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Geburt eines dt.-ru. Kindes in DE - Übersetzungen
Verfasst: 03 Feb 2012, 16:57
von SWZ
Hallo,
ich bin neu hier - also bitte um Rücksicht, falls ich mich etwas unbeholfen anstelle.
Wir beschäftigen uns gerade mit der umgekehrten Fragestellung - Geburt eines dt.-ru- Kindes in Deutschland. Ich bin gerade dabei, die Gebutrsurkunde &Co. für das russische Konsulat zu übersetzen, um die russische Staatsbürgerschaft zu beantragen. Dabei geht es auch um die richtige=ofizielle Übersetzung von solchen Begriffen wie "Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten". Wisst Ihr vielleicht, wie es übersetzt wird? Gibt es irgendwo eine schöne Liste mit solchen Übersetzungen "zum Nachschlagen"?
Vielen Dank im Voraus!
Re: FAQ Geburt eines dt.-ru. Kindes in RUS
Verfasst: 03 Feb 2012, 21:32
von pippie
Ich weiß nicht, inwiefern deine Übersetzung überhaupt anerkannt wird. Zur Beglaubigung von Urkunden für den Gebrauch im Ausland (Legalisation / Apostille - Verfahren) kannst du hier mal schauen:
http://www.berlin.de/labo/einwohnerwese ... ungen.html
Wenn du das schon kennst -sorry.
Re: FAQ Geburt eines dt.-ru. Kindes in RUS
Verfasst: 03 Feb 2012, 22:32
von SWZ
Vielen Dank für Hinweis! Die Beglaubigungen haben wir bereits hinter uns - jetzt muss das Ganze ins Russische übersetzt werden - die Geburtsurkunde, Ausweis des deutschen Ehepartners, Kinderausweis sowie die Aufenthaltsgenehmigung des russischen Ehepartners. DIese Übersetzungen darf man selbst machen - die Richtigkeit wird vom russischen Konsul überprüft und beglaubigt. So kann man die Übersetzer-Kosten reduzieren, kostet halt aber Mühe ;-)
Generell, wäre eine Liste mit "offiziellen" Übersetzungen von Behördenamen hilfreich. Evtl. lege ich eine an, wenn ich mit dem Mist durch bin.
Re: FAQ Geburt eines dt.-ru. Kindes in RUS
Verfasst: 03 Feb 2012, 23:15
von pippie
Der Sprachendienst des Auswärtigen Amtes hat eine Aufstellung zu Übersetzungen von Behördennamen und da sind auch einige in russisch dabei.
http://www.auswaertiges-amt.de/cae/serv ... tungen.pdf
Vielleicht helfen die dir ja auch weiter, wenn dir noch das Eine oder Andere fehlt?!
Re: FAQ Geburt eines dt.-ru. Kindes in RUS
Verfasst: 04 Feb 2012, 03:13
von SWZ
VIelen Dank! Die Liste ist zwar nicht vollständig, aber immerhin ein guter Ansatzpunkt ;-)
Re: FAQ Geburt eines dt.-ru. Kindes in RUS
Verfasst: 04 Feb 2012, 03:19
von manuchka
Vielleicht solltet ihr das einen Profi machen lassen? Immerhin muss die Übersetzung noch von einem Notar oder im Konsulat beglaubigt werden... und beglaubigt wird da nicht der Inhalt, sondern die Tatsache, dass ein zugelassener Übersetzer die Übersetzung gemacht und das mit seiner Unterschrift bestätigt hat.
PS: Ich trenne die Frage mal ab, weil das Ursprungsthema eben doch ein anderes ist. Mod.
Re: Geburt eines dt.-ru. Kindes in DE - Übersetzungen
Verfasst: 04 Feb 2012, 12:48
von SWZ
Diesmal wird aber wirklich die Richtigkeit der Übersetzung vom Konsulat beglaubigt und nicht die Person des Übersetzers - steht so in deren Unterlagen. Und bei den Profis ist es auch nicht immer "professionell". Bei der Übersetzung meiner Geburtsurkunde haben wir glatt drei Fehler gefunden ;-) So habe ich einbisschen Übung und spare etwas - bei zehn Seiten betragen die Kosten mehr als 100 Euro. Dafür werde ich ggf. vom Konsul auf ein Paar Mängel in der Übersetzung hingewiesen und muss nochmal antanzen. Werde überleben - zum Übersetzer müsste ich ja auch zwei mal fahren...
Re: Geburt eines dt.-ru. Kindes in DE - Übersetzungen
Verfasst: 04 Feb 2012, 16:56
von manuchka
Wenn das so ist... mit den Profis hast du übrigens recht, in Russland musste ich immer mal wieder meinen Pass beglaubigt übersetzen lassen, und die Seite mit den Kindern hat jemand allen Ernstes so ins Russische "übersetzt":
Сведения о детях: Кайне Айнтрагунг.
Re: Geburt eines dt.-ru. Kindes in DE - Übersetzungen
Verfasst: 04 Feb 2012, 17:16
von pippie
Re: Geburt eines dt.-ru. Kindes in DE - Übersetzungen
Verfasst: 05 Feb 2012, 03:34
von SWZ
Дааа, нарочно не придумаешь!
