Fragen zu Dokumenten für die Beantragung der Eheschließung
Verfasst: 16 Apr 2012, 11:12
Meine Verlobte und ich wollen dieses Jahr in Deutschland heiraten. Vom Standesamt habe ich nun einen Laufzettel mit den Unterlagen bekommen, welche wir für die Befreiung von der Erteilung eines Ehefähigkeitszeugnisses und die Beantragung der Eheschließung einreichen müssen. Folgende Unterlagen muss meine russische Verlobte einreichen:
* Geburtsurkunde selbst mit Apostille und Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer nach ISO Norm
* Personalausweis oder Reisepass (notariell begl. Kopie)
* Aufenthaltsbescheinigung mit Übersetzung
* Einkommensnachweis (letzte drei Monate)
* Eidesstattliche Versicherung von zwei Zeugen über den Familienstand mit Übersetzung
* Übersetzung des Reisepasses oder Inlandspass als Nachweis des Familienstandes von einem vereidigten Übersetzer, dann mit notariell begl. Kopie des Passes
Dazu der Hinweis: "Alle Urkunden im Original mit Übersetzung (von einem beeidigten Dolmetscher) und Apostille. Wir benötigen eine „Eidesstattliche Versicherung“ (von einem Notar erstellt) von je zwei Zeugen über den Familienstand „ledig“: Frau xy war weder in ihrer Heimat noch in einem anderen Staat - auch nicht rituell – verheiratet. Sie hat keine Ehe verschwiegen."
Nachdem ich hier schon ein wenig im Forum gestöbert habe, habe ich doch noch ein paar Fragen dazu (beim Standesamt werde ich auch nochmal anrufen, das ist aber heute geschlossen):
1. Ist mit der Aufenthaltsbescheinigung eine russische Meldebescheinigung gemeint?
2. Ist die eidesstattliche Versicherung von zwei Zeugen üblich? Nach dem was ich bisher hier gelesen habe dachte ich, dass eine Ledigkeitsbescheinigung einer russischen Behörde ausreichend ist.
3. Alle Originaldokumente (außer der Reisepass?) müssen also in Russland apostiliert und danach hier von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden?
3. Ich bin im Moment Doktorand, habe aber bis August nur einen HiWI-Vertrag (danach die übliche halbe Stelle) und daher ein relativ geringes Einkommen. Kann es dadurch Probleme mit dem Oberlandesgericht geben?
Schonmal im Vorraus danke für eure Hilfe.
* Geburtsurkunde selbst mit Apostille und Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer nach ISO Norm
* Personalausweis oder Reisepass (notariell begl. Kopie)
* Aufenthaltsbescheinigung mit Übersetzung
* Einkommensnachweis (letzte drei Monate)
* Eidesstattliche Versicherung von zwei Zeugen über den Familienstand mit Übersetzung
* Übersetzung des Reisepasses oder Inlandspass als Nachweis des Familienstandes von einem vereidigten Übersetzer, dann mit notariell begl. Kopie des Passes
Dazu der Hinweis: "Alle Urkunden im Original mit Übersetzung (von einem beeidigten Dolmetscher) und Apostille. Wir benötigen eine „Eidesstattliche Versicherung“ (von einem Notar erstellt) von je zwei Zeugen über den Familienstand „ledig“: Frau xy war weder in ihrer Heimat noch in einem anderen Staat - auch nicht rituell – verheiratet. Sie hat keine Ehe verschwiegen."
Nachdem ich hier schon ein wenig im Forum gestöbert habe, habe ich doch noch ein paar Fragen dazu (beim Standesamt werde ich auch nochmal anrufen, das ist aber heute geschlossen):
1. Ist mit der Aufenthaltsbescheinigung eine russische Meldebescheinigung gemeint?
2. Ist die eidesstattliche Versicherung von zwei Zeugen üblich? Nach dem was ich bisher hier gelesen habe dachte ich, dass eine Ledigkeitsbescheinigung einer russischen Behörde ausreichend ist.
3. Alle Originaldokumente (außer der Reisepass?) müssen also in Russland apostiliert und danach hier von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden?
3. Ich bin im Moment Doktorand, habe aber bis August nur einen HiWI-Vertrag (danach die übliche halbe Stelle) und daher ein relativ geringes Einkommen. Kann es dadurch Probleme mit dem Oberlandesgericht geben?
Schonmal im Vorraus danke für eure Hilfe.