Ablehnungsgründe Visum zur Geburt eines (unehelichen) Kind

Geheiratet - und wie weiter? Wie kommt der Ehepartner nach Deutschland? Oder vielleicht besser in die Gegenrichtung, Übersiedlung nach Russland? Dürfen die Kinder mitkommen?

Moderator: Dietrich

Alexis77
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Re: Ablehnungsgründe Visum zur Geburt eines (unehelichen) Kind

Beitrag von Alexis77 »

Hallo Red,
bei mir ist es wie bei Stone auch schon ein paar Jahre her (Meine Tochter ist mittlerweile 4). Dennoch will ich versuchen kurz den Ablauf zu beschreiben.
1. Ich habe vor der Geburt die Vaterschaft bei der deutschen Botschaft in Russland annerkannt.
2. Darauf hat die Boschtschaft in Russland ein Visum zum Übersiedeln mit 3 Monaten Gültigkeit erstellt mit der meine Freundin einggereist ist. Das Visum war bis kurz nach dem errechneten Geburtstermin gültig.
3. Den Aufenthaltstitel gab es dann aber erst nach der Geburt. Da meine Tochter ein paar Tage zu früh gekommen ist, gab es kein Problem. Ansosnten hätte uns die Ausländerbehörde ein entsprechendes Übergangsdokument erstellt.
4. Das große Problem war die gesetzlich Krankenkasse. Meine damalige Krankenkasse (Technicker Krankenkasse) hat sich hier absolut quer gestellt und sich auf den mindestaufhalt von 365 Tage berufen.
5. Darauf habe ich nach einer neuen Krankenkasse umgeschaut, mit dem Hinweis, dass ic auch wechselwillig bin (Ich bezahle den Maximalbetrag). Die Barmer war gab grünes Licht.
6. Nachdem meine Freundin eingereist war und ich sie auf dem Rathaus angemeldet hatte, bekam sie von der Barme die Versichertenkarte unter der Bedingung, dass ich den Aufenthaltstitel nach der Geburt gleich nachreiche.
7. Nach der Geburt habe ich den Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde beantragt und dann bei der Barmer nachgereicht.
8. Der Titel war nur für ein Jahr ausgestellt. Der Hinweis von Stone mit den 370 Tagen habe ich auch vorgebracht. Das hat die Ausländerbehörde aber mit der Begründung abgelehnt, dass meine Freundn auch im zweiten Jahr wieder einen Titel bekommt, da sich die Vorraussetzungen ja nicht ändern würden, was dann in der Tat auch kein Problem für die Barmer darstellte.
9. Der Barmer war es jedoch sehr wichtig, dass ich den eine Kopie des Titel so schnell wie möglich zusende.

Abschliessend kann ich nur sagen, dass ich der netten Dame von der Barmer heute noch dankbar bin.

Ich hoffe ich konnte helfen.
VG Alexis
Stone
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Re: Ablehnungsgründe Visum zur Geburt eines (unehelichen) Kind

Beitrag von Stone »

Hallo Alexis,

da sieht man wieder, das jeder SB in den verschiedenen Ausländerbehörden anders reagiert. Zu deinem Punkt 8, hatte meine Sachbearbeitern einfach ganz locker Ok gesagt. Die Begründung bei diesem Punkt hätte ich halt auch so nicht durchgehen lassen. Wenn die ABH schon weiß das auch im 2. Jahr ein Titel ausgegeben wird, kann man auch den ersten um wenige Tage (auf 370) hochziehen.

Hast du von der Barmer nicht zumindest erstmal eine "vorab" Betätigung zur möglichen Aufnahme bekommen? Ich schon, denn den hab ich gebraucht um überhaut den Titel zu beantragen. Zu meiner Zeit gab es die Karte der Barmer (also die offizielle Aufnahme) erst, nachdem der Titel bei der Barmer eingereicht wurde.

.... und Schwangerschaftsuntersuchungen sowie Geburt sind schon über die Barmer gelaufen.

VG Stone
Alexis77
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Re: Ablehnungsgründe Visum zur Geburt eines (unehelichen) Kind

Beitrag von Alexis77 »

Hallo Stone,

Nein die 365 waren bei meiner Ausländerbehörde nicht verhandelbar. Liegt vielleicht auch mit dem Bundesland zusammen. Wir leben in BW.

Ja es gab eine Vorabbestätigung und wir haben auch zwei so Zettel bekommen mit dem sich meine Freundin einem früheren Besuch (noch mit Schengen Visum) hätte zum Arzt gehen können. Die Karte gab es aber definitiv nach der Anmeldung auf dem Rathaus und vor der Geburt. Daran kann ich mich noch gut erinnert, wie wir ins Krankenhaus gefahren sind, alles dabei hatten, bis auf die Karte natürlich.

VG Alexis
Red
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Re: Ablehnungsgründe Visum zur Geburt eines (unehelichen) Kind

Beitrag von Red »

Hallo Stone, Hallo Alexis77,

danke für eure Antworten, ich kann berichten, dass bei mir leider (und natürlich) weder das Eine (Ausstellung einer AE schon vor der Geburt, wie bei dir Stone) noch das Andere (Aufnahme in die freiwillige GKV schon vor Ausstellung einer AE aus Kulanz).
Ich war sowohl bei der Barmer als auch bei der DAK hausieren, nix zu machen, sie beruften sich ebenfalls auf gesetzliche Vorschriften und erklärten, sie könnten nichts für mich tun.
Nun ist es sogar so, dass selbst die PKV das streiken anfängt wenn ich die Aufnahme in den BASISTARIF auch nur erwähne. Ich bin seit Jahren mit diversen Versicherungen bei der DBV und auch bei der Generali. Meine Betreuer geben sich uninformiert und holten Infos bei deren Zentralen ein. Mit dem Ergebnis: "die PKV MUSS NICHT aufnehmen" oder "sie können nichts für mich tun". Nach so vielen (22) Jahren der Treue, ... wie enttäuschend.
Ja bin ich denn jetzt total verblödet oder vera... die mich?! Ich bin zwar kein Versicherungsmakler / -agent, aber wenn man nur mal ein wenig G...glet und in div. Foren umherirrt... dann muss ich wohl das Zweite annehmen, oder wie?!
Einschlägige Gesetzesnormen wären
- seit dem 1. Januar 2009 der Art. 44 des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz
- Die Versicherungspflicht jeder Person mit Wohnsitz im Inland nach § 193 Abs. 3 VVG
- Die Aufnahmeverpflichtung der PKV gem. § 193 Abs. 5 VVG
- sowie § 152 VAG - Basistarif

So langsam hab ich die Sch... voll und mir geht die Geduld und die Kraft aus...

Gruß und vielen Dank nochmal,
Red
Alexis77
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Re: Ablehnungsgründe Visum zur Geburt eines (unehelichen) Kind

Beitrag von Alexis77 »

Hallo Red,

ja der ganze Prozess ist ziehmlich zermürbend.
Bei mir kam Bewegung in die Sache, als ich der Barme signalisiert habe, dass ich mit wechsle (Ich bezahle den Maximalbeitrag).
Ich wünsch Dir weiter viel Kraft und Optimisumus.
Alexis
Stone
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Re: Ablehnungsgründe Visum zur Geburt eines (unehelichen) Kind

Beitrag von Stone »

Hallo Red,

habe nochmal schnell in meinen Unterlagen aus dem Jahr 2011 geschaut weil mich das jetzt doch etwas verwirrt.

Hier mein zeitlicher Ablauf:

-meine Liebste ist mit 90 Tage Visum am 20.11.2011 eingereist
-ich habe ein Schreiben der Barmer gefunden (datiert auf den 10.11.2011) - mit dem handschriftlichen Vermerk der Bearbeiterin:

"Nach vorliegen der Unterlagen können wir Ihnen eine Aufnahmeabsichtbescheinigung zukommen lassen."

Heißt also, ich habe mich vor der Einreise schon um die KV bemüht, und musste also eine solche auch bekommen haben. Ich weiß auch noch das ich mit dieser den Aufenthaltstitel beantragt habe.

Ich habe ein weiteres altes Antragsformular gefunden, auf dem als Grund der Aufnahme unter "sonstiges", die Gesetzesgrundlage für die Aufnahme steht (nach §5 Abs.1 Nr. 13 SGB 5). Versicherungsbeginn der 01.12.2011 (Rückwirkend evtl.!!).

Dann habe ich noch ein schreiben gefunden (datiert auf den 05.12.2011; hier schon mit Versicherungsnummer).

Also, unser Kind wurde im März 2012 geboren. In die Versicherung wurde meine Liebste, nach den ersten 14 Tagen in Deutschland schon aufgenommen.

Weiß nicht ob es dir viel Hilft - nur ein Erfahrungsbericht von uns. :-(

Gruß
Stone
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