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Stiefkindadoption

Verfasst: 31 Mär 2012, 13:40
von mcgrasi
Hallo liebe Forenmitglieder...

Folgende Situation:
Mein Schwager (Spätaussiedler, dt. StAng) hat im Oktober 2010 seine Frau (russ. StAng) in Russland geheiratet. Seine Frau und ihre Tochter (leiblicher Vater verstorben) haben ein FZF-Visum beantragt und sind im Januar 2011 hergekommen. Die gemeinsame Tochter wurde im März 2011 hier geboren.

Nun wollen wir das Thema "Stiefkindadoption" in Angriff nehmen. Über den Standardteil der Adoption mache ich mir weniger Gedanken, vielmehr über die "Auslandsberührung":
Inlandsadoptionen mit Auslandsberührung

Lebt ein Kind mit ausländischer Staatsangehörigkeit bereits in Deutschland und wird ein Adoptionsantrag bei einem deutschen Familiengericht gestellt, so hat das deutsche Gericht auch deutsches Verfahrensrecht anzuwenden. In der Sache selbst erfolgt die Adoption meist auf der Grundlage deutscher Sachvorschriften. Zusätzlich sind aus Gründen der Rechtssicherheit die Zustimmungserfordernisse des Heimatrechts des Kindes zu beachten.

Typischerweise entfällt hier ein internationales Abstimmungsverfahren. Lebt das Kind zum Zeitpunkt der Adoptionsvermittlung jedoch seit weniger als zwei Jahren in Deutschland, handelt es sich um eine internationale Adoptionsvermittlung, bei der die zuständigen Stellen des Heimatlandes grundsätzlich zu beteiligen sind.



Quelle: http://www2.blja.bayern.de/themen/adopt ... index.html

Fragen:
Hat jemand Erfahrung mit Stiefkindadoption in einer binationalen (D/RUS) Ehe?
Wo bekomme ich Infos über Zustimmungserfordernisse zu einer Stiefkindadoption in Russland?

Gruß,
mcgrasi

Re: Stiefkindadoption

Verfasst: 01 Apr 2012, 13:20
von manuchka
Wenn es in Russland läuft, dann nach Art. 125 FamGB.
Man geht zuerst zur staatlichen Behörde für Pflegschaft und Vormundschaft (sowas wie das Jugendamt) seines Wohnbezirks, holt sich dort die Liste der beizubringenden Unterlagen, besorgt die in jeweils 3 Exemplaren (je eins fürs Jugendamt, fürs Gericht und für einen selbst), und dann geht das Ganze zum Gericht. Dort wird mit Beteiligung des Jugendamtes, eines Staatsanwaltes und der Eltern über den Antrag entschieden. Die "gerichtliche" Seite dauert bei weitem nicht so lang wie bei einer Fremdadoption, hab was von 1-2 Monaten gelesen, aber bis man mal den ganzen Wust von Unterlagen zusammen hat - das dauert.

In eurem Fall ist es kompliziert, weil die Antragsteller im Ausland sind - keine Ahnung, wie da das Zustimmungsverfahren läuft und welche Unterlagen da einzureichen sind. Die müssten außerdem zusätzlich alle noch beglaubigt, apostilliert und mit beglaubigter russischer Übersetzung versehen werden. Kein kleiner Aufwand.

An Stelle der Eltern würde ich - wenn es keine absolut dringenden Gründe für eine sofortige Adoption gibt - einfach abwarten, bis das Kind mehr als 2 Jahre in DE lebt, denn dann fällt nach deinem Zitat ja das Zustimmungerfordernis der ausländischen Stelle weg, und man erspart sich viel Zeit, Kraft, Nerven und Geld.

Re: Stiefkindadoption

Verfasst: 03 Apr 2012, 20:12
von mcgrasi
Hallo Leute,

ich habe vom Landesjugendamt folgende Info bekommen:
damit die von einem deutschen Gericht ausgesprochene Adoption auch von den russischen Behörden anerkannt werden kann, ist die vorherige Genehmigung des Exekutivorgans des Subjekts der Russischen Föderation, auf dessen Gebiet das Kind oder dessen Eltern (bzw. Elternteil) vor der Ausreise aus der Russischen Föderation gelebt haben erforderlich (Art. 165 Ziffer 4 Familiengesetzbuch).

Dabei handelt es sich nicht um ein Zustimmungserfordernis i. S. d. Art. 23 EGBGB, so dass die deutsche Adoption auch ohne diese Genehmigung rechtswirksam ausgesprochen werden kann.

Es bleibt Ihnen überlassen, ob Sie für eine umfangreiche Rechtssicherheit diese Genehmigung beantragen und damit die Anerkennung der Adoption durch russische Behörden erreichen.
Also gehe ich davon aus, dass nach 2 Jahren dauerhaftem Aufenthalt des Stiefkindes eine "einfache" Stiefkindadoption nach deutschem Recht möglich ist. Aus Gründen der Rechtssicherheit tendiere ich aber zum Vollprogramm... Bleibt noch zu klären, an welches Exekutivorgan des Subjekts der Russischen Föderation wir uns wenden müssen und was für die Genehmigung notwendig ist.

@manuchka:
Gehe ich recht in der Annahme, dass du von einer Adoption in Russland ausgegangen bist und dahingehend deine Erfahrungen beschrieben hast?


Ich halte euch wie immer auf dem Laufenden...
Gruß, mcgrasi

Re: Stiefkindadoption

Verfasst: 04 Apr 2012, 12:05
von manuchka
Hab ich doch geschrieben:
Wenn es in Russland läuft, dann nach Art. 125 FamGB. ...