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Besuch in D mit Kind..brauche schnelle Antwort
Verfasst: 18 Nov 2011, 02:08
von Mencey
Hallo....
Wer von Euch kann mir bis zum Freitag Abend sagen, was für Dokumente das Kind meiner Verlobten für einen Besuch zu Weihnachten in D braucht?? Also welche Dokumente muß sie beim Konsulat vorlegen??
1) Reisepass ist vorhanden
2) Gemeinsame Krankenversicherung mit der Mutter vorhanden
3) Kind ist auf meiner Verpflichtungserklärung eingetragen
4) Notarielle Bescheinigung des Kindsvaters für die Reise wird diesen Samstag erstellt
Was fehlt noch??
Muß man die notarielle Bescheinigung für die vorübergehende Ausreise des Kindes in Deutsch übersetzen lassen???
Muß man evtl. auch die Geburtsurkunde des Kindes vorlegen oder reicht der Reisepass des Kindes?
Auf dem Konsulat darf nichts "anbrennen", was den Besuch zu Weihnachten gefährden könnte..
Danke für eure schnelle Hilfe, der Konsulatstermin ist bereits am Mittwoch und ich habe sheute bestimmt 8mal in Moskau versucht, wen an die Strippe zu bekommen!
Re: Besuch in D mit Kind..brauche schnelle Antwort
Verfasst: 18 Nov 2011, 06:37
von Zejtnot
Ich würde noch aus dem nationalen Pass der Mutter die Seite mit "Kinder" kopieren, damit im Grunde klar ist, dass das Kind auch bei der Mutter wohnt. Denn das Kind hat ja keine eigene "Propiska". Die Geburtsurkunde würde ich mitnehmen - kann ja nichts schaden. Die Bestätigung vom Kindesvater ist meines Wissens erst bei der Ausreise nötig.
Re: Besuch in D mit Kind..brauche schnelle Antwort
Verfasst: 18 Nov 2011, 14:17
von manuchka
Minderjähriges Kind : Für ein minderjähriges Kind ist – unabhängig von dessen Alter – ein eigener Visumsantrag einzureichen, der von beiden Eltern bzw. Sorgeberechtigten unterschrieben wird.
Ab Vollendung des 14. Lebensjahres benötigt das Kind in jedem Fall einen eigenen Reisepass (unabhängig davon, ob es weiterhin im Pass seiner
Eltern eingetragen ist).
Weiterhin werden folgende Unterlagen zwingend benötigt:
o Original und Kopie der Geburtsurkunde des Kindes.
o Falls nicht beide Eltern/ Sorgeberechtigten mit dem Kind reisen ist zusätzlich eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung für alle Schengen-Staaten
notwendig. Die Einverständniserklärung ist im Original und in Kopie vorzulegen, eine Übersetzung in die deutsche Sprache ist beizufügen. In der Erklärung müssen sowohl die Sorgeberechtigten als auch das Kind genau bezeichnet werden (Vorname, Name, Geburtsdatum). Aus ihr muss weiterhin hervorgehen, dass
- die Sorgeberechtigten einer zeitlich befristeten Reise ihres Kindes nach Deutschland und in andere Schengen-Staaten zustimmen,
- einer Adoption oder Aufenthaltsverlängerung nicht zugestimmt wird
- das Kind entweder alleine oder mit einer Betreuungsperson (Name ist anzugeben) reisen soll. (Sofern die Betreuungsperson nicht zur gleichen Zeit ihr Visum beantragt, ist eine Kopie der Datenseite ihres Auslandspasses und des gültigen Visums beizufügen.
Quelle
Lasst also den Vater unbedingt auch den Visumsantrag unterschreiben. Der muss in 2 Exemplaren abgegeben werden, also muss der Vater auch beide - jeweils auf der letzten Seite unterschreiben, zusätzlich auch die Erklärung nach §55. Falls der Antrag noch nicht ausgefüllt ist, lasst ihn zur Sicherheit 1-2 mal mehr die letzte Seite unterschreiben, falls man sich da verschreibt.
Achtet auf den Inhalt der notariellen Erklärung! siehe oben, die deutsche Übersetzung muss keine notariell beglaubigte sein,
das Ganze auf russisch hier.
Auslandspass des Kindes mit Kopie der Bildseite
Inlandspass des Kindes (wenn es schon einen hat, ab 16 Jahren) mit Kopie der Bildseite und der Propiska[/color]
(wie Zejtnot schon schrieb)
Kopie der Bildseite, Propiska und Kinderseite aus dem Inlandspass der Mutter
Krankenversicherung Original und
Kopie (jeweils eine Kopie für den Antrag der Mutter und für den Antrag des Kindes)
Passbilder nicht vergessen, jeweils 2 gleiche, biometrische,
siehe auch hier. Für kleine Kinder sind die Anforderungen nicht so streng, aber auch da sollte das Bild ungefähr dem Format entsprechen. Zur Not gibt es unweit der Moskauer Botschaft einen Fotoladen, die machen die Bilder sofort.
Geld für die Konsulargebühren (für jeden Antragsteller 35 Euro in Rubel zum Tageskurs)
Re: Besuch in D mit Kind..brauche schnelle Antwort
Verfasst: 18 Nov 2011, 22:01
von Mencey
Vielen Dank für Eure schnelle Hilfe, besonders der Hilfe von Manuchka!!
Ich habe heute tatasächlich einen deutschen Mitarbeiter der Visaabteilung an das Telefon bekommen!
Auf dem Konsulat (oder vielleicht nur dieser Mitarbeiter??) sehen sie das ein wenig lockerer.
Vorzulegen sei der Reisepass des Kindes, die Einverständniserklärung des Kindsvaters ( ohne Übersetzung, da sie nach seiner Aussage auch russ. sprachige Mitarbeiter haben), dann die Geburtsurkunde im Original, ebenfalls ohne Übersetzung.
Dazu noch den Eintrag in meiner Verpflichtungserklärung....und natürlich das Geld!! Bis 6 Jahre ist frei, danach ist der volle Preis zu zahlen!!
Ich habe in meiner formlosen Einladung für das deutsche Konsulat vorrangig das Kind erwähnt...von wegen Weihnachtsbrauchtum der Deutschen usw.
@Manuchka:
Wir werden das so handhaben, wie du es geschrieben hast bzw. wie es auf den Merkblättern des deutsch. Konsulats geschrieben steht! Alles schön übersetzen lassen und ordentlich Kopien mitbringen!
Gerät man nämlich bei der Visastelle an einen anderen Mitarbeiter, als den am Telefon, kann alles platzen....und darauf wollen wir es nicht ankommen lassen!!
Also...erstmal vielen Dank für eure Hilfe...sollten noch Fragen auftauchen, melde ich mich kurzfristig bei Euch.