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Formloses Einladungsschreiben

Verfasst: 13 Nov 2011, 17:55
von Julia_Chloe
Für die Beantragung eines Visums (in Russland) für Deutschland.

Muss bei diesem formlosen Einladungsschreiben die Unterschrift des Einladenden vom Bürgeramt beglaubigt werden??

Re: Formloses Einladungsschreiben

Verfasst: 13 Nov 2011, 20:46
von wolk0815
Beglaubigen habe ich das Schreiben noch nie lassen. Kann mir auch nie und nimmer vorstellen, dass so etwas sein muss. Warum auch? Bei einem formlosen Schreiben ist ja KEIN Inhalt vorgeschrieben. Folglich müsste er ja noch nicht einmal unterschrieben werden, so mein Verständnis. Und wo nichts unterschrieben werden muss, muss auch nichts beglaubigt werden.

Re: Formloses Einladungsschreiben

Verfasst: 13 Nov 2011, 21:40
von manuchka
Darum heißt es "formlos" - weil es eben an keine formellen Voraussetzungen wie Beglaubigung usw. gebunden ist. Es ersetzt aber nicht die Verpflichtungserklärung.

Re: Formloses Einladungsschreiben

Verfasst: 14 Nov 2011, 10:07
von Zejtnot
Das formlose Schreiben ist quasi nur eine ideelle Unterstützung für einen Reisenden, der die Reise selbst finanziert. Eine kleine Bestätigung jener Fakten, die der Reisende am Schalter als Reisegrund vorträgt. Dies ist kein Garant für ein Visum, die Gefahr einer Ablehnung ist höher als mit einer Verpflichtungserklärung. Aber wenn Gehalt und Arbeitsstelle davon zeugen, dass der Reisende sicher zurückkommt, bekommt man in aller Regel ein Visum.

Beglaubigung der Unterschied ist definitiv nicht nötig - wenn, dann sollte man gleich die VE machen.