Remonstrieren
Verfasst: 21 Nov 2011, 23:19
Hallo zusammen,
ich mache einen neuen Thread auf, da es hier eigentlich nur noch um das Visum geht, und das Thema nicht mehr in "Deutsch-Russische Partnerschaften/Ehen" passt. Tja, jetzt haben wir den Salat. Meine Verlobte hat das beantragte "Visum bei beabsichtigter Eheschließung" nicht erhalten. Jetzt muss sie remonstrieren, meiner Meinung nach am besten vor Ort zur Niederschrift. Was muss aber im Widerspruch enthalten sein? Angeblich soll man neue Gründe nennen, warum man das Visum doch noch erhalten soll. Was sollen wir denn noch sagen...es ist doch schon alles gesagt (s.u.). Hat jemand einen Tipp? Lohnt sich jetzt schon ein Anwalt oder erst vorm Verwaltungsgericht Berlin? Vielen, vielen Dank im Voraus!
Ein paar Infos: das Visum wurde im September bei beabsichtigter Eheschließung Ende November beantragt. Bei der Antragstellung erfolgte kein Interview o.ä., meine Verlobte musste lediglich ein paar Infos über sich selbst angeben (Adresse, Name der Eltern, Vorehen, etc.) und Datum/Ort des Kennenlernens. Vier Wochen später musste ich der hiesigen Ausländerbehörde (mittelgroße Stadt im Westen NRWs, ABH bundesweit bekannt für übermäßige Strenge) eine Stunde lang Rede und Antwort stehen. Die wollten wirklich alles wissen, es war aber OK und ich war sehr zuversichtlich. Angeblich* (!!!) übermittelte die ABH am selben Tag die Zustimmung an die Botschaft in Moskau. Zwei Tage später verlangte die Botschaft ein zusätzliches, zeitgleiches Interview, das drei Wochen später stattfand. Erneut waren wir beide sehr zuversichtlich (bis auf "Wann haben die Geschwister Ihres Partners geheiratet? Wie war die Feier" und "Wie oft betet Ihr Partner?" konnten wir alles deckungsgleich beantworten). Die Auswertung erfolgte in Moskau und das Ergebnis war nicht positiv. Das ist doch ein Witz, noch deckungsgleicher geht's kaum. Die Botschaft übermittelte die Interviews an die ABH m.d.B. um Stellungsnahme. Die ABH überließ dann die Entscheidung der Botschaft (Inhalt der Stellungsnahme - ob positiv oder negativ - wurde mir nicht mitgeteilt).
* Angeblich...da ich den Aussagen der ABH nicht traue. Möglicherweise haben die - entgegen der Auskunft mir gegenüber - keine Zustimmung erteilt.
ich mache einen neuen Thread auf, da es hier eigentlich nur noch um das Visum geht, und das Thema nicht mehr in "Deutsch-Russische Partnerschaften/Ehen" passt. Tja, jetzt haben wir den Salat. Meine Verlobte hat das beantragte "Visum bei beabsichtigter Eheschließung" nicht erhalten. Jetzt muss sie remonstrieren, meiner Meinung nach am besten vor Ort zur Niederschrift. Was muss aber im Widerspruch enthalten sein? Angeblich soll man neue Gründe nennen, warum man das Visum doch noch erhalten soll. Was sollen wir denn noch sagen...es ist doch schon alles gesagt (s.u.). Hat jemand einen Tipp? Lohnt sich jetzt schon ein Anwalt oder erst vorm Verwaltungsgericht Berlin? Vielen, vielen Dank im Voraus!
Ein paar Infos: das Visum wurde im September bei beabsichtigter Eheschließung Ende November beantragt. Bei der Antragstellung erfolgte kein Interview o.ä., meine Verlobte musste lediglich ein paar Infos über sich selbst angeben (Adresse, Name der Eltern, Vorehen, etc.) und Datum/Ort des Kennenlernens. Vier Wochen später musste ich der hiesigen Ausländerbehörde (mittelgroße Stadt im Westen NRWs, ABH bundesweit bekannt für übermäßige Strenge) eine Stunde lang Rede und Antwort stehen. Die wollten wirklich alles wissen, es war aber OK und ich war sehr zuversichtlich. Angeblich* (!!!) übermittelte die ABH am selben Tag die Zustimmung an die Botschaft in Moskau. Zwei Tage später verlangte die Botschaft ein zusätzliches, zeitgleiches Interview, das drei Wochen später stattfand. Erneut waren wir beide sehr zuversichtlich (bis auf "Wann haben die Geschwister Ihres Partners geheiratet? Wie war die Feier" und "Wie oft betet Ihr Partner?" konnten wir alles deckungsgleich beantworten). Die Auswertung erfolgte in Moskau und das Ergebnis war nicht positiv. Das ist doch ein Witz, noch deckungsgleicher geht's kaum. Die Botschaft übermittelte die Interviews an die ABH m.d.B. um Stellungsnahme. Die ABH überließ dann die Entscheidung der Botschaft (Inhalt der Stellungsnahme - ob positiv oder negativ - wurde mir nicht mitgeteilt).
* Angeblich...da ich den Aussagen der ABH nicht traue. Möglicherweise haben die - entgegen der Auskunft mir gegenüber - keine Zustimmung erteilt.