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Russische Schwiegermama f. 1 Jahr nach Deutschland holen..?
Verfasst: 04 Dez 2011, 22:25
von Aniki
Wir denken gerade darüber nach, Schwiegermama aus Moskau für ein Jahr nach Deutschland zu holen, damit sie uns mit der Erziehung von Klein Rudolf hilft und sich GöGa um Arbeit kümmern kann.
Krankenversicherung scheint kein Problem zu sein - die Hanse Merkur bietet z.B. Ausländerreiseversicherungen bis 5 Jahre Dauer an. Kostet unter 1000 E pro Jahr. Muss neu sein... Wohnraum und genübend Einkommen können wir nachweisen, Schwiegermama kann Arbeit (bekommt ggf. ein Jahr Sabbatical) und Eigentumswohnung in Moskau nachweisen.
Hat jemand so etwas schon bei seiner Ausländerbehörde durchbekommen? Wie seht ihr die Chancen? Wir würdet ihr ggf. argumentieren?
Re: Russische Schwiegermama f. 1 Jahr nach Deutschland holen
Verfasst: 04 Dez 2011, 23:39
von zimdriver
... bin gespannt auf Deine Erfahrungen. Mehr als 90 Tage pro Halbjahr dürften sehr schwer werden.
Re: Russische Schwiegermama f. 1 Jahr nach Deutschland holen
Verfasst: 04 Dez 2011, 23:45
von Dietrich
Ein Jahr "am Stück" gibt es nur mit einer AE.....
Vielleicht könnt ihr versuchen, sie als "Au Pair" durchzubekommen.
Wie sieht es mit Sprachkenntnissen aus?
Und mit der Versicherung, da solltet ihr unbedingt das Kleingedruckte lesen....
Re: Russische Schwiegermama f. 1 Jahr nach Deutschland holen
Verfasst: 05 Dez 2011, 03:12
von manuchka
Die Idee von Dietrich klingt gut mit Au Pair, gibt sogar Organisationen, die Omis als Au Pairs vermitteln. Sonst eher schwierig, vermute ich.
Re: Russische Schwiegermama f. 1 Jahr nach Deutschland holen
Verfasst: 05 Dez 2011, 20:26
von Gunnar
ich denke, die au-pair-Lösung wird vom Alter her schwierig 8) . Das schreibt die LABO Berlin zu dem Thema au-pair-Visum:
Ausländischen Staatsangehörigen, die unter 25 Jahre alt sind, kann die Einreise und der Aufenthalt für eine einmalige Au-pair-Beschäftigung in Familien, in denen Deutsch als Muttersprache gesprochen wird, ermöglicht werden. Bei den Au-pair-Beschäftigten müssen bereits gute Grundkenntnisse der deutschen Umgangssprache vorhanden sein. Der Aufenthalt kann längstens für ein Jahr erlaubt werden.
Re: Russische Schwiegermama f. 1 Jahr nach Deutschland holen
Verfasst: 05 Dez 2011, 20:54
von herlit
Aniki hat geschrieben:Wir denken gerade darüber nach, Schwiegermama aus Moskau für ein Jahr nach Deutschland zu holen, damit sie uns mit der Erziehung von Klein Rudolf hilft und sich GöGa um Arbeit kümmern kann.
Krankenversicherung scheint kein Problem zu sein - die Hanse Merkur bietet z.B. Ausländerreiseversicherungen bis 5 Jahre Dauer an. Kostet unter 1000 E pro Jahr. Muss neu sein... Wohnraum und genübend Einkommen können wir nachweisen, Schwiegermama kann Arbeit (bekommt ggf. ein Jahr Sabbatical) und Eigentumswohnung in Moskau nachweisen.
Hat jemand so etwas schon bei seiner Ausländerbehörde durchbekommen? Wie seht ihr die Chancen? Wir würdet ihr ggf. argumentieren?
Weshalb fragst Du die Ausländerbehörde nicht???
Re: Russische Schwiegermama f. 1 Jahr nach Deutschland holen
Verfasst: 05 Dez 2011, 21:37
von Aniki
herlit hat geschrieben:
Weshalb fragst Du die Ausländerbehörde nicht???
Weil ich gerne gewappnet und vorbereitet auf die Ausländerbehörde will... ins offene Messer laufe ich nicht gerne.
Re: Russische Schwiegermama f. 1 Jahr nach Deutschland holen
Verfasst: 06 Dez 2011, 01:27
von arghmage
Schau doch mal bei
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi vorbei, dort gibts das Thema Eltern nach Deutschland holen auch ab und an.
Re: Russische Schwiegermama f. 1 Jahr nach Deutschland holen
Verfasst: 06 Dez 2011, 13:00
von manuchka
Ich würde mir zur Vorbereitung vor allem überlegen, warum es zwingend notwendig ist, dass ausgerechnet die Schwiegermutter für ein Jahr zu euch kommt. Wenn es rein um die Hilfe im Haushalt oder bei der Kindesbetreuung geht - das könnte auch jemand anders übernehmen, da muss nicht die Oma eingeflogen werden. Insofern müsstet ihr also argumentieren, warum das eben niemand anders machen kann und warum die Oma dafür sogar ihren Job (vorübergehend) aufgeben würde usw. Ich glaube, das wird der Hauptknackpunkt sein.
Dann muss natürlich der Lebensunterhalt gesichert sein, dazu gehört auch Unterkunft und KV, aber ich wäre vorsichtig mit Aussagen wie "wir zahlen ihr was", dann wäre das nämlich ein Beschäftigungsverhältnis a la 400-Euro-Job, und dafür bräuche sie womöglich eine Arbeitserlaubnis.
Ansonsten würde ich auch darauf hinweisen, dass euch sehr wohl bewusst ist, dass die Regelung eigentlich nur 90 Tage pro Halbjahr Besuchsaufenthalt zulässt, dass ihr keine Gesetze umgehen wollt und dass es sich auf jeden Fall um eine befristete Lösung handeln soll, aber dass eben 90 Tage pro Halbjahr in diesem Fall aus diesen und jenen Gründen (siehe oben, Argumente!!) nicht ausreichend sind.
Ich glaube, dass die Chancen eher gering sind - ihr seid 2 Elternteile für ein Kind, da sollte die Betreuung eigentlich sichergestellt ein, und selbst wenn beide arbeiten, gibt es ja Möglichkeiten der Kinderbetreuung, aber versuchen kann man das mal.
Re: Russische Schwiegermama f. 1 Jahr nach Deutschland holen
Verfasst: 06 Dez 2011, 21:25
von Roland
Auch ich kann dir keine Hoffnungen machen. Die Sache scheint mir (auf legalem Weg) aussichtslos. Gebt euch mit den 90 Tagen pro Halbjahr zufrieden.
Aber, da fällt mir noch was ein: Wenn Sie noch nicht zu alt ist und genug deutsch kann, könnte sie evtl. zum „studieren“ kommen. Wohl aber mehr eine theoretische Möglichkeit.
Ein Mann hat ein rundes Haus gebaut.
„Warum hast du ein rundes Haus gebaut?“ wird er immer wieder gefragt.
„Weil meine Schwiegermutter vorher gesagt hat: Wenn ihr noch ein Eckchen frei habt, ziehe ich bei euch ein“. 