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HarzIV in Dtschl
Verfasst: 05 Mär 2012, 07:40
von andreask020361
Habe auf der offiziellen seite von der BfA folgendes gefunden
http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/ ... 02-23.html
danach bekommen Auslaender in Dtschl nur noch ein Jahr HarzIV oder halt AlgII . hoffe habe es richtig interpretiert. Hoffe auch dass es unsere Politiker dann auch durchziehn.
http://www.bild.de/geld/wirtschaft/arbe ... .bild.html
Re: HarzIV in Dtschl
Verfasst: 05 Mär 2012, 11:08
von bella_b33
Sehr gut! Ein Schritt in die richtige Richtung, wie ich finde.
Re: HarzIV in Dtschl
Verfasst: 05 Mär 2012, 11:37
von CSB_Wolf
Finde ich vollkommen richtig 8)
Gruss
wolf
Re: HarzIV in Dtschl
Verfasst: 05 Mär 2012, 16:26
von St. Germain
Ich verstehe das soweit, dass Europäer die unter
§ 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und Nr. 2 SGB II, Europäisches Fürsorgeabkommen, Fachliche Hinweise zu § 7 SGB II, Arbeitshilfen „Ausländer – Ansprüche nach dem SGB II“ fallen, ein Jahr lang einen Rechtsanspruch auf Zahlung von Hartz IV, respektive Arbeitslosengeld II, haben.
Worauf sich die Hartz IV Zahlungen an sonstige Ausländer begründet entzieht sich aber meiner Kenntniss. Soweit war ich bis jetzt nicht Sozialpolitisch interessiert.
LG
St. Germain
Re: HarzIV in Dtschl
Verfasst: 05 Mär 2012, 20:52
von St. Germain
So langsam verstehe ich die Zusammenhänge besser.
Das unter:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/ ... 02-23.html
erwähnte Abkommen betrifft demnach europäische Arbeitssuchende in DE!
Die haben ab 23. Februar 2012 nur noch 12 Monate, und nicht wie vorher unbegrenzt, Anspruch auf Arbeitslosengeld II.
Für den Fall das diese Personen keine neue Arbeit in diesem Zeitraum finden sollten,
tritt für sie, wie für jede hilfsbedürftige Person in DE, Hartz IV in Kraft.
Hartz IV ist die 2005 per Gesetzt in Kraft getretene Grundabsicherung
und hat die damalige Sozialhilfe abgelöst.
Im Prinzip hat sich dadurch gar nichts geändert, nur das das Kind einen neuen Namen bekommen hat.
LG
St. Germain
Re: HarzIV in Dtschl
Verfasst: 05 Mär 2012, 20:55
von Jochen
Ich glaube, Stütze gibts nachwievor, aber eben nicht mehr für ehem. Arbeitnehmer. Gilt wahrscheinlich nur noch für "Härtefälle".

Re: HarzIV in Dtschl
Verfasst: 05 Mär 2012, 21:10
von St. Germain
Jochen hat geschrieben:Ich glaube, Stütze gibts nachwievor, aber eben nicht mehr für ehem. Arbeitnehmer. Gilt wahrscheinlich nur noch für "Härtefälle".

"Stütze" heißt jetzt
Hartz IV]
und wehe dem, der zumindest in NRW versucht die zu beantragen.
Ich habe es 2 x probiert und lieber abgebrochen,
als darlegen zu müßen wer, wann, wieviel Toilettenpapier in meiner Familie verbraucht (überspitzt gesagt)
Aber bis zu solchen Erniedrigungen sind hier die entsprechenden Sachbearbeiter bereit.
Man wird behandelt wie der letzte Dreck.
Das man 40 Jahre lang Sozailbeiträge geleistet hat, spielt überhaupt keine Rolle.
Ich habe 17 Wochen lang alleine für eine Mietbeihilfe gekämpft,
um dann eine Absage und die Auskunft zu erhalten:
In NRW gibt es grundsätzlich nur noch Mietbeihilfe für Hartz IV Empfänger,
sonst könnten wir das gar nicht mehr bezahlen.
Soviel zu unserem
"Sozialstaat"
LG
St. Germain
Re: HarzIV in Dtschl
Verfasst: 05 Mär 2012, 21:24
von bella_b33
St. Germain hat geschrieben:
Ich habe 17 Wochen lang alleine für eine Mietbeihilfe gekämpft,
um dann eine Absage und die Auskunft zu erhalten:
Ich hab das vor 13 Jahren mal super schnell und ohne große Nachfragen durchbekommen, in Thüringen. Ich ging damals auf die Ing.-Schule und hab alleine eine Wohnung bezahlen müssen.
Re: HarzIV in Dtschl
Verfasst: 05 Mär 2012, 22:00
von St. Germain
Libe bella,
das waren noch Zeiten als
Ich hab das vor 13 Jahren mal super schnell und ohne große Nachfragen durchbekommen, in Thüringen. Ich ging damals auf die Ing.-Schule und hab alleine eine Wohnung bezahlen müssen.
sowas unbürokratusch und problemlos möglich war.
Aber heute?
Sieht es so aus,
ich bin vor 2Jahren wieder Vollzeit arbeiten gegangen weil ich von 836 €/mtl. keine 4 köpfige Familie ernähren konnte.
(hatte 4 Monate vorher einen Herzinfarkt, der 72% meines Herzmuskels irreparabel zerstört hat).
Jetzt soll ich von mir zum Leben bleibenden 312 €/Monat auch noch meiner 2. Frau Unterhalt zahlen!
Dann nehme ich doch lieber die 836 € Krankengeld und leg Zuhause die Füße hoch.
Mal sehen was mein Arzt morgen dazu sagt.
Dann sehe ich weiter.
LG
St. Germain
Re: HarzIV in Dtschl
Verfasst: 05 Mär 2012, 22:25
von bella_b33
St. Germain hat geschrieben:
Mal sehen was mein Arzt morgen dazu sagt.
Dann sehe ich weiter.
Viel Glück!