Ablehnungsgründe Visum zur Geburt eines (unehelichen) Kind

Geheiratet - und wie weiter? Wie kommt der Ehepartner nach Deutschland? Oder vielleicht besser in die Gegenrichtung, Übersiedlung nach Russland? Dürfen die Kinder mitkommen?

Moderator: Dietrich

Stone
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Ablehnungsgründe Visum zur Geburt eines (unehelichen) Kind

Beitrag von Stone »

Hallo zusammen,

ich habe vielleicht eine recht ungewöhnliche Frage, aber ich würde mich, falls eine Ablehnung des Generalkonsulates oder der ABH kommt, schon vorab erkundigen wie ich gegen diese Enscheidung vorgehen kann.

Welche gründe kann es für die Ablehnung eines Visums zur FZF; Aufenthaltszweck-->Geburt eines Deutschen Kindes geben? Vielleicht wurde hier bei jemanden schon solch ein Visum abgelehnt und kann mir mitteilen was man dann am schnellsten machen kann. Schließlich hat mein schatz nicht ewig Zeit um fliegen zu dürfen.... ;)

Kurze Fallbeschreibung:

-Ich deutscher Staatsbürger
-Mein Schatz russische Staatsbürgerin, lebt in Moskau, registriert in Karelien-->schwanger, Geburtstermin Anfang April 2012
-Ich Vaterschaftsanerkennung u. Antrag auf gemeinsames Sorgerecht in Deutschland/Jugendamt gemacht
-Mein Schatz in Moskau zu einem Notar-->1.Erklärungt der Zustimmung zur Vaterschaft, 2.Erklärungt der Zustimmung zum gemeinsamen Sorgerecht
-Urkunden des Notars übersetzen lassen und jedes Dokument mit einer Apostille versehen lassen (Justizministerium Moskau)
-Attest vom Arzt mit vorraussichtlichem Geburtstermin + Übersetzung
-Abgabe des Antrages; Visums zur FZF zur geburt eine deutschen Kindes mit anschließender Wohnsitznahme zur Personensorge; Generalkonsulat Sankt Petersburg da registriert in Karelien--> 17.10.2011 (Ich musste draußen bleiben :( )
-Alle vorhandenen Dokumente waren ausreichend, nach ca 20 Minuten war mein Schatz wieder bei mir und der Antrag gestellt.
-Anruf auf meiner ABH am 01.11.--> Bearbeiter hat Urlaub; Antrag ist in EDV schon zu sehen.

Ich würde mich super freuen wenn ihr mir einige Tip's geben könntet.

MfG
Stone aus Th.
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Dietrich
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Re: Ablehnungsgründe Visum zur Geburt eines (unehelichen) Ki

Beitrag von Dietrich »

Wenn ich der Sachbearbeiter wäre, hätte ich auf jeden Fall noch Nachfragen zur Finanzierung der "Geburt des deutschen Kindes"....

Wie soll dein Schatz krankenversichert sein? Eine Krankenversicherung wird sie wohl nachweisen müssen. Und eine "Urlaubsversicherung" wird garantiert nicht die Geburt übernehmen.
Und deine wohl auch kaum, solange ihr nicht verheiratet seid...
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Re: Ablehnungsgründe Visum zur Geburt eines (unehelichen) Ki

Beitrag von Stone »

Hallo Dietrich,

auch diesbezüglich hatte ich mich schon vor Antragstellung schlau gemacht.

- Einmal wäre da die Möglichkeit in einem Basistarif der PKV....hier muss wohl jeder aufgenommen werden, der keine andere Möglichkeit hat. Dies geht natürlich erst wenn mein Schatz in Deutschland ist. Sie hat in den Antrag bei Krankenversicherung geschrieben:

....Nein/ für Einreise Reiseversicherung, nach Ankunft in Deutschland Basistarif PKV

-Bei meiner Nachfrage zum Thema Krankenversicherung bei einem Anwalt (was natürlch geld gekostet hat) war das Ergebnis--> Ein deutsches Kind hat IMMER das Recht in Deutschland geboren zu werden....PUNKT.....das hat sich mir persönlich aber zu einfach angehört.

Bei meiner Nachfrage in dem Generalkonsulat dazu, was Sie denn bei "Krankenversicherungsschutz" eintragen soll, wenn sie diesen erst in Deutschland abschließen kann (PKV erst bei Wohnsitz in Deutschland) ist wirklich diese kurze Antwort gekommen....

Einfach eintragen wie es ist, Krankenversicherungsschutz.............Nein. :?



Gruß
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Norbert
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Re: Ablehnungsgründe Visum zur Geburt eines (unehelichen) Ki

Beitrag von Norbert »

Stone hat geschrieben:Bei meiner Nachfrage zum Thema Krankenversicherung bei einem Anwalt (was natürlch geld gekostet hat) war das Ergebnis--> Ein deutsches Kind hat IMMER das Recht in Deutschland geboren zu werden....PUNKT.....das hat sich mir persönlich aber zu einfach angehört.
Achtung, das Recht auf irgendwas bedeutet noch nicht, dass es kostenlos sein muss! Also ich würde auch davon ausgehen, dass Ihr die Geburt u.U. privat bezahlen müsst. Die meisten Reise-PKVs schließen planmäßige Geburten aus. Übernommen werden, ich hatte mich da mal durch die AGB einer Gesellschaft gewühlt, Geburten, die außerplanmäßig beginnen (also zufällig während einem Urlaub im schwangeren Zustand). Ich würde da also die AGB der von Dir anvisierten Versicherung dringend im Detail prüfen!

Das Visum wird mit hoher Sicherheit erteilt, da würde ich mir keine Sorgen machen. Die Rechtslage ist ziemlich eindeutig, allenfalls Formfehler kämen in Frage. Aber bei einer Schwangeren sollten die Beamten eine gewisse Toleranz walten lassen.

Hier im Forum hatte zuletzt ein gewissen Alex aus Berlin das Prozedere erfolgreich durchlaufen. Wende Dich eventuell an ihn!
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Re: Ablehnungsgründe Visum zur Geburt eines (unehelichen) Ki

Beitrag von arghmage »

Norbert hat geschrieben: Hier im Forum hatte zuletzt ein gewissen Alex aus Berlin das Prozedere erfolgreich durchlaufen. Wende Dich eventuell an ihn!
Bei ihm war es aber eine normale FZF bzw. Visum zur Heirat in Deutschland.
Hier sieht es ja so aus, als ob das Visum nur zur Geburt erteilt werden soll, da könnte dann wirklich die Krankenversicherung der Knackpunkt sein.
Ich denke aber auch, daß das Visum erteilt wird, es gibt ja (für den Staat) noch eine Absicherung durch die Verpflichtungserklärung.

noch eine Anmerkung zu
"-Alle vorhandenen Dokumente waren ausreichend, nach ca 20 Minuten war mein Schatz wieder bei mir und der Antrag gestellt."
War bei meiner Frau auch so, beim Abholtermin wurde dann die Krankenversicherung bemängelt. Versicherungsbeginn war ein paar Tage zu spät, sie mußte dann die paar Tage extra versichern (zum Glück stehen vor der Botschaft genug Versicherungsverkäufer(innen) rum).

Ich hab mal bei der AKV meiner Frau geschaut, da war Geburt nach der 36. Woche von der Versicherung ausgeschlossen.
PKV zum Basistarif wäre wohl eine Möglichkeit, das könnte allerdings auch teuer werden (der Maximalbetrag liegt bei über 500,-)
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Re: Ablehnungsgründe Visum zur Geburt eines (unehelichen) Ki

Beitrag von Stone »

Das mein Schatz eine Krankenversicherung benötigt, ist logisch. Unser Problem war nur, wir wissen ja noch nicht ab wann das Visum erteilt wird, somit auch nicht ab wann die Versicherung abgeschlossen werden soll.

Deshalb haben wir in den Antrag geschrieben, bei Einreise wird eine Reiseversicherung abgeschlossen (einige Versicherungen decken auch Schwangerschaftsuntersuchungen). Sobald sie in Deutschland angekommen ist (und Wohnsitz in Deutschland angemeldet hat), wird eine Krankenversicherung in der PKV abgeschlossen. Ich habe mir aber jetzt auch von einem Freund sagen lassen, das selbst eine gesetzliche KV eine Aufnahme nicht verweigern darf, da die Versicherungspflicht nicht nur einseitig, also nicht nur für den zu versichernten Bürger besteht. Was da drann ist konnte ich bis jetzt noch nicht prüfen, erscheint mir aber erstmal logisch. Wird sicher auch eine Preisfrage sein.

arghmage hat geschrieben:Ich denke aber auch, daß das Visum erteilt wird, es gibt ja (für den Staat) noch eine Absicherung durch die Verpflichtungserklärung.
Das hatte mich auch gewundert, es wurde nie nach einer Verpflichtungserklärung gefragt. Ich denke mal die ABH wird sich bei mir melden und einige Dokumente zur Lebensunterhaltssicherung sehen wollen. Wie z.B. Verdienstbescheinigung; Mietvertrag usw...... aber da bin ich auch sehr zuversichtlich, das es damit keine Probleme geben wird, so das mein Schatz nach meinen eigenen Recherchen dem Staat in keinem Fall auf der Tasche liegen muss.....

...apropos dem Staat auf der Tasche liegen, nur mal so als Randfrage. Steht dann meinem Schatz eigentlich auch Mutterschafts.- bzw. Erziehungsgeld zu?
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Norbert
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Re: Ablehnungsgründe Visum zur Geburt eines (unehelichen) Ki

Beitrag von Norbert »

Stone hat geschrieben:Steht dann meinem Schatz eigentlich auch Mutterschafts.- bzw. Erziehungsgeld zu?
Frei aus dem Bauch heraus: Nur Sozialhilfe. Aber Dir steht Erziehungsgeld zu.
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Re: Ablehnungsgründe Visum zur Geburt eines (unehelichen) Ki

Beitrag von manuchka »

Zumindest eine Reisekrankenversicherung muss man idR aber vorweisen, selbst wenn man zum Heiraten und anschließenden Dableiben oder mit FZF nach DE ausreist. Das würde ich hier auch so sehen.

PS: Schon mal übers Heiraten nachgedacht? Dann würde ich aber empfehlen, VOR der Ausreise der Freundin aus RUS schon mal die entsprechenden Vorbereitungen (Unterlagen, Apostillen usw) zu beginnen.
Du erntest, was du säst.
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Re: Ablehnungsgründe Visum zur Geburt eines (unehelichen) Ki

Beitrag von arghmage »

Norbert hat geschrieben:
Stone hat geschrieben:Steht dann meinem Schatz eigentlich auch Mutterschafts.- bzw. Erziehungsgeld zu?
Frei aus dem Bauch heraus: Nur Sozialhilfe. Aber Dir steht Erziehungsgeld zu.
Erziehungsgeld gibts nicht mehr, das heißt jetzt Elterngeld ;)
Und die Frau sollte schon Elterngeld bekommen, wird allerdings auf die (eventuelle) Sozialhilfe angerechnet (ja ... so kinderfreundlich ist unser Staat ...).
manuchka hat geschrieben:Zumindest eine Reisekrankenversicherung muss man idR aber vorweisen, selbst wenn man zum Heiraten und anschließenden Dableiben oder mit FZF nach DE ausreist. Das würde ich hier auch so sehen.
Ja und das, obwohl die meisten Reisekrankenversicherungen dafür total ungeeignet sind, weil sie nur "einen vorübergehenden Aufenthalt" in D absichern, was bei einer FZF natürlich nicht so ist (da will man ja dauerhaft bleiben). Wenn also wirklich was "Größeres" anstehen sollte, sollte man sich in der Hinsicht auch bei der Versicherung kundig machen.
Stone hat geschrieben:Das mein Schatz eine Krankenversicherung benötigt, ist logisch. Unser Problem war nur, wir wissen ja noch nicht ab wann das Visum erteilt wird, somit auch nicht ab wann die Versicherung abgeschlossen werden soll.
Es gibt ja Versicherungen mit flexiblem Beginn, entweder gültig mit Einreise (z.B. mawista) oder man kann das Datum flexibel festlegen bzw. später ändern (z.B. beim ADAC in einer Geschäftsstelle)
Deshalb haben wir in den Antrag geschrieben, bei Einreise wird eine Reiseversicherung abgeschlossen (einige Versicherungen decken auch Schwangerschaftsuntersuchungen).
Ich denke mal, mit der bloßen Absicht eines Versicherungsabschlusses wird es nicht getan sein.
Und Schwangerschaftsuntersuchung und Geburt sind zwei Paar Schuhe, aber man kann ja bei der Versicherung nachfragen, ob sie da leisten.
Ich habe mir aber jetzt auch von einem Freund sagen lassen, das selbst eine gesetzliche KV eine Aufnahme nicht verweigern darf, da die Versicherungspflicht nicht nur einseitig, also nicht nur für den zu versichernten Bürger besteht. Was da drann ist konnte ich bis jetzt noch nicht prüfen, erscheint mir aber erstmal logisch. Wird sicher auch eine Preisfrage sein.
Mit der Begründung könnte ja jeder in die GKV, so einfach wirds wohl nicht sein.
Wenn man es denn unbedingt mit der GKV probieren will, kann man ja Antrag auf Versicherung stellen, die Entscheidung abwarten und dan ggf. rechtlich dagegen vorgehen. Evtl. geht da auch was bei Sozialhilfeempfängern, falls deine Freundin da anspruchsberechtigt wäre.
Stone
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Re: Ablehnungsgründe Visum zur Geburt eines (unehelichen) Ki

Beitrag von Stone »

Ok, zum Thema Krankenversicherung habe ich gestern mal vorsichtshalber eine Reisekrankenversicherung (Hanse Merkur Visa90) abgeschlossen und heute die Versicherungspolice erhalten. Das Visum zur FZF ist ja eh nur drei Monate gültig und liegt vor dem Entbindungstermin -->hier ist dann also nur die Schwangerschaftsuntersuchung notwendig und in der Versicherungspolice auch mit enthalten.

Noch ein Kurzer zwischenstand zu dem Visumverfahren....

Gerstern erhielt ich einen Anruf aus meiner ABH, ich solle noch einige Dokumente vorbei bringen...

-Gehaltsnachweis der letzten 3 Monate
-Mietvertrag
-ein Schreiben vom Jugendamt eines anderen Kreises (da dort meine erste Tochter mit ihrer Mutter lebt), mit der bestätigung das ich immer fein Unterhalt zahle.

Gehaltsnachweis, Mietvertrag kein Problem. Ich habe dann gestern gleich noch auf dem zuständigen Jugendamt angerufen und darum gebeten, dieses Schreiben gleich per Fax meine ABH zu senden. Da ich nicht wusste ob das Jugendamt wirklich so schnell ist, habe ich vorsichtshalber ein Schreiben von meiner Ex-Lebensgefährtin fertig machen lassen (wir verstehen uns noch super), in dem sie bestätigt das ich immer fein bezahle und sogar darüber hinaus. :D

Heute war ich dann auf der ABH, alle Dokumente vorgelegt und das Schreiben von dem Jugendamt war auch schon per Fax da. Die Bearbeiterin war super nett und hat mir schon zu verstehen gegeben, das ich dann mit meiner zweiten Hälfte in Deutschland Weihnachten feiern kann. Sie muss nur noch auf zwei Info's von anderen Behörden warten (wie ich es verstanden habe, ob sie schon mal in Deutschland war und ob sie sich auffällig verhalten hat). Dann wird sie bis spätestens Ende dieser Woche die Emfehlung an die Deutsche Botschaft schreiben. :D Sie hat mir sogar schon das Formular für die Aufenthaltserlaubnis mitgegeben, dieses soll sobald mein Schatz in Deutschland ist ausgefüllt zurück gebracht werden......also, wenn das keine Zeichen waren, dass das Visum erteilt wird, dann weiß ich auch nicht... :)

Für das Visum wurde von der ABH heute auch wieder nichts verlangt zum Thema Versicherung abgefragt. Die Bearbeiterin von der ABH sagte mir nur, ich soll mich gleich wenn mein Schatz in Deutschland ist um die Krankenversicherung für die Aufenthaltserlaubnis kümmern.

Zusatzfrage da ich oben was von Heiraten gelesen habe.....

Wir wollen natürlich auch heiraten, aber vorrangig ist erstmal das wir zur Geburt unseres Kindes zusammen in Deutschland sind. Angenommen wir heiraten doch noch vor der Geburt, dann würde sich ja an dem beantragten Aufenthaltszweck nichts ändern........ konnten wir ja zu diesem Zeitpunkt noch nicht wissen das wir vor der Geburt heiraten wollen. ;-) Der Einreisezweck zur Geburt bleibt ja trotzdem bestehen.......sehe ich das falsch?
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