Abmelden in Russland
Verfasst: 12 Dez 2011, 22:01
Ich bin Deutscher und meine Frau ist aus Russland.
Wir haben geheiratet und meine Frau hat leider meinen Namen angenommen.
Nun gehen die Pobleme los.
Meine Frau hatte eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Jahr bekommen, weil dann ihr internationaler Pass ablief.
Sie hat einen neuen beantragt, aber auf ihren alten Namen.
Zuerst sollte das alles auch lt. Ausländerbehörde kein Problem sein.
Man sagte, das mit der Namensänderung könnte sie auch noch später machen.
Als wir mit dem neuen Pass bei der Ausländerbehörde waren, sagten die, da meine Frau in Deutschland lebt, muss sie sich in Russland abmelden. Außerdem braucht sie wieder einen neuen internationalen Pass, aber auf den neuen Nachnamen.
Wir besorgten einige Papiere beim rusischen Konsulat in Bonn, schickten diese mit dem nationalen Pass und einer übersetzten
Anmledebescheinigung aus Deutschland zu ihrer Mutter nach Balakovo.
Man hatte gesagt, das jemand mit einer Vollmacht und entsprechenden Papieren meine Frau auch in Russland abmelden kann.
Es gibt wohl ein neues Gesetz, wonach meine Frau dafür nicht selbst nach Russland einreisen muss.
Nun war die Mutter bei der Behörde in Balakovo wegen der Abmeldung.
Dort kennt man dieses neue Gestz aber angeblich nicht.
Nun meine Frage:
kennt jemnand dieses Gesetz oder hat jemand Erfahrung darüber, wie meine Frau sich dort abmelden kann, ohne
nach Russland zu fliegen.
Wichtig wäre, wenn ich einen Paragraphen wüsste, unter dem dieses Gesetz registriert ist.
Wir haben geheiratet und meine Frau hat leider meinen Namen angenommen.
Nun gehen die Pobleme los.
Meine Frau hatte eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Jahr bekommen, weil dann ihr internationaler Pass ablief.
Sie hat einen neuen beantragt, aber auf ihren alten Namen.
Zuerst sollte das alles auch lt. Ausländerbehörde kein Problem sein.
Man sagte, das mit der Namensänderung könnte sie auch noch später machen.
Als wir mit dem neuen Pass bei der Ausländerbehörde waren, sagten die, da meine Frau in Deutschland lebt, muss sie sich in Russland abmelden. Außerdem braucht sie wieder einen neuen internationalen Pass, aber auf den neuen Nachnamen.
Wir besorgten einige Papiere beim rusischen Konsulat in Bonn, schickten diese mit dem nationalen Pass und einer übersetzten
Anmledebescheinigung aus Deutschland zu ihrer Mutter nach Balakovo.
Man hatte gesagt, das jemand mit einer Vollmacht und entsprechenden Papieren meine Frau auch in Russland abmelden kann.
Es gibt wohl ein neues Gesetz, wonach meine Frau dafür nicht selbst nach Russland einreisen muss.
Nun war die Mutter bei der Behörde in Balakovo wegen der Abmeldung.
Dort kennt man dieses neue Gestz aber angeblich nicht.
Nun meine Frage:
kennt jemnand dieses Gesetz oder hat jemand Erfahrung darüber, wie meine Frau sich dort abmelden kann, ohne
nach Russland zu fliegen.
Wichtig wäre, wenn ich einen Paragraphen wüsste, unter dem dieses Gesetz registriert ist.