Seite 1 von 3

Visum für Deutschland

Verfasst: 14 Nov 2011, 22:42
von manuel b.
Hallo,

da ich nun mehrere Bekanntschaften in Russland habe die mich gerne mal besuchen kommen wollen muss ich auch meinen Teil zu den unübersichtlichen Visum Bestimmungen herrausfinden.
Bisher hab ich nur eine Möglichkeit annähernd verstanden die über Finland geht. Was allerding bei Brjansk nicht besonderst schnell gehen würde.

Es sind Jugendliche zwischen 17-21 das heißt soviel wie das auch Minderjährige mitkommen möchten.


Aber wie das geht und was ICH dafür in die Wege leiten kann bekomm ich nicht annähernd raus.
Immer wieder neue Regelungen andere Vorschläge vieles Veraltet und so weiter.

Vielleicht kennt sich einer von euch darin aus der es schonmal gemacht hat.

Vielen Dank an alle schonmal

Re: Visum für Deutschland

Verfasst: 15 Nov 2011, 00:12
von manuchka
Häh?
Lies mal hier und auf den weiterführenden Links / Merkblättern. Das Ganze gibt es auch in russischer Sprache auf der Seite.
http://www.moskau.diplo.de/Vertretung/m ... __ues.html
Dann: was soll "dein Teil" bei der Sache sein? Infos besorgen oder einladende Person sein? Wenn du nicht Einlader bist, wer dann? Wieviele Leute sollen da überhaupt kommen? Reisezweck? Wer organisiert das, wer trägt die Verantwortung für die Minderjährigen?

Re: Visum für Deutschland

Verfasst: 15 Nov 2011, 00:51
von herlit
manuel b. hat geschrieben:Hallo,
da ich nun mehrere Bekanntschaften in Russland habe die mich gerne mal besuchen kommen wollen muss ich auch meinen Teil zu den unübersichtlichen Visum Bestimmungen herrausfinden.
...
Ich nahm an, Du hättest Internet - na ja, habe ich mich also geirrt.

Re: Visum für Deutschland

Verfasst: 15 Nov 2011, 06:33
von Norbert
manuel b. hat geschrieben:... zu den unübersichtlichen Visum Bestimmungen herrausfinden.
Was ist unübersichtlich? Ist doch alles ganz einfach: Es muss geklärt sein, wer die Reise bezahlt und ggf. Kosten übernimmt, falls sich die Reisenden absetzen. Im Normalfall macht das der Gastgeber in Deutschland mit einer Verpflichtungserklärung (siehe Wikipedia) in der Ausländerbehörde. Die Gäste beantragen telefonisch einen Termin in der Botschaft in Moskau, bringen die Verpflichtungserklärung, eine Reisekrankenversicherung, das Antragsformular und ihre zwei Pässe mit und bekommen (wenn alles glatt läuft) am nächsten Tag das Visum
Bisher hab ich nur eine Möglichkeit annähernd verstanden die über Finland geht.
Ein Visum für Deutschland bekommt man nicht in Finnland! (Zugegeben sind die Finnen weniger streng, und deren Visum gilt auch in Deutschland. Jedoch kommen da an der Grenze viele Fragen auf oder man muss gar den Umweg über Finnland machen. Zudem ist es formell ein Verstoß gegen die Visaregeln, wenn man ein finnisches Visum für einen Deutschlandbesuch beantragt!)

Lies den Link von Manuchka!

Re: Visum für Deutschland

Verfasst: 15 Nov 2011, 08:47
von manuel b.
okay,

vielen Dank schonmal.

Ich schau mal in der laufenden Woche nach den Antragsformularen zum einladen.
Das ganze darf ja auch höchstens 3 Monate alt sein bevor der Besuch stattfindet.

Aber die Seite hilft schonmal ungemein.

Re: Visum für Deutschland

Verfasst: 15 Nov 2011, 12:01
von manuchka
Es gibt keine "Antragsformulare zum EInladen". Die Verpflichtungserklärung gibt man bei der Ausländerbehörde/Bürgeramt (von Ort zu Ort verschieden) ab, das ist ein amtliches Dokument auf fälschungssicherem Bundesdruckpapier. Die VE gilt 6 Monate, nicht 3.

Außerdem solltest du dir im Klaren sein, dass eine Verpflichtungserklärung, wie der Name schon sagt, eine Verpflichtung beinhaltet, und zwar die, dass du finanziell den Aufenthalt und auch die Ausreise deiner Internetbekanntschafen absicherst. Dazu wirst du Einkommensnachweise vorlegen und Wohnraum nachweisen müssen, wenn die Personen auch bei dir übernachten sollen. In der Regel ist es so, dass du ein, maximal zwei Leute einladen kannst, es sei denn, du bist wirklich wohlhabend, oder die finanzieren ihren Aufenthalt nachweisbar selbst (nachweisbar heißt, sie können für jeden Aufenthaltstag eine Summe x, meist 50 Euro, vorweisen), dann braucht mn keine VE.

Hier kannst du dich mal bisschen informieren: http://www1.troisdorf.de/troisdorf/syst ... aerung.pdf

Mit ein bisschen mehr Mühe als den hier hingeworfenen Brocken findest du alle Infos mit Tante Gugels Hilfe auch allein.

Re: Visum für Deutschland

Verfasst: 15 Nov 2011, 12:47
von Axel Henrich
manuchka hat geschrieben:[Verpflichtungserklärung] - eine Verpflichtung beinhaltet, und zwar die, dass du finanziell den Aufenthalt und auch die Ausreise deiner Internetbekanntschafen absicherst.
Das sind bestimmt die, die er im Sommer mit seinem Twingo in der Naehe von Brjansk besucht hat ...
manuchka hat geschrieben:In der Regel ist es so, dass du ein, maximal zwei Leute einladen kannst, es sei denn, du bist wirklich wohlhabend [...]
Ich finde das schoen und interessant, wenn sich die jungen Leute gegenseitig besuchen.
Ueber welche Summen reden wir da? Beispiel mal 4 Personen fuer eine Woche ...
Tag = 50€ - Woche = 350 € - *4 Personen = 1400 € + Ausreisekosten pro Person.?
Was wird da angenommen, so wie sie reingekommen sind, Flug, Zug, oder pauschal? Was kommt noch dazu?

-ah-

Re: Visum für Deutschland

Verfasst: 15 Nov 2011, 13:27
von Norbert
Axel Henrich hat geschrieben:Was wird da angenommen, so wie sie reingekommen sind, Flug, Zug, oder pauschal? Was kommt noch dazu?
Im schlimmsten Fall mehrere Wochen Abschiebehaft und ein Ticket (natürlich nicht Last-Minute) für drei Personen - den ausreiseunwilligen Russen plus zwei begleitende Bundespolizisten. ;) Das sind dann deutlich mehr als 1400 Euro, weswegen es nirgends einen fixen Wert von X Euro pro Tag gibt. Es ist immer eine Ermessensentscheidung der Ausländerbehörde bzw. des Konsulats, wobei oft pauschal 50 Euro plus Übernachtung plus Flugtickets angesetzt wird.

Re: Visum für Deutschland

Verfasst: 15 Nov 2011, 14:43
von manuchka
Ich kenne für die Verpflichtungserklärung leider auch keine genauen Beträge, aber es gibt wohl einen Regelsatz, denn meine Freundin und deren Mann wollten neulich ihre Eltern zum Besuch einladen, und das Einkommen des Mannes meiner Freundin (sie arbeitet derzeit nicht wg. Mutterschutz) "reichte" nach Abzug der laufenden Kosten für den eigenen Unterhalt nicht ganz, um für alle beide Elternteile die VE abzugeben. (Sie haben dann ihr Visum als Selbstfinanzierer bekommen).
Das lieferte Tante Gugel auf freundliche Nachfrage:
Bei der Prüfung der Leistungsfähigkeit des Erklärenden sind nach den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz die Pfändungsfreigrenzen der Zivilprozessordnung zu berücksichtigen, weil auf Einkommen unterhalb der Freigrenzen bei der Vollstreckung von Verpflichtungen nach § 68 AufenthG regelmäßig nicht zugegriffen werden kann.
...
Die Pfändungsfreigrenzen sind die Beträge, die dem Schuldner verbleiben müssen, damit er seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Nach § 850 c ZPO ist Arbeitseinkommen unpfändbar, wenn es nicht mehr als 930 Euro beträgt(ohne Unterhaltsverpflichtungen gegenüber anderen Personen. Wenn man nun beispielsweise 1000 Euro netto verdient, so können davon nur 70 Euro (1000 Euro -930 Euro) monatlich gepfändet werden. Bei Abgabe einer Verpflichtungserklärung muss der entsprechende Regelsatz gepfändet werden können. Man muss also mindestens 930 Euro+ 312 Euro verdienen, damit der Regelsatz gepfändet werden kann, ohne den Pfändungsfreibetrag des sich Verpflichteten zu unterschreiten.
Selbstfinanzierer sollen pro geplantem Aufenthaltstag 50 Euro nachweisen können. Wenn die Unterkunft z.B. von der einladenden Person gestellt wird, ggf. weniger.

Re: Visum für Deutschland

Verfasst: 15 Nov 2011, 15:06
von Axel Henrich
Thx euch Beiden, damit kann Manuel ja erst mal weiter planen ... AFAIR war er Student, wenn da also seine Ellis nicht einspringen koennen/wollen, waere es vlt. das Beste, wenn sich "die Brjansker" selbst finanzieren (koennen). Fuer die Einladenden bleiben da auch so noch genug Kosten ...

-ah-