalten hatte. Geburtstermin war aber erst im März.

Für das Thema Versicherung zwecks Schwangerschaftsuntersuchungen und Geburt usw. benötigten wir aber einen Aufenthaltstitel der länger als 1 Jahr beinhaltet. Sonst hätte die Aufnahme in die Krankenkasse nicht geklappt.


Ich hab gerade nochmal auf das damalige Visum zur Einreise geschaut. Hier ist noch ein separater Stempel - nach der Einreise ist der Aufenthalt der Ausländerbehörde anzuzeigen. ...... das hatten wir gleich wenige Tage nach der Einreise gemacht, und den Antrag für den Aufenthaltstitel gestellt.
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