Arbeitserlaubnis und Visum beantragen - Hochqualifizierter
Verfasst: 28 Apr 2012, 17:54
Hallo zusammen,
ich habe eine feste Zusage zur Festanstellung in Deutschland. Gerade gestern wurde im deutschen Bundestag die Neuregelung der Zuwanderung beschlossen. Als Russin würde ich alle dort festgelegten Kriterien für die Zuwanderung hochqualifizierter erfüllen.
Das Gestzt soll im "Sommer" in Kraft treten.
Nun die Frage, welcher ist aus Eurer Erfahrung der schnellste Weg, um den notwendigen Aufenthaltstitel mit entsprechender Arbeitserlaubnis zu erhalten?
Ich befinde mich derzeit in Deutschland bis Ende Mai zum Zwecke eines Praktikums (steht auch so im Visum).
Nun sagt mir das Ausländeramt, dass die Änderung des Zweckes (also von Praktikum zu Erwerbstätigkeit) nicht möglich ist. Nach derzeitigem Kenntnisstand müsste ich also zurück nach Moskau und in der deutschen Botschaft einen Termin (natürlich mit wochenlangem Vorlauf) zur Beantragung des neuen Visums inkl. Arbeitserlaubnis machen. Geht dies nicht auch schneller und pragmatischer hier in Deutschland? Wie sind Eure Erfahrungen?
Kann mich mein Unternehmen evtl. dabei unterstützen (beschleunigend)?
Anfangstermin meiner neuen Stelle wäre 01. August. Würde demnach bei einer jetzigen Beantragung auch schon das neue Gesetz angewandt?
Fragen über Fragen. Ich weiss leider nicht an wen ich mich sonst wenden kann.
Vielleicht kann mir ja hier bei Euch jemand weiterhelfen.
Ich würde mich Freuen.
Danke und Grüße
Daria
ich habe eine feste Zusage zur Festanstellung in Deutschland. Gerade gestern wurde im deutschen Bundestag die Neuregelung der Zuwanderung beschlossen. Als Russin würde ich alle dort festgelegten Kriterien für die Zuwanderung hochqualifizierter erfüllen.
Das Gestzt soll im "Sommer" in Kraft treten.
Nun die Frage, welcher ist aus Eurer Erfahrung der schnellste Weg, um den notwendigen Aufenthaltstitel mit entsprechender Arbeitserlaubnis zu erhalten?
Ich befinde mich derzeit in Deutschland bis Ende Mai zum Zwecke eines Praktikums (steht auch so im Visum).
Nun sagt mir das Ausländeramt, dass die Änderung des Zweckes (also von Praktikum zu Erwerbstätigkeit) nicht möglich ist. Nach derzeitigem Kenntnisstand müsste ich also zurück nach Moskau und in der deutschen Botschaft einen Termin (natürlich mit wochenlangem Vorlauf) zur Beantragung des neuen Visums inkl. Arbeitserlaubnis machen. Geht dies nicht auch schneller und pragmatischer hier in Deutschland? Wie sind Eure Erfahrungen?
Kann mich mein Unternehmen evtl. dabei unterstützen (beschleunigend)?
Anfangstermin meiner neuen Stelle wäre 01. August. Würde demnach bei einer jetzigen Beantragung auch schon das neue Gesetz angewandt?
Fragen über Fragen. Ich weiss leider nicht an wen ich mich sonst wenden kann.
Vielleicht kann mir ja hier bei Euch jemand weiterhelfen.
Ich würde mich Freuen.
Danke und Grüße
Daria