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Ausreiseverbot nach Hochzeit

Verfasst: 24 Nov 2011, 20:35
von BKHol
Einen wunderschönen

Meine Freundin sagte,dass sie im russischen Internet gelsen hat das man in manchen Ländern nach einer Hochzeit erstmal nicht zurück darf; um zum beispiel im Fall von Fernstudium die Prüfungen zu machen! Und das das mit Deutschland auch so sei.... kann ich mir persöhnlich nicht vorstellen und hab gegoogelt,..und nix zu dem Thema gefunden,..(oder falsch gegoogelt :D )
Weiss jemand näheres??

Gruss

Re: Ausreiseverbot nach Hochzeit

Verfasst: 24 Nov 2011, 21:02
von manuchka
Es ist eher umgekehrt - wenn man mit dem falschen Visum irgendwo heiratet, darf man nicht dableiben und gleich eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, sondern muss wieder zurück ins Heimatland und dort ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen.

Dass jemand an der Ausreise gehindert wird, hab ich ja noch nie gehört! :shock:

Re: Ausreiseverbot nach Hochzeit

Verfasst: 24 Nov 2011, 21:15
von BKHol
Ich ebenfalls nicht deswegen war ich dennoch ein wenig verunsichert ob es bei uns auch solche Regelungen gibt!!
Ja zum Heiraten gibts ja extra Visum so wie ich es nachgelesen habe,..also sollte dies kein Problem sein!
Nur ihr Studium muss irgendwie und irgendwo beendet werden...

Re: Ausreiseverbot nach Hochzeit

Verfasst: 24 Nov 2011, 22:52
von Magdeburg-Moskva
Was für ein Stuss wird denn über Deutschland geschrieben oder interpretiert?

Wer nicht mit Haftbefehl gesucht wird oder in sicherheitsrelevanten Bereichen arbeitet, darf Deutschland so oft verlassen, wie er/sie will.

Ein Studium kann beendet werden, muss aber nicht. Aaaaaalso, mal um gaaaaanz viele Ecken gedacht: Jemand will eine Prüfung ablegen. Die Termine setzt idR die Hochschule fest. Wer die Prüfung ablegen will, um nicht geext zu werden, muss zur Prüfung am angegebenen Termin erscheinen. Das ist aber an den Hochschulen in jedem Land so. Diese Art der Freiheitsberaubung nehmen sich Universitäten heraus. Genauso wie Arbeitgeber, die verlangen, dass der Arbeitnehmer zu vorgegebenen Zeiten an vorgegebenen Arbeitsorten seiner Arbeit nachgeht. Aber niemand wird gezwungen, eine Prüfung abzulegen oder zu arbeiten.

Re: Ausreiseverbot nach Hochzeit

Verfasst: 24 Nov 2011, 23:13
von zimdriver
... vielleicht sucht die Liebste einen Grund, nicht zurück zu müssen? Es gibt viele Möglichkeiten im Leben ...

Re: Ausreiseverbot nach Hochzeit

Verfasst: 29 Nov 2011, 21:33
von GIN
vielleicht haben die alte Links aus der DDR oder dem Deutschen Reich gefunden, in der Bundesrepublik verstösst es klar gegen das GG

Re: Ausreiseverbot nach Hochzeit

Verfasst: 01 Dez 2011, 23:33
von Packerowski
Magdeburg-Moskva hat geschrieben:Was für ein Stuss wird denn über Deutschland geschrieben oder interpretiert?

Wer nicht mit Haftbefehl gesucht wird oder in sicherheitsrelevanten Bereichen arbeitet, darf Deutschland so oft verlassen, wie er/sie will.
Wer mit einem Hochzeitsvisum nach Deutschland einreist, sollte sich nach der Eheschließung und vor der ersten Reise ins Heimat- oder sonstige Ausland von der Ausländerbehörde schon eine richtige Aufenthaltsgenehmigung ausstellen lassen. Verlassen kann man das Land zwar immer, aber mit der Rückkehr wäre es problematisch. Und diese Aufkleber - bzw. sind es jetzt ja Plastikkarten - werden wohl nicht in jedem Fall von einem Tag auf den anderen ausgestellt. Ich würde daher einen Hochzeitstermin nicht unbedingt zwei Tage vor eine solche wichtige Prüfung legen.

In anderen Ländern können Ausländer übrigens sehr wohl an der Ausreise in ihr eigenes Heimatland gehindert werden. Russland war dort zumindest bis vor einigen Jahren ein Paradebeispiel: Ausländer mit längerfristigem Aufenthalt (Ehepartner, Studenten) benötigten zumindest noch vor 10 Jahren eine behördliche Erlaubnis (Ausreisevisum) für jede einzelne Fahrt in die Heimat.

Ich finde die Anfrage deshalb keineswegs so abwegig.

Re: Ausreiseverbot nach Hochzeit

Verfasst: 02 Dez 2011, 08:03
von Norbert
Packerowski hat geschrieben:Ausländer mit längerfristigem Aufenthalt (Ehepartner, Studenten) benötigten zumindest noch vor 10 Jahren eine behördliche Erlaubnis (Ausreisevisum) für jede einzelne Fahrt in die Heimat.
Stimmt, erst mit dem Abkommen zwischen Deutschland und Russland wurde dies abgeschafft. Aber nur für uns, für Österreicher beispielsweise nicht.

Re: Ausreiseverbot nach Hochzeit

Verfasst: 04 Dez 2011, 22:07
von Magdeburg-Moskva
@Packerowski

Mit dem Aufenthaltstitel gebe ich Dir Recht, das ist aus meiner Sicht eine Sache der Planung.

Stuss war eher das, was so manchenorts auf Hörensagenbasis über fünf Ecken interpretiert wird, statt sinnvoll in den richtigen Quellen zu recherchieren. Die Anfrage selbst möchte ich auf keinen Fall herabqualifiziert wissen.