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Reisebeschränkungen bei temporärer Aufenthaltsgenehmigung?
Verfasst: 07 Mär 2012, 15:02
von wgr
Hallo zusammen,
ich lebe seit ca. 3 Jahren in Solikamsk / Russia und besitze seit Ende letzen Jahres eine (russische) temporäre Aufenthaltsgenehmigung. Diese funktioniert super und hat vor allem das Reisen durch die enthaltene Visum-Funktion massiv erleichtert. Dazu habe ich aber noch eine Frage, die mir bislang weder die russischen Behörden (UFMS) in Perm noch das deutsche Konsulat in Jekaterinburg beantworten konnten / wollten, und auch hier im Forum bin ich noch nicht wirklich fündig geworden :
gibt es irgendwelche Beschränkungen bezüglich der Reiseziele mit einer solchen temporären Aufenthaltsgenehmigung? Oder kann ich z.B. bei der Ausreise aus Russia von Moskau aus in beliebige Länder fliegen, und von dort aus auch wieder einreisen, ohne abgewiesen zu werden?
Vielen Dank in voraus für jegliche gute Antworten
Wolfgang
Re: Reisebeschränkungen bei temporärer Aufenthaltsgenehmigun
Verfasst: 07 Mär 2012, 16:24
von Dietrich
Also ich bin mit meiner Vremmenoe damals ohne Probleme auch nach Ägypten gereist.
Wo du herkommst ist für die Gültigkeit deiner Papiere ja auch eigentlich uninteressant...
Re: Reisebeschränkungen bei temporärer Aufenthaltsgenehmigun
Verfasst: 07 Mär 2012, 16:48
von wgr
Hallo Dietrich,
ja, danke für deine Antwort, und ich sehe das inzwischen eigentlich auch so, will da bloß nach meinen kürzlich gemachten Erfahrungen (siehe mein Betrag über den Gültigkeitsverlust der temporären Aufenthaltsgenehmigung bzw. der Visa-Funktion derselbigen..) auf "Nummer Sicher" gehen.
die Grenzer wissen ja erst einmal überhaupt nicht, wo man herkommt, oder wo man hin will. Sondern die wollen ja primär nur wissen, ob man legal nach Russland einreist, bzw. bei der Ausreise vorher legal eingereist war (und sich auch brav registriert hatte..), oder über sonstige gültige Papiere verfügt. Aber an normale menschliche Logik glaube ich hier langsam nicht mehr so wirklich ;-)
ist bloß lustig, dass da niemand von den entsprechenden Behörden wirklich Stellung zu nehmen will..
Re: Reisebeschränkungen bei temporärer Aufenthaltsgenehmigun
Verfasst: 07 Mär 2012, 21:00
von m1009
Bella_b ist seinerzeit mit seiner Rvp wohl auch problemlos durch die Welt gereist.... Wird sich sicher bald dazu melden, wenn er Netzzugang hat.....

Re: Reisebeschränkungen bei temporärer Aufenthaltsgenehmigun
Verfasst: 09 Mär 2012, 00:45
von bella_b33
m1009 hat geschrieben:Bella_b ist seinerzeit mit seiner Rvp wohl auch problemlos durch die Welt gereist.... Wird sich sicher bald dazu melden, wenn er Netzzugang hat.....

Nicht durch die Welt.... mit gültiger RVP nur: VAE, Rumänien, Südafrika und Deutschland(sind ja sogar 2 Schengenstaaten drunter). Ich hab aber von früheren Zeiten Pässe, die schon ziemlich voll sind mit den tollsten Visa und Einreisestempeln. Es interessierte andere Länder eigentlich überhaupt nicht, bei der Einreise, was denn da alles drin war.
Über Amerika hab ich mal gehört, daß man bei Visaerteilung schon ein wenig drauf schaut, was denn so alles bereist wurde.
Re: Reisebeschränkungen bei temporärer Aufenthaltsgenehmigun
Verfasst: 09 Mär 2012, 00:57
von wgr
bella_b33 hat geschrieben:Es interessierte andere Länder eigentlich überhaupt nicht, bei der Einreise, was denn da alles drin war.
hmm danke Bella, aber geht irgendwie etwas an meiner Fragestellung vorbei, ich möchte eigentlich wissen, ob ich aus russischer Sicht (der Grenzer) irgendwelchen Beschränkungen unterliege. Sprich, ob ich z.B. von Moskau aus mit z.B. der Aeroflot in irgendein beliebiges anderes Land ausreisen kann, und vorallem von dort aus auch wieder ohne Problem rein nach Russland komme. Wie ich in das andere Land hereinkomme, interessiert mich hierbei primär mal nicht, davon gehe ich aus, dass das gegeben ist. Mich interessiert wirklich nur rein die russische Seite..
Re: Reisebeschränkungen bei temporärer Aufenthaltsgenehmigun
Verfasst: 09 Mär 2012, 10:06
von Zejtnot
wgr, die Antwort ist eindeutig: "Ja, Du kannst ab Moskau in jedes beliebige Land fliegen und auch direkt wieder einreisen!"
Ich bin beispielsweise direkt nach Kasachstan ausgereist, Portugal, Schweiz, Deutschland, Norwegen - keinerlei Probleme! Es gibt auch rechtlich keine Grundlage, die dagegen spricht.
Was passieren kann: Die Grenzer wissen eventuell nicht, dass man als Deutscher mit der vorläufigen Aufenthaltsgenehmigung vom Visum befreit ist (das sind nur Deutsche, Italiener, Polen und Turkmenen, soweit ich weiß). Aber einen entsprechenden Gesetzesauszug hätte ich ein einziges Mal benötigt in den zwei Jahren, wo ich betroffen war. Und mit etwas Wartezeit ging es auch so klar.
Re: Reisebeschränkungen bei temporärer Aufenthaltsgenehmigun
Verfasst: 10 Mär 2012, 00:57
von bella_b33
wgr hat geschrieben:Mich interessiert wirklich nur rein die russische Seite..
Oh sorry, da hab ich ein wenig am Thema vorbeigeschossen. Wie Zejtnot schon sagte: Das geht eigentlich meist ohne Probleme. Ich bin ja mit RVP auch einige Male ein- und ausgereist
