Seite 1 von 2

Nach der Hochzeit Sonderfall

Verfasst: 16 Mai 2012, 17:59
von henninck
Hallo,

kurz unsere Situation:

Wenn alles gut geht, werden wir, meine Freundin und ich, im Juni in Moskau heiraten.
An FZF ist im nächsten halben bis 3/4 Jahr noch nicht zu denken, Ihre A1 Prüfung steht auch noch aus.
Nichtsdestotrotz möchte Sie nach der Heirat ab und an nach D kommen, auf Besuch.

Wie kann man so etwas Visums-technisch darstellen? Ein Besuchervisum wird ja wohl wegen mangelnder Rückreisewilligkeit
abgelehnt werden....

Grüssle

Jan

Re: Nach der Hochzeit Sonderfall

Verfasst: 16 Mai 2012, 18:54
von bella_b33
henninck hat geschrieben: Wie kann man so etwas Visums-technisch darstellen? Ein Besuchervisum wird ja wohl wegen mangelnder Rückreisewilligkeit abgelehnt werden....
Eigentlich ist es durch die Ehe dann schon deutlich einfacher. Ich hab für meine Frau(welche bis heute in Russland lebt) auch nach der Hochzeit Dauervisa für DE bekommen. Zuerst 1 Jahr, später dann Mehrjahresvisum(der Einsatzzeitraum ist so lang gültig, man darf natürlich damit kein Jahr am Stück in DE verbringen ;)). Krankenversicherung und Unterhalt muss man nachweisen, dann geht alles seinen Gang.

Re: Nach der Hochzeit Sonderfall

Verfasst: 16 Mai 2012, 19:36
von manuchka
Warum sollte ein Besuchsvisum nicht gehen? Ihr solltet halt für alle Fälle ein kleines Schreiben aufsetzen, dass ihr nicht vorhabt, mit dem Visum die FZF zu umgehen - aber dafür hat die Botschaft auch ein Formular mittlerweile.

Re: Nach der Hochzeit Sonderfall

Verfasst: 17 Mai 2012, 07:49
von Norbert
Manuchka, ich muss henninck leider Recht geben - das wird schwierig.

Ein ehemaliger Kollege, Deutscher, wollte für seine russische Frau ein Besuchervisum erhalten. Bis dahin lebte er selbst in Moskau, wollte aber in diesem Moment Russland verlassen. Visum wurde abgelehnt, da von einer Umgehung der FZF ausgegangen wurde. Erst ein Nachweisschreiben des künftigen Arbeitgebers in Asien, dass kein Umzug nach Deutschland geplant wäre, half weiter. Wäre er aber nach Deutschland gezogen ... sehr sehr schwierig.

Es muss also wirklich ein guter Nachweis vorliegen, wie die Rückkehrwilligkeit begründet wird. Ein einfaches Papier und die Worte: "Doch, wir sind ganz brav!" werden u. U. nicht ausreichen.

Re: Nach der Hochzeit Sonderfall

Verfasst: 17 Mai 2012, 08:13
von zimdriver
Ja, ich schliesse mich Norbert an. Die Botschaft teilt Langzeit- Visa nur aus für die Gültigkeitsdauer des Russland- Visums des deutschen Ehepartners.

Re: Nach der Hochzeit Sonderfall

Verfasst: 17 Mai 2012, 09:29
von bella_b33
zimdriver hat geschrieben:Ja, ich schliesse mich Norbert an. Die Botschaft teilt Langzeit- Visa nur aus für die Gültigkeitsdauer des Russland- Visums des deutschen Ehepartners.
Ah okay, dann versteh ich, warum es bei uns so einfach ist.

Re: Nach der Hochzeit Sonderfall

Verfasst: 20 Mai 2012, 21:33
von andreask020361
zimdriver hat geschrieben:Ja, ich schliesse mich Norbert an. Die Botschaft teilt Langzeit- Visa nur aus für die Gültigkeitsdauer des Russland- Visums des deutschen Ehepartners.
das stimmt so nicht .
mein visum ist immer nur ein jahres visum für russland . Endet z Bsp dieses Jahr im December, meine Frau ihres gilt noch ca 1 Jahr . Sie hatte ein 3 Jahresvisum

Re: Nach der Hochzeit Sonderfall

Verfasst: 21 Mai 2012, 11:32
von henninck
Naja, danke Euch, ich kann aus allem dem nur entnehmen, dass meine Befürchtungen, es werde weitere Schwierigkeiten geben, wohl berechtigt sind. Ich habe kein RUS Visum, da ich in D arbeite und lebe. Nun gut, lassen wir uns überraschen.

Gruss

Jan

Re: Nach der Hochzeit Sonderfall

Verfasst: 21 Mai 2012, 12:43
von Nikolaus
Ich wuerde das nicht so pessimistisch sehen.
Klar ist ein Ehemann, der in Russland zeitweilig lebt, ein recht gutes Indiz fuer die Rueckkehrwilligkeit der Ehefrau. :)
Aber ihr wollt doch auch nicht grundlos noch so lange getrennt leben. Und genau diese Gruende muesste Deine Frau eben bei der Beantragung des Visums glaubhaft belegen.
Die Erteilung eines langfristigen Schengen-Multivisums fuer Deine Frau ist doch nicht zwingend an Deinen Aufenthalt in Russland gebunden, sondern daran, dass sie die Kriterien fuer Vielreisende erfuellt.
http://www.moskau.diplo.de/contentblob/ ... isende.pdf
Meine Frau ist auch seinerzeit nach der Hochzeit noch laenger mit Visum nach Deutschland gekommen, und bei Bekannten ist das noch heute so.

Re: Nach der Hochzeit Sonderfall

Verfasst: 31 Mai 2012, 10:42
von henninck
Ich danke Euch allen für Eure Hilfe.
Morgen geht es nach Moskau und am 13ten wird geheiratet. Der Standesbeamte im ZAGS erwies sich nach anfänglicher Störrischkeit als
nicht tränenresistent ;) und sehr kulant. Das Aufgebot ist bestellt, der Termin steht fest, ich muss nur noch morgen zum ZAGS um das Original Formular Nr. 7 zu unterschreiben.

Also dann, jetzt wirds ernst.

Jan