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Pensionsregeln für Ausländer

Verfasst: 07 Feb 2012, 15:48
von Zejtnot
Ein Kollege hat mich soeben auf ein neues Gesetz zur Besteuerung von Ausländern hingewiesen. Wenn ich es recht verstehe, fällt nur eine Ausnahme weg, die ich bislang nie bemerkt hatte.

http://m.forbes.ru/article.php?id=79044 (Sorry für den Mobillink, evt. m. weglassen)
Новый закон меняет порядок взимания страховых взносов во внебюджетные фонды: пенсионный (22% от ФОТ), социальный (2,9%) и медстрахования (5,1%) или 20% только в пенсионный фонд — для компаний, применяющих упрощенную схему налогообложения. Раньше компании не должны были платить эти взносы за иностранных специалистов. Новый закон распространяет платежи на иностранных граждан, которые отныне могут претендовать на российскую пенсию. Платить приходится за специалистов, которые зарабатывают до 2 млн рублей в год, или до $5000 в месяц.

Re: Pensionsregeln für Ausländer

Verfasst: 08 Feb 2012, 12:36
von daveg
Das schöne ist doch, dass für alle mit Spezialistenvisum nichts bezahlt werden muss.

Re: Pensionsregeln für Ausländer

Verfasst: 09 Feb 2012, 09:28
von Zejtnot
Irgendwie - auch wenn wir das sicher schon einmal im Forum hatten - war gänzlich an mir vorbeigegangen, dass man bislang keine Sozial- (und damit Renten-)versicherung zahlen musste, so lange man keinen вид hat. Im Gegenteil, von meinem alten Arbeitgeber wurde das stets gefordert! War/ist Euch das allen bewusst? Was ist, wenn man sozusagen freiwillig gezahlt hat? Kann man das zurückfordern oder zumindest anrechnen lassen?

Re: Pensionsregeln für Ausländer

Verfasst: 09 Feb 2012, 15:31
von manuchka
Doch, wir mussten immer alles zahlen, auch für die Leute mit Visum, erst seit 2010 oder so fiel dann für Ausländer ohne Vid was weg (aber ich meine, NUR der Beitrag für die Rentenversicherung, nicht der Rest der Sozialabgaben).

Re: Pensionsregeln für Ausländer

Verfasst: 10 Feb 2012, 00:57
von Aniki
Auch ich habe von 2010 bis 2010 alle Sozialabgaben sowie Rentenkasse voll von meinem russischen Gehalt abgezogen bekommen. Dieses wurde mir vom russischen Staat gezahlt, da ich an einer russischen Staatsschule unterrichtet habe.

Einen Vid hatte ich nicht, immer nur Visa.

Habe ich also umsonst in die Rentenkasse eingezahlt? Hatte ich gar kein Anrecht auf eine russischen Pension? Ich hatte mal 2010 in der russischen Rentenkasse angerufen, die wussten natürlich von überhaupt nichts.

Re: Pensionsregeln für Ausländer

Verfasst: 10 Feb 2012, 06:23
von Zejtnot
Aniki hat geschrieben:Habe ich also umsonst in die Rentenkasse eingezahlt? Hatte ich gar kein Anrecht auf eine russischen Pension? Ich hatte mal 2010 in der russischen Rentenkasse angerufen, die wussten natürlich von überhaupt nichts.
Genau das ist meine Frage! Ich habe aber leider keinerlei Ahnung von dieser Materie - aber gab es hier nicht Spezialisten dafür?

Re: Pensionsregeln für Ausländer

Verfasst: 10 Feb 2012, 07:05
von m1009
Zejtnot hat geschrieben: Genau das ist meine Frage!
Gute Frage.... :? In der Vergangenheit bekam ich in schoener Regelmaessigkeit Post von der russ. Rentenkasse.....

Re: Pensionsregeln für Ausländer

Verfasst: 10 Feb 2012, 15:13
von manuchka
Mit Vid gibt es wohl einen Anspruch, mit Visum sicher nicht. Müsste man mal genauer recherchieren.

Re: Pensionsregeln für Ausländer

Verfasst: 10 Feb 2012, 16:59
von domizil
... ich habe erst vor wenigen Tagen den jährlichen Rentenabgleich in der Pensionsverwaltung durchgeführt. Dort wurde mir von der Leiterin bestätigt das ich in drei Jahren eine russische Rente ausbezahlt bekomme - so wie alle anderen russischen Rentner ebenfalls. Grundlage ist meine Aufenthaltsgenehmigung. Alles andere zählt nicht, d.h. es wird zwar von den Visabesitzern, Inhabern des Zeitweiligen Wohnrechtes in die Rentenkasse einbezahlt, aber ein Rentenanspruch entsteht dadurch nicht. Von 1995 - 2004 habe ich als Visainhaber bzw. Inhaber des zeitweiligen Wohnrechtes ebenfalls einbezahlt. Die Leiterin konnte mir aber (auf die Schnelle ...) nicht sagen ob diese Beiträge verfallen sind oder ich einen "neuerlichen" Anspruch auf Berücksichtigung gefunden habe da ich in 2005 die Aufenthaltsgenehmigung erhalten habe.
Uwe Niemeier

Re: Pensionsregeln für Ausländer

Verfasst: 13 Feb 2012, 10:34
von GIN
Was ist den die Rente in Russland? vom Geld her?, kenne ja die minimale Rente...
wenn ich zbs. 30 Jahre lang 100.000 Rubel verdient habe? gibt es da maximale Sätze?, durchschnittliche Werte?