Seite 1 von 1

Komplette Reisefreiheit mit Geschäftsvisums?

Verfasst: 28 Jan 2012, 15:34
von Eos
Hallo zusammen,

Meine Partnerin lebt in St. Petersburg, wie es der Zufall will, werde ich beruflich allerdings schon sehr bald nach Russland (genauer gesagt Moskau) kommen. Ich habe jetzt erstmals ein Double-Entry Geschäftsvisum beantragt. Das Einldaungsschreiben meiner Firma nennt auf meinen Wunsch hin sowohl Moskau als auch St. Petersburg als meine Destinationen - ein Hotel werde ich aber nur in Moskau haben, da ich in St. Petersburg natürlich bei meiner Partnerin übernachten will.

Welche Dinge sollte ich dabei beachten? bspw. muss ich mich ja bzw. das Hotel mich ja offiziell registrieren. Wenn ich nun in St. Petersburg jeweils über das Wochenende bleibe, soll ich mich dann offiziell in der Wohnung meiner Freundin registrieren lassen?

Anmerkungen: Meine Freundin hat eine Mietwohnung (und damit nur eine temporäre Registrierung, welche angeblich auch eine persönliche private Besuchseinladung schwierig machen würde). Da ich sie bisher noch nie in Russland besucht habe (sie hat davor in Europa gelebt) gibt es vor den Behörden derzeit offiziell keinerlei Verbindung zwischen uns.

Vielen Dank für eure Hilfe!

Re: Komplette Reisefreiheit mit Geschäftsvisums?

Verfasst: 28 Jan 2012, 16:36
von harald63
Registrieren lassen musst Du Dich nur, wenn Du irgendwo länger als sieben Werktage bleibst. Wenn Du also nur am Wochenende nach Piter gehst, brauchst Du Dir wegen Registrierung dort kein Kopf zu machen. Für alle Fälle solltest Du die Fahrkarten o.ä. sammeln, falls jemand mal doch genauer wissen will, ob Deine Angaben stimmen.

Re: Komplette Reisefreiheit mit Geschäftsvisums?

Verfasst: 28 Jan 2012, 16:58
von Nikolaus
Soviel Reisefreiheit hat man schon mit einem Businessvisum, sogar ein bisschen mehr... :)
Mach Dir keine Sorgen, Du kannst sogar etwas laenger in Piter sein, ohne dass Deine Freundin Dich anmelden muss, das muss sie erst nach sieben Tagen. Vergiss aber nicht, vom Moskauer Hotel Dir einen Meldebeleg geben zu lassen, fuer eine evtl. Kontrolle, man weiss ja nie ... :)
Aber auch sonst sollte es kein Problem sein, dass Deine Freundin Deinen zeitweiligen Aufenthalt ueber eine Poststelle meldet, vorausgesetzt sie selbst hat diese Wohnung als zeitweiligen Wohnsitz offiziell registriert, sonst braucht man dazu den Vermieter. Ja, private Einladungen verlangen immer noch etwas Aufwand vom Einladenden, solange Du ein Businessvisum ueber Deine Firma bekommen kannst, ist das sicherlich fuer alle bequemer.
Reisen kannst Du, ausser in Sperrgebiete, wohin Du willst. Im Visum steht i.a. nichts hinsichtlich beantragter Reiseziele, aber im Visaantrag wuerde ich trotzdem immer die Hauptreiseziele angeben, ist ja keine Arbeit ... :)
Wenn Du Zeit hast, lies mal ein paar solcher Beitraege hier im Forum zum Thema, z.B.
http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=13&t=12922
oder die faq http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=13&t=6289