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Der Stress nach der Heirat

Verfasst: 20 Apr 2012, 00:54
von der_hier
Hallo,

aktuell werden wir Anfang Juni in Russland heiraten. Und danach nach Deutschland reisen.
Alle Dokumente sind für die Heirat schon dort. Alles geplant und alles in Plan.

Jetzt mache ich mir ein Touristenvisum. Das müsste für die Heirat in Russland reichen.

Nach der Hocheit will ich das meine künftige Frau so schnell wie möglich nach Deutschland kommen kann.

Was geschieht nach der Heirat in Russland.
Einige Stichpunkte habe ich mir schon gesetzt:
- Apostillen machen
- meine Frau muss den Inlandspass machen
- Geburtsurkunden und Heiratsurkunde der Eltern übersetzen

1. Hier ist schon meine erste Frage: Reicht es aus nur den Inlandspass machen zu lassen? Mit den aktuellen Reisepass kann sie doch noch bestimmt nach Deutschland reisen und dann hier direkt in der russ. Botschaft einen Neuen beantragen.
Eigentlich müsste das mit den Visum kein Problem sein. Reicht ein normales Besuchervisum für Deutschland aus um danach eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland zu bekommen? Oder wird ein neuer Reisepass mit ein Jahres-Multi-Visum benötigt?

2. Sagen wir es gibt keine Probleme mit den Visum.
Was wäre dann unserer nächster Schritt in Deutschland?
Ich würde zuerst im Standesamt unsere Heiratsurkunde abgeben und ein Familienbuch beantragen.
Und danach würde ich versuchen für sie eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen.

Ich habe mich schon realtiv stark mit diesem Thema beschäftigt. Aber leider gibt es immer kleinere Sachen wo man dann nicht mehr weiter kommt.

Hat jemand Erfahrungen mit den Abläufen in Deutschland nach der Hochzeit in Russland?

Vielen Dank,
Ingmar

Re: Der Stress nach der Heirat

Verfasst: 20 Apr 2012, 03:24
von manuchka
Hallo Ingmar.
der_hier hat geschrieben: Ich habe mich schon realtiv stark mit diesem Thema beschäftigt. Aber leider gibt es immer kleinere Sachen wo man dann nicht mehr weiter kommt.
Nimm es mir nicht übel, aber es liest sich so, als hättest du dich an den falschen Stellen oder doch eben nicht genug mit dem Thema beschäftigt, denn leider sind es keine "kleinen Sachen", mit denen du so nicht weiterkommen wirst ;)
der_hier hat geschrieben: 1. Hier ist schon meine erste Frage: Reicht es aus nur den Inlandspass machen zu lassen? Mit den aktuellen Reisepass kann sie doch noch bestimmt nach Deutschland reisen und dann hier direkt in der russ. Botschaft einen Neuen beantragen.
Ja, ABER.
1. Reisepass über das Konsulat machen dauert eeeewig und kostet auch viel. Die schicken das Zeug nach Moskau.
2. Irgendwelches Hickhack gibt es auch mit der Aufenthaltserlaubnis, weil Name in der Eheurkunde und im Pass nicht übereinstimmen.
Das ist alles nicht unlösbar, wichtig ist auf jeden Fall, dass sie den Inlandspass gleich noch vor der Abreise in RUS macht, aber es gibt noch einen Punkt:
3. Deine Frau wird voraussichtlich genug Zeit haben, den neuen Pass zu beantragen, weil sie ein spezielles Visum braucht - und der Antrag wird zwischen 3-8 Wochen bearbeitet. Dazu gleich mehr
der_hier hat geschrieben: Eigentlich müsste das mit den Visum kein Problem sein. Reicht ein normales Besuchervisum für Deutschland aus um danach eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland zu bekommen? Oder wird ein neuer Reisepass mit ein Jahres-Multi-Visum benötigt?
Wenn ihr geheiratet habt und deine Frau zu dir nach DE ziehen will, geht das nicht über ein Besuchervisum**, auch kein Jahres-Multi-Visum. Das Verfahren heißt "Familienzusammenführung" (kurs FZF), deine Frau bekommt ein sogenanntes "nationales Visum" für die Begründung eines dauerhaften Aufenthaltes in DE, das gilt 90 Tage und wird dann vor Ort (Termin bei der Ausländerbehörde vereinbaren) in eine - erst mal befristete - Aufenthaltserlaubnis umgewandelt, später ggf. verlängert bzw. unbefristet.
Über den Antrag entscheidet die dt. Botschaft in RUS im Zusammenwirken mit der Ausländerbehörde (kurz ABH) an deinem (eurem zukünftigen gemeinsamen) Wohnsitz. Dort könntest du vorstellig werden und das Verfahren evtl. etwas beschleunigen.
Achtung: Deine Frau muss Deutsch-Grundkenntnisse (Stufe A1) nachweisen!

**Es geht vielleicht im Einzelfall doch, weil die ABH nett ist, aber das korrekte Prozedere ist die FZF. Ich musste bei der letzten Beantragung eines Besuchsvisums in Moskau für meinen Mann sogar ausdrücklich unterschreiben, dass wir das nicht zur Umgehung dieses Verfahrens nutzen wollen und uns nicht mit diesem Visum dauerhaft in DE niederlassen werden.
der_hier hat geschrieben: 2. Sagen wir es gibt keine Probleme mit den Visum. Was wäre dann unserer nächster Schritt in Deutschland?
Ich würde zuerst im Standesamt unsere Heiratsurkunde abgeben und ein Familienbuch beantragen.
Und danach würde ich versuchen für sie eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen.
Du gehst mit einer beglaubigten deutschen Übersetzung nebst Kopie der apostillierten russischen Heiratsurkunde zum Einwohneramt und meldest die Änderung deines Familienstandes. Das gibst du auch deinem Arbeitgeber und dem Finanzamt bekannt, relevant wird es für die aber erst ab dann, wenn deine Frau in DE wohnt, wegen der Steuerklassen und so.
Familienbuch gibt es so nicht mehr, es gibt jetzt ein Eheregister, da kannst du die Eintragung beantragen.
Während das Verfahren zur FZF läuft, kannst du Unterlagen zur ABH tragen und freundlich und nett dafür werben, dass alles schnell und unkomplziert geht.
Wenn deine Frau dann auch in DE ist, siehe oben: Termin bei der ABH machen, da gibt es nichts zu "versuchen" - sie hat mit dem nationalen Visum einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis. Das weitere: Integrationskurs, Jobsuche, Familie gründen... je nach eurer Situation.

So, ich hoffe, das hilft dir ein bisschen weiter. Lies mal im Netz über Familienzusammenführung, nimm die Suchfunktion hier im Forum, guck dir die Merkblätter auf der Seite der dt. Botschaft an... und frag, wenn du dann noch Fragen hast.

Re: Der Stress nach der Heirat

Verfasst: 20 Apr 2012, 03:30
von manuchka
Hier gleich noch zwei Links:

http://www.forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=34&t=14082

http://www.forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=34&t=13926

Wie gesagt, Suchfunktion bringt dir noch mehr Treffer.

Re: Der Stress nach der Heirat

Verfasst: 26 Apr 2012, 12:51
von arghmage
manuchka hat geschrieben:
der_hier hat geschrieben: 1. Hier ist schon meine erste Frage: Reicht es aus nur den Inlandspass machen zu lassen? Mit den aktuellen Reisepass kann sie doch noch bestimmt nach Deutschland reisen und dann hier direkt in der russ. Botschaft einen Neuen beantragen.
Ja, ABER.
1. Reisepass über das Konsulat machen dauert eeeewig und kostet auch viel. Die schicken das Zeug nach Moskau.
Hat bei uns ca. 6 Wochen gedauert und kostete 18,50 €, also weder teuer noch ewig.
Wenn es geht, würde ich aber auch soviel wie möglich gleich (also vor Ort) erledigen.

Re: Der Stress nach der Heirat

Verfasst: 26 Apr 2012, 20:49
von der_hier
arghmage hat geschrieben:
manuchka hat geschrieben:
der_hier hat geschrieben: 1. Hier ist schon meine erste Frage: Reicht es aus nur den Inlandspass machen zu lassen? Mit den aktuellen Reisepass kann sie doch noch bestimmt nach Deutschland reisen und dann hier direkt in der russ. Botschaft einen Neuen beantragen.
Ja, ABER.
1. Reisepass über das Konsulat machen dauert eeeewig und kostet auch viel. Die schicken das Zeug nach Moskau.
Hat bei uns ca. 6 Wochen gedauert und kostete 18,50 €, also weder teuer noch ewig.
Wenn es geht, würde ich aber auch soviel wie möglich gleich (also vor Ort) erledigen.
Also schon hier in Deutschland?
Das wäre natürlich super wenn das so "schnell" geht. Ist fast das selbe wie in Russland.
Wie habt Ihr das mit der Aufenthaltsgenehmigung bzw. Visum gemacht? Wurde die einfach auf den neuen Pass übertragen?

Re: Der Stress nach der Heirat

Verfasst: 30 Apr 2012, 14:42
von arghmage
Ja die AE wird auf den neuen Paß übertragen bzw. bekommt ja nun den eAT (also teurer bzw. es kostet was und dauert länger).
Wir hatten wegen der begrenzten (Rest)Laufzeit des Auslandspasses nur eine AE für 1 Jahr bekommen (bis zum Ende der Paßgültigkeit).
Nun wurden wir darauf hingewiesen, daß man mit dem neuen Paß nicht einfach eine neue AE bekommt, es wird nur die alte übertragen. Wäre also unsinnig, wegen 8 Wochen Restgültigkeit des alten Passes die AE übertragen zu lassen. So lassen wir den Paß so lange im Konsulat liegen, bis uns die ABH für die neue AE einbestellt (der Paß wird beim Konsulat max 1 Jahr aufgehoben) und bekommen so für den neuen Paß gleich eine neue AE.