Muss der Vatername im Ausweis/Reisepass stehen?

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
lina
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Muss der Vatername im Ausweis/Reisepass stehen?

Beitrag von lina »

Ich habe eine Frage und zwar steht auf meiner Geburtsurkunde mein voller russischer Name, sprich Vorname, Vatername und Nachname...wie es eben üblich ist! Bei meinen Eltern und meiner Schwester genauso!
Wir leben jetzt schon über 15 Jahre in Deutschland und haben alle einen Personalausweis und Reisepass und dort steht eben nur der Vorname und der Nachname. In Deutschland gibt es ja keinen Vaternamen. Meine Eltern und ich haben schon paarmal den Ausweis bzw. Reisepass verlängert und es gab nie Probleme. Jetzt war meine Mama wegen einer ganz anderen Angelegenheit im Rathaus und dort stellte eine (sehr unfreundliche) Mitarbeiterin fest, dass ja bei uns allen der Name falsch im Perso steht...also OHNE Vatername. Wir hätten eine Erklärung schreiben müssen, dass wir den Vaternamen ablehnen! Und danach meinte sie grob, dass sie niemanden den Ausweis verlängern wird, wenn wir das nicht machen!
Ist das wirklich rechtens? Wie gesagt, wir leben über 15 Jahre in Deutschland und es gab wegen dem Vatername noch nie Probleme. Und jetzt seit paar Tagen machen wir uns Sorgen, dass wir den Vaternamen ablehnen müssen oder eben alle Pässe usw ändern müssen (Vatername dazu angeben). Beides finde ich irrsinnig! Hat jemand sowas Ähnliches erlebt oder kann mir etwas raten?
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Zejtnot
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Re: Muss der Vatername im Ausweis/Reisepass stehen?

Beitrag von Zejtnot »

Ich habe nur einige Argumente, keinen konkreten Ratschlag:

(1) Die Handhabung in Deutschland kann ich nicht genau sagen. Fakt ist aber, dass auch im russischen Reisepass (загранпаспорт) wird der Vatersname mit kyrillischen Buchstaben zwar geschrieben, aber in der "Übersetzung" mit lateinischen Buchstaben weggelassen! Selbst Russland sieht es offensichtlich so, dass der Vatersname nur innerhalb Russlands eine Bedeutung hat.

(2) Beantragt man für seine Kinder einen Pass ohne vorherige Namenserklärung, wird der Vatersname meines Wissens übernommen. Es ist aber keinerlei Problem, diese Erklärung zu machen.

(3) Wenn Ihr bislang in Deutschland ohne Vatersname geführt wurdet, dann ist dies meiner Meinung nach bereits Eurer amtlicher deutscher Name. Nun von Euch nachträglich irgendwelche Unterschriften zu fordern ist absurd!

(4) Was stört Euch an der Unterschrift eigentlich? Scheinbar will ja das Amt nur den Status quo legalisieren - nämlich, dass Ihr in Deutschland ohne Vatersname registriert seid.
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bella_b33
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Re: Muss der Vatername im Ausweis/Reisepass stehen?

Beitrag von bella_b33 »

Zejtnot hat geschrieben: (2) Beantragt man für seine Kinder einen Pass ohne vorherige Namenserklärung, wird der Vatersname meines Wissens übernommen. Es ist aber keinerlei Problem, diese Erklärung zu machen.
Mir sagte man(auf der deutschen Botschaft) beim Kinderpass, man hätte den Vatersnamen gerne auf der Stelle weggelassen. Da ich aber im Vorfeld bei den RU-Behörden wegen der *.witsch Endung beim Otshestwo für Wirbel gesorgt hatte und mein Sohn den Otshestwo ohne Endung erhielt, ist der Otshestwo bei unserem Kleinen jetzt in DE als 2. Name gesehen und wird im DE-Pass Sil'vio geschrieben :lol:.
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Re: Muss der Vatername im Ausweis/Reisepass stehen?

Beitrag von Zejtnot »

Silvio, habt ihr nur einen deutschen Pass machen lassen oder eine Namenserklärung (Geburtsanzeige)? Denn in der Geburtsanzeige gibt es auf Seite 1 ganz unten die Möglichkeit, explizit Abweichungen vom russischen Namen anzugeben. (Wobei ich nicht weiß, ob man dort einfach Namensteile - außer dem Vatersnamen mit ...owitsch - weglassen kann. Mit ...owitsch kann man weglassen - habe ich meinen zwei Söhnen in den deutschen Dokumenten erspart.)
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bella_b33
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Re: Muss der Vatername im Ausweis/Reisepass stehen?

Beitrag von bella_b33 »

Nein Zejtnot, wir haben keine Geburtsanzeige gemacht. Ich sah da jetzt nicht so den Sinn drin und war durch gleichzeitiges Visa für Frau und Fahrt nach Deutschland(wir haben Frauchens Visa und Söhnchens Pass quasi auf der Reise abgeholt) schon genug in andere Sachen verwickelt :). Somit hat mein Sohn jetzt einen Zweitnamen, der mich gleich noch ein bisschen mehr stolz macht :).

Gruß
Silvio
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Re: Muss der Vatername im Ausweis/Reisepass stehen?

Beitrag von Saboteur »

Mein Senf, der nicht sooo ganz zum Thema passt. Meine Verlobte ist auch hier in Berlin gemeldet. Bei Anmeldung hat sie Ihren Vatersnamen nicht angegeben, was neulich im Standesamt zu mahnenden Worten geführt hat.... Außerdem war der Geburstort schwieirg, da nicht der reale Geburtsort im Pass und Geburtsurkunde eingetragen ist, sondern der Ort wo die Eltern registriert waren.(Ist das bei allen so?)
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lina
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Re: Muss der Vatername im Ausweis/Reisepass stehen?

Beitrag von lina »

Danke erstmal für eure Antworten!
Zejtnot hat geschrieben:(3) Wenn Ihr bislang in Deutschland ohne Vatersname geführt wurdet, dann ist dies meiner Meinung nach bereits Eurer amtlicher deutscher Name. Nun von Euch nachträglich irgendwelche Unterschriften zu fordern ist absurd!
So sehe ich das auch!Wir hatten 15 Jahre lang nie irgendwelche Probleme damit und nun stehen wir vor einem Rätsel!
Zejtnot hat geschrieben:(4) Was stört Euch an der Unterschrift eigentlich? Scheinbar will ja das Amt nur den Status quo legalisieren - nämlich, dass Ihr in Deutschland ohne Vatersname registriert seid.
Uns stört nichts an der Erklärung an sich! Wenn sie wirklich dieses Dokument brauchen werden wir eine Erklärung schreiben und sie unterschreiben, aber uns kommt es eben sehr komisch vor, dass nach 15 Jahren in Deutschland, es erst jetzt bemerkt worden ist, dass denen etwas fehlt! Ich habe meine Geburtsurkunde schon oft vorlegen müssen (mit Ausweis) und noch nie wurde irgendetwas bemängelt. Die Geburtsurkunde ist eben eine Übersetzung aus dem Russischem und es gibt in Russland eben diese Regelung mit dem Vatername.

Außerdem meinte die Dame, dass wir unsere Vornamen und Nachnamen ändern sollen! :shock: Nach ihr sind unsere Namen nicht Deutsch genug! Als wir nach Deutschland kamen, wurden unsere Name "verunstaltet". Aus "s" wurde "z" und aus "i" wurde "j", aus "x" wurde "ks" usw. Sie meinte, wir wären Deutsche, aber unsere Namen sehen nicht deutsch aus...Ihrer Meinung sollen wir unsere Namen aufjedenfall ändern! Und das nach über 15 Jahren Aufenhalt in Deutschland. Wir haben uns schon an die Schreibweise gewöhnt und niemand von uns will etwas ändern. Aber sie besteht darauf! Darf sie das?
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Zejtnot
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Re: Muss der Vatername im Ausweis/Reisepass stehen?

Beitrag von Zejtnot »

lina hat geschrieben:Aber sie besteht darauf! Darf sie das?
Ganz ganz sicher: Nein!

(Im Gegenteil, wir hatten hier im Forum eine Ksenia, die zur Christina umgetauft wurde und dies gern rückgängig machen wollte - ihr wurden dabei nur Steine in den Weg gelegt, da die Anpassung eines Namens für Russlanddeutsche nur einmalig vorgesehen ist.)
Magdeburg-Moskva
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Re: Muss der Vatername im Ausweis/Reisepass stehen?

Beitrag von Magdeburg-Moskva »

Also, ohne Rechtswissen, das mit dem Vatersnamen kann ich noch irgendwo nachvollziehen. Aber, vorher würde ich bei der höhergestellten Behörde (Regierungspräsidium, Bezirksregierung, Landesverwaltungsamt), Standesamtsaufsicht zu dem Sachverhalt anfragen. Hoffe, das alles ist nicht zeitkritisch.

Im Übrigen muss der Vatersname nach meinem Dafürhalten nicht im Feld "Vorname" enthalten sein. Bei den Standesbeamten ist es wohl Status Quo, dass der Vatersname als eine Art sonstiger Namensbestandteil gilt. Oftmals schreiben Sie:
Anna (Vatersname:) Sergeevna Gurova.
lina hat geschrieben: Außerdem meinte die Dame, dass wir unsere Vornamen und Nachnamen ändern sollen! :shock: Nach ihr sind unsere Namen nicht Deutsch genug! Als wir nach Deutschland kamen, wurden unsere Name "verunstaltet". Aus "s" wurde "z" und aus "i" wurde "j", aus "x" wurde "ks" usw. Sie meinte, wir wären Deutsche, aber unsere Namen sehen nicht deutsch aus...Ihrer Meinung sollen wir unsere Namen aufjedenfall ändern! Und das nach über 15 Jahren Aufenhalt in Deutschland. Wir haben uns schon an die Schreibweise gewöhnt und niemand von uns will etwas ändern. Aber sie besteht darauf! Darf sie das?
Nein, niemand kann gezwungen werden, seinen Namen zu ändern.

Die Situation ist folgende. Die Spätaussiedler haben den einmaligen (nur einmaligen) "Joker", ihren Namen anzupassen, z. B. aus Elena mach Jelena, Lena, Helene, Elaine. Oftmals sehen sich die Spätaussiedler kurz nach ihrer Übersiedlung, noch in Friedland, gedrängt, ruck-zuck ihren Namen zu ändern. Auf jeden Fall sollte das wohlüberlegt sein. Denn manch ein Erwachsener kann dann seinen Namen nicht mal vernünftig aussprechen. Und Waldemar ist heutzutage Synonym für Russlanddeutsche.

Wenn ihr schon 15 Jahre mit den Namen, sei es auch Kseniya Shnayder oder so, gut lebt, dann ist es m. E. sinnlos, jetzt noch was zu ändern, auch wenn die Rechtschreibung unüblich ist.

Aber mit einer Erklärung zur Namensänderung (Ablehung des Vatersnamen) sind jegliche weitere Möglichkeiten zur Namensänderung fast verbaut.

Es ist immer schwer einzuschätzen, ob jemand wirklich unhöflich sich verhält, vieles sind Emotionen auf beiden Seiten. Wenn du aber nach ein paar Nächten des Darüberschlafens objektiv sagen kannst, dass du unhöflich/grob behandelt wurdest, dann ist eine schriftliche Beschwerde beim Bürgermeister angebracht. Danach sind viele kleine Lichter handzahm.
Jochen
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Re: Muss der Vatername im Ausweis/Reisepass stehen?

Beitrag von Jochen »

1) Bei gebürtigen Russen ist der Vatersname Teil des vollen Namens.
2) Da bei gebürtigen Russen der Vatersname Teil des vollen Namens ist, wird die dt. Behörde ihn auch genauso in den Ausweis eintragen, ohne wenn und aber! Insbesondere wenn der komplette Name auf der Einbürgerungsurkunde steht, wird er auch komplett in den Ausweis übernommen. Eine Änderung geht nur aus persönlichen Gründen (Scham, Leidensdruck ect.) Einfach mal so ankommen und sagen, dass einem der Name nicht passt, geht nicht.
3) Einzige Ausnahmen kenne ich von Russlanddeutschen und Kontingentflüchtlingen (russ. Juden). Die durften ihren Vatersnamen ablegen. Gebürtige Russen per Einbürgerung durften dies nicht.

Alles selbst erlebt. Kollege ist schon 30 Jahre im Land, eingebürgert, nun stört ihn sein Vatersname. Streichung wegen einfach so wurde abgelehnt.
Plenken ist eine seltsame Sache . Es machen seltsame Leute , die große Angst haben , dass ihre Satzzeichen übersehen werden oder stolz darauf sind , überhaupt welche zu verwenden . Daher trennen sie dieses stets mit einem Leerzeichen vom Wort .
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