Pass nach Eheschließung, Aufenthaltsgenehmigung
Verfasst: 28 Feb 2012, 19:19
Hallo zusammen,
lt. Ausländeramt kann eine Aufenthaltsgenehmigung nach Eheschließung erst dann erteilt werden, wenn ein neuer Pass mit neuem Nachnamen ausgestellt wurde. Alternativ dazu könnte das Konsulat den neuen Ehenamen im alten Pass vermerken, da das russische Konsulat angeblich keinen neuen Pass aufgrund einer Eheschließung ausstellt - wie gesagt, lt. Ausländeramt. Nun wollen wir uns einen Termin in Bonn geben lassen. Aber ist die Auskunft des Ausländeramtes überhaupt richtig? Oder wie kommen wir jetzt an einen neuen Pass (und dadurch an die Aufenthaltsgenehmigung)? Vielen Dank schon mal.
Gruß
JD
lt. Ausländeramt kann eine Aufenthaltsgenehmigung nach Eheschließung erst dann erteilt werden, wenn ein neuer Pass mit neuem Nachnamen ausgestellt wurde. Alternativ dazu könnte das Konsulat den neuen Ehenamen im alten Pass vermerken, da das russische Konsulat angeblich keinen neuen Pass aufgrund einer Eheschließung ausstellt - wie gesagt, lt. Ausländeramt. Nun wollen wir uns einen Termin in Bonn geben lassen. Aber ist die Auskunft des Ausländeramtes überhaupt richtig? Oder wie kommen wir jetzt an einen neuen Pass (und dadurch an die Aufenthaltsgenehmigung)? Vielen Dank schon mal.
Gruß
JD