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Registrierung russisches Kind beim Konsulat - gibt es Frist?
Verfasst: 13 Apr 2012, 02:51
von Goliath2306
Hallo,
ich habe eine sehr spezielle Frage und hoffe, dass mir jemand helfen kann.
Es geht um ein russisches Kind, das in Deutschland geboren wurde. Wenn ich das richtig verstanden habe, muss für einen Reisepass, den das Kind ja braucht, zunächst die russische Staatsbürgerschaft beim Konsulat bestätigt werden. Dafür wiederum muss das Kind logischerweise erstmal beim Konsulat registriert oder gemeldet werden.
Meine Frage ist jetzt: Gibt es dafür (und auch für die Beantragung des Reisepasses) eine Frist ? Könnte es passieren, dass die russische Staatsbürgerschaft nach einem, fünf oder zehn Jahren nicht mehr bestätigt wird und kein Reispeass mehr ausgestellt wird ?
Ich würde mich über Antworten freuen !
Viele Grüße Goliath
Moderator: Habe mal den Titel angepasst.... damit er ganz in das Feld passt.
Re: Registrierung russisches Kind beim Konsulat - gibt es ei
Verfasst: 13 Apr 2012, 07:41
von Norbert
Wenn beide Eltern des Kindes russische Staatsbürger sind, hat das Kind einen Anspruch auf die russische Staatsbürgerschaft, wenn es auch außerhalb Russlands geboren wurde. Ist nur ein Elternteil russischer Staatsbürger, gilt dieser Anspruch nur, wenn das Kind in Russland geboren wurde (oder ohne russische Staatsbürgerschaft staatenlos wäre).
In aller Regel wird die russische Staatsbürgerschaft dennoch gegeben, auch wenn nur ein Elternteil Russe ist und das Kind im Ausland zur Welt kam. Aber quasi "freiwillig", basierend auf einem anderen Paragraphen. Ich vermute, dass hier wichtig ist, dass man nicht zu lange wartet.
Re: Registrierung russisches Kind beim Konsulat - gibt es ei
Verfasst: 13 Apr 2012, 11:42
von Goliath2306
Hallo Norbert,
was ist, wenn dass Kind außerhalb Russlands geboren wurde und es nur einen Elternteil gibt, der in der Tat russisch ist ? Ohne russische Staatsbürgerschaft wäre das Kind wirklich staatenlos. Deshalb meine Frage nach der Frist. Gibt es hier eine Ausschlussfrist ?
Das Problem ist, das die ganze Sache kompliziert ist und Lösungen, wie mal eben zum
Konsulat fahren und das Kind im Pass der Mutter eintragen, nicht in Betracht kommen.
Es gibt noch eine weitere Frage. Was ist, wenn das Kind männlich ist. Muss dann in der Geburtsurkunde der (weibliche) Nachname der Mutter stehen oder die männliche Form des Nachnamens ? Was ist, wenn in der Geburtsurkunde kein Zwischenname (Vatersname) steht ? Kann man auf den Vatersnamen verzichten ? Oder wird der bei der Registrierung nachgetragen ?
viele Grüße Goliath
Re: Registrierung russisches Kind beim Konsulat - gibt es ei
Verfasst: 13 Apr 2012, 12:27
von Norbert
Goliath2306 hat geschrieben:was ist, wenn dass Kind außerhalb Russlands geboren wurde und es nur einen Elternteil gibt, der in der Tat russisch ist ? Ohne russische Staatsbürgerschaft wäre das Kind wirklich staatenlos. Deshalb meine Frage nach der Frist. Gibt es hier eine Ausschlussfrist ?
In diesem Fall hat das Kind ohne Zweifel einen gesetzlichen Anspruch auf die russische Staatsbürgerschaft und es gibt keine Frist.
Der Clou ist aber wohl: Keinen Vater mag physisch so sein, aber wenn wir mal die unbefleckte Empfängnis außer Acht lassen, gibt es sicher einen biologischen Vater. Egal ob der sich dazu bekennt oder nicht - wenn es ein Deutscher wäre, wäre das Kind auch automatisch deutsch und nicht staatenlos.
Davon abgesehen: Welchen Status hat denn das Kind nun in Deutschland? Es müsste ja dann eine Aufenthaltsgenehmigung als Staatenloser haben, oder?
Es gibt noch eine weitere Frage. Was ist, wenn das Kind männlich ist. Muss dann in der Geburtsurkunde der (weibliche) Nachname der Mutter stehen oder die männliche Form des Nachnamens ?
Das deutsche Namensrecht kennt keine männlichen und weiblichen Formen und deswegen würde wohl in einer deutschen Geburtsurkunde der weibliche Nachname der Mutter auch bei Jungs eingetragen. Wie die russischen Behörden dann damit umgehen, kann man Dir nur im Konsulat sagen.
Was ist, wenn in der Geburtsurkunde kein Zwischenname (Vatersname) steht ? Kann man auf den Vatersnamen verzichten ? Oder wird der bei der Registrierung nachgetragen ?
Man kann definitiv verzichten, ich kenne einige Beispiele, die in ähnlichen Konstellationen keinen Vatersnamen angegeben haben.
Re: Registrierung russisches Kind beim Konsulat - gibt es ei
Verfasst: 13 Apr 2012, 12:49
von Goliath2306
Danke erstmal für die Auskunft, dass es keine Frist gibt. Das beruhigt mich schon mal.
Der Clou ist aber wohl: Keinen Vater mag physisch so sein, aber wenn wir mal die unbefleckte Empfängnis außer Acht lassen, gibt es sicher einen biologischen Vater. Egal ob der sich dazu bekennt oder nicht - wenn es ein Deutscher wäre, wäre das Kind auch automatisch deutsch und nicht staatenlos.
Nein, nach deutschem Recht ist das nichteheliche Kind einer ausländischen Mutter und eines deutschen Vaters nur dann Deutscher, wenn der Vater sich dazu bekennt. Das ist hier gerade nicht der Fall.
Davon abgesehen: Welchen Status hat denn das Kind nun in Deutschland? Es müsste ja dann eine Aufenthaltsgenehmigung als Staatenloser haben, oder?
Nein, eine Aufenthaltserlaubnis als russicher Staatsbürger. Die deutschen Behörden gehen davon aus, dass das Kind die russische Staatsbürgerschaft hat. Das war und ist ja eine meiner Fragen: Sehen die russischen Behörden das genauso ? Eine deutsche Behörde kann ja schließlich nicht verbindlich für russische Behörden über die Frage der russische Staatsbürgerschaft entscheiden.
Das deutsche Namensrecht kennt keine männlichen und weiblichen Formen und deswegen würde wohl in einer deutschen Geburtsurkunde der weibliche Nachname der Mutter auch bei Jungs eingetragen
Ist in diesem Fall anders gelaufen. Ich habe hier im Forum dann aber gelesen, dass es Probleme geben kann, wenn der Name nicht richtig geschrieben ist. Also mal als Beispiel: wenn die Mutter Pommeranskaya hieße und das Kind Pommeranskij, wäre das dann richtig geschrieben oder gibt es aufgrund der Schreibweise des Namens weitere Probleme ?
Danke auch für die Auskunft wegen des Vatersnamen. Dass man darauf verzichten kann, beruhigt mich auch schon mal.
Viele Grüße Goliath
Re: Registrierung russisches Kind beim Konsulat - gibt es Fr
Verfasst: 13 Apr 2012, 13:47
von Norbert
Stimmt, mit dem Vater hast Du wohl Recht. Sonst würde ja jeder kommen und behaupten, der Vater wäre irgendein Deutscher gewesen. Die Frage ist, ob man es gerichtlich erzwingen kann, dass er sich bekennt. Dies wäre ja auch wegen Unterhalt relevant.
Die Namensfrage ist nicht unerheblich, aber irgendwie am Ende lösbar.
Re: Registrierung russisches Kind beim Konsulat - gibt es Fr
Verfasst: 13 Apr 2012, 19:21
von Goliath2306
Die Frage ist, ob man es gerichtlich erzwingen kann, dass er sich bekennt
...leider nicht, weil er nicht bekannt ist...ich sach ja, es ist kompliziert.....
viele Grüße Goliath
Re: Registrierung russisches Kind beim Konsulat - gibt es Fr
Verfasst: 30 Mai 2012, 19:45
von KirillLazarov
Mit der russischen Staatsbürgerschaft sollte es auch hinhauen, wenn nur ein Elternteil die russische Staatsbürgerschaft hat.