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Aufenthaltserlaubnis für russische Freundin
Verfasst: 08 Mai 2012, 02:04
von qwer123
Hallo an euch, habe mich gerade neu angemeldet....
Also ich habe eine russische Frau kennengelernt, wir kennen uns nun inzwischen 6 Monate über Internet und haben uns 2 mal getroffen. Das dritte Treffen soll nun auch bald sein und über 60 Tage sein (Restlaufzeit Ihres Schengen Visums)
Ich bin Deutscher mit Hauptwohnitz in DE aber oft wegen dem Wetter in Spanien daher treffen wir uns dort.
Sie ist meine absolute Traumfrau und ich möchte das Sie auch nach den 2 Monaten bleibt.
Was ist der beste Weg dafür ? Hab schon viel gelesen, von Aufenthaltsgenehmigung für ein Jahr in Spain bei Nachweis finanzieller Mittel für Unterhalt bis Heirat in Dänemark. Aber nichts wirklich verbindliches.
Wer kann helfen ? Was ist der beste weg für eine längere Aufenthaltsgenehmigung ? Hab gelesen Heirat ist am einfachsten in Dänemark aber Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland (wie ist das in Spain?) wird dann dennoch nicht erteilt sondern muss erst Familien zusammenführung beantragt werden..... Stimmt das ? Was ist mit Arbeitsvisa ? (habe eine firma und könnt sie sofort einstellen wenn das hilft)
Sie kann fast perfekt Deutsch, Sprachnachweis ist also kein Problem. Finanzielle Mittel für Unterhalt sind von meiner Seite quasi unbegrenzt verfügbar. Was ist der schnellste und sicherste Weg das Sie nach den 2 Monaten (Ablauf Visum) ohne längere Unterbrechung hier bleiben kann ? (Deutschland und/oder Spain ?)
Könnt Ihr helfen ?
Re: Aufenthaltserlaubnis für russische Freundin
Verfasst: 08 Mai 2012, 10:44
von bella_b33
qwer123 hat geschrieben:Hab gelesen Heirat ist am einfachsten in Dänemark aber Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland (wie ist das in Spain?) wird dann dennoch nicht erteilt sondern muss erst Familien zusammenführung beantragt werden..... Stimmt das ?
Ja, stimmt soweit. Nach der Hochzeit beginnt die Familiezusammenführung, welche nochmals einige Monate dauern kann. Ich glaube aber, wenn man in DE heiratet, dann geht das mit der Familienzusammenführung schneller(unter Umständen kann man nach der Trauung gleich da bleiben), DAS weiß ich aber nicht genau(habe in RU geheiratet).
Gruß
Silvio
Re: Aufenthaltserlaubnis für russische Freundin
Verfasst: 08 Mai 2012, 11:33
von lausi
qwer123 hat geschrieben: Was ist der schnellste und sicherste Weg das Sie nach den 2 Monaten (Ablauf Visum) ohne längere Unterbrechung hier bleiben kann ?
Der beste Weg wäre die Beantragung eines Heiratsvisums in der Botschaft in Moskau. (
http://www.moskau.diplo.de)
Dabei muss sie den Pass nicht abgeben und könnte mit dem Schengenvisum nach D reisen. Aber natürlich müssten dafür alle Dokumente schon vorliegen.
Bei einer Heirat in D oder DK mit einem Schengenvisum muss sie wieder ausreisen und von Rußland aus ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen. Dass eine ABH eine Aufenthaltserlaubnis ohne Ausreise und Visumverfahren gibt, soll vorkommen, ist wohl aber die absolute Ausnahme.
Über die Möglichkeiten eines Arbeitsvisums kannst Du Dich beim Arbeitsamt erkundigen. Das muss einer Einstellung eines Nicht-EU-Bürgers zustimmen.
Re: Aufenthaltserlaubnis für russische Freundin
Verfasst: 08 Mai 2012, 13:05
von qwer123
also keine Möglichkeit das Sie gleich hier bleiben kann :( ? Kann Sie denn während der Bentragungszeit für die Familienzusammenführung nochmal ein neues 90 Tage Schengen Touristenvisa erhalten um die Zeit zu überbrücken und dann auf diesen weg zumindest kurzfristig dann nach Bentragung Familienzusammenführung (deutsche Botschaft) ein neues Spanien Touristenvisa erhalten ? (das alte läuft Mitte August aus , dann hat Sie ca 80 der 90 Tage aber sowieso aufgebraucht...)
Re: Aufenthaltserlaubnis für russische Freundin
Verfasst: 08 Mai 2012, 13:45
von lausi
qwer123 hat geschrieben:also keine Möglichkeit das Sie gleich hier bleiben kann :( ?
Bei einem Arbeitsvisum könnte sie meines Wissens heiraten und auch hierbleiben.
qwer123 hat geschrieben:
Kann Sie denn während der Bentragungszeit für die Familienzusammenführung nochmal ein neues 90 Tage Schengen Touristenvisa erhalten um die Zeit zu überbrücken und dann auf diesen weg zumindest kurzfristig dann nach Bentragung Familienzusammenführung (deutsche Botschaft) ein neues Spanien Touristenvisa erhalten ? (das alte läuft Mitte August aus , dann hat Sie ca 80 der 90 Tage aber sowieso aufgebraucht...)
Sie kann sicherlich ein neues Touristenvisa beantragen. Aber sie muss beachten, dass sie sich mit dem Schengenvisum innerhalb eines halben Jahres (180 Tage) nur 90 Tage im Schengenraum aufhalten darf. Der Zeitraum beginnt mit der ersten Einreise in den Schengenraum.
Also kurz nach Rußland, dann wieder zurück und 90 Tage bleiben, ist nicht möglich.
Wenn es die BPol bei der Ausreise mitbekommt, wird es 1. teuer und 2. mit einer Einreisesperre belegt.
Wenn Ihr sicher seid, dass Ihr heiraten wollt, würde ich bei ihrem Besuch hier die Dokumente zusammentragen (beim Standesamt fragen und die Hochzeit anmelden) und dann ein Heiratsvisum beantragen. Bei meiner Frau hat die Ausstellung des Heiratsvisums 2 Wochen gedauert, aber das ist auch abhängig von der ABH.
Re: Aufenthaltserlaubnis für russische Freundin
Verfasst: 08 Mai 2012, 14:07
von qwer123
dass sie sich mit dem Schengenvisum innerhalb eines halben Jahres (180 Tage) nur 90 Tage im Schengenraum aufhalten darf.
Also sie hat das aktuelle schengen visum Mitte februar bekommen , gültig 6 Monate = läuft Mitte August ab
Sie war das erste mal eine woche anfang Februar hier, dann eine woche im April , nun nächstes Treffen 2 Monate bis Visum endet.
Insgesamt ca 80 Tage der 90 Tage Visazeit aufgebraucht...
Sie kann danach kein neues Schengen Visa erhalten ? Oder doch ?
..würde ich bei ihrem Besuch hier die Dokumente zusammentragen .....hat die Ausstellung des Heiratsvisums 2 Wochen gedauert
Ja 2 Wochen klingt gut, welche dokumente brauchen wir ?
Sicher sind wir jetzt noch nicht , deshalb ja nun das Treffen für 2 Monate... erst in diesem Zeitraum wollen wir entscheiden... Was muss Sie für Dokumente mitbringen ?
Wie gesagt habe ich einen Nebenwohnsitz in Spain, ist es dort das selbe oder einfacher ?
Re: Aufenthaltserlaubnis für russische Freundin
Verfasst: 08 Mai 2012, 14:23
von Zejtnot
Welche Dokumente ihr braucht ist in den FAQ im Detail beschrieben - je nach Land der Trauung. Es hängt auch nochmals stark von den Standesämtern ab. Soviel steht fest: Übersetzte Geburtsurkunde und Ledigkeitsbescheinigung. Letztere gibt es in Russland nicht so direkt und hier hängt alles vom Standesamt ab - welchen Weg sie anstelle dessen wünschen.
Re: Aufenthaltserlaubnis für russische Freundin
Verfasst: 08 Mai 2012, 14:39
von lausi
Zu Spanien kann ich nichts sagen. In Deutschland am besten bei dem Standesamt nachfragen, auf dem Ihr heiraten wollt.
Das Standesamt gibt Euch dann für die Botschaft eine Bestätigung, dass alle Voraussetzungen zur Eheschließung erfüllt sind.
Wie Zejtnot schon sagt, sie braucht eine Geburtsurkunde mit Apostille und Übersetzung und eine Ledigkeitsbescheinigung. Bei meiner Frau war das ein Stempel im Auslandspass. Allerdings hatte sie mit diesem Stempel Probleme bei der Beantragung des Schengenvisums, weil befürchtet wurde, dass geheiratet werden soll. Also den besser erst machen lassen, wenn es in Richtung Heiratsvisum geht.
qwer123 hat geschrieben:Also sie hat das aktuelle schengen visum Mitte februar bekommen , gültig 6 Monate = läuft Mitte August ab
Sie war das erste mal eine woche anfang Februar hier, dann eine woche im April , nun nächstes Treffen 2 Monate bis Visum endet.
Insgesamt ca 80 Tage der 90 Tage Visazeit aufgebraucht...
Sie kann danach kein neues Schengen Visa erhalten ? Oder doch ?
Meines Wissens kann sie ein Visum bekommen, aber sie darf bis Mitte August nur noch 10 Tage im Schengenraum bleiben. Unabhängig davon, ob sie schon ein neues Visum im Pass hat.
Danach beginnt ein neues Halbjahr mit neuen 90 Tagen.
Re: Aufenthaltserlaubnis für russische Freundin
Verfasst: 08 Mai 2012, 14:54
von qwer123
Ledigkeitsbescheinigung
Soweit ich gelesen habe gibt es die doch in Russland nicht oder nun doch ?
Danach beginnt ein neues Halbjahr mit neuen 90 Tagen.
Also wäre dieser Weg gut :
Während der 2 Monate wo Sie hier ist in Dänemark heiraten. (weil da keine Ledigkeitsbescheinigung nötig die ja sonst bei Bentragung über Gericht ewig dauert (oder nicht ? ))
Dann reist Sie aus und beantragt ein neues Touristenvisa das dann wieder 90 Tage erlaubt.
Das heißt Sie kann nach kurzer Zeit zurückkommen.
Nach dem Sie das Touristenvisa hat beantragt Sie Familienzusammführungsvisa (das ja länger dauert, aber sicher nicht länger als die 90 Tage oder ?)
Auf diesen Weg kann Sie doch ohne längere Pause hier bleiben (bis auf 2 Flüge + kurze aufenthalte für abholen der Visa) ?
Oder ist für das Familienzusammführungsvisa längere Zeit der Reisepass bei der Botschaft und Sie muss warten ohne ausreisen zu können ?
Re: Aufenthaltserlaubnis für russische Freundin
Verfasst: 08 Mai 2012, 15:11
von Zejtnot
qwer123 hat geschrieben:Soweit ich gelesen habe gibt es die doch in Russland nicht oder nun doch ?
Ach, das handhabt jede Region anders. In Novosibirsk bestätigen sie beispielsweise nur, dass im Inlandspass kein Heiratsstempel steht - aber das muss das deutsche Standesamt noch nicht als ledig anerkennen. Es gibt also viele Varianten ...
Also wäre dieser Weg gut :
Während der 2 Monate wo Sie hier ist in Dänemark heiraten. (weil da keine Ledigkeitsbescheinigung nötig die ja sonst bei Bentragung über Gericht ewig dauert (oder nicht ? )) Dann reist Sie aus und beantragt ein neues Touristenvisa das dann wieder 90 Tage erlaubt. [...] Nach dem Sie das Touristenvisa hat beantragt Sie Familienzusammführungsvisa (das ja länger dauert, aber sicher nicht länger als die 90 Tage oder ?)
Wird so nicht klappen. Wenn man bereits verheiratet ist, wird ein Touristenvisum mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit abgelehnt, weil eine Erschleichung der FSZ vermutet wird.
Aber ganz im Ernst ... macht wegen 2 bis 6 Wochen Wartezeit mal keine Panik ... Eure binationale Ehe wird noch ganz andere (menschliche) Hürden überspringen müssen ... da ist das ein Klaks. Zuvor habt Ihr doch auch jahrzehntelang ohne einander leben können.
(Keine Sorge, ich sage das nicht "von oben herab" ... ich habe es auch durchlaufen dürfen.)