Seite 1 von 2

Frage: Deutschland-Besuch mit Spanien-Visum

Verfasst: 21 Mai 2012, 22:46
von Packerowski
Liebe Forengemeinde, eine entfernte russische Verwandte möchte uns spontan in Deutschland besuchen. Vor einiger Zeit war sie in den Ferien in Spanien - und da Spanien offensichtlich mit Visaanträgen nicht so rigide umgeht, wie die Vertretungen unseres Heimatlandes, hat sie dabei gleich ein Schengen-Mehrfacheinreise-Visum für ein halbes Jahr in den Pass geklebt bekommen. Dieses Visum ist noch bis Ende Juni gültig.

Spricht etwas dagegen, wenn die Gute den nächstbesten Flug nach Frankfurt bucht und hier einschwebt oder könnte es Probleme bei der Einreise geben? Man liest und hört ja immer wieder die verwunderlichsten Dinge mit Schengen-Visa, die dann irgendwie doch nicht für alle Schengen-Staaten gelten, obwohl sie es ja eigentlich sollten. Speziell, wenn Deutschland involviert ist.

Re: Frage: Deutschland-Besuch mit Spanien-Visum

Verfasst: 22 Mai 2012, 06:24
von Zejtnot
So lange die erste Reise wirklich nachweislich nach Spanien führte, ist dies überhaupt kein Problem!

Re: Frage: Deutschland-Besuch mit Spanien-Visum

Verfasst: 22 Mai 2012, 08:03
von domizil
... es ist prinzipiell so das man sich ein Schengenvisum von dem Land ausstellen lassen kann was einem "am besten passt" ... z.B. Spanien. Daraus folgt dann aber auch, genau wie Zejtnot schreibt, das die erste Reise auch in dieses Land führen muß - und zwar zwingend!!! Wird dies nicht beachtet so bringt dies - zumindest in Deutschland - große Probleme.
Ich hatte vor kurzem einen "Fall" betreut: Visum von Frankreich, aber nach Deutschland gereist. Ergebnis: Einreiseverweigerung durch deutsche Grenzpolizei, Protokollanfertigung, Abschiebung mit nächstem Flugzeug, Anschuldigung "Visaerschleichung". Endergebnis zum heutigen Tag: Einreiseverbot für 5 Jahre nach Deutschland (wird vermutlich auf das ganze Schengengebiet noch ausgedehnt).
Uwe Niemeier

Re: Frage: Deutschland-Besuch mit Spanien-Visum

Verfasst: 22 Mai 2012, 09:06
von Nikolaus
Hm, interessant, aber da sollte wohl doch noch ein anderer "Stein des Anstosses" vorgelegen haben ... :)

Ich zitiere mal aus dem offiziellen Handbuch zum Bearbeiten von Visa-Antraegen:
2.2. Beantragung eines einheitlichen Visums für die mehrfache Einreise
Empfohlene Vorgehensweise zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für Anträge auf
Ausstellung eines einheitlichen Visums für die mehrfache Einreise zuständig ist: Im
Allgemeinen sollte ein Visum für die mehrfache Einreise beim Konsulat des Mitgliedstaats
beantragt werden, der im Regelfall das Hauptreiseziel ist, also beim Konsulat des
Mitgliedstaats, der in den meisten Fällen Reiseziel ist, oder, wenn es kein solches häufigstes
Reiseziel gibt, beim Konsulat des Mitgliedstaats, in den die erste Reise führen soll.
Beispiel: Eine senegalesische Staatsangehörige besucht regelmäßig Familienangehörige in
Frankreich, reist aber auch ein- bis zweimal pro Jahr geschäftlich in andere Mitgliedstaaten.
Reiseziel ihrer ersten Reise ist die Schweiz.
In diesem Fall sollte das französische Konsulat den Visumantrag bearbeiten, weil Frankreich
das häufigste Reiseziel ist.

Re: Frage: Deutschland-Besuch mit Spanien-Visum

Verfasst: 22 Mai 2012, 09:55
von Packerowski
Herzlichen Dank schon einmal für die Rückmeldungen. Die Erste-Einreise-in-das-Ausstellungsland-bzw-überwiegendes-Reiseziel-Regelung ist mir bekannt, auch, wenn ich ihren Sinn nie verstanden habe. Meine Bedenken gingen eher in die Richtung: Kann es passieren, dass die Bundespolizei in Frankfurt z.B. eine (ja nicht vorhandene) Verpflichtungserklärung oder große Bargeld-Packen vorgelegt haben will.

Re: Frage: Deutschland-Besuch mit Spanien-Visum

Verfasst: 22 Mai 2012, 10:20
von bella_b33
Packerowski hat geschrieben:Meine Bedenken gingen eher in die Richtung: Kann es passieren, dass die Bundespolizei in Frankfurt z.B. eine (ja nicht vorhandene) Verpflichtungserklärung oder große Bargeld-Packen vorgelegt haben will.
Die Fragen hatte auch meine Frau schon in Berlin bei der Einreise, genau deswegen lauf ich bei der Einreisekontrolle immer dahinter und kann mich ggf. gleich dazustellen und das Portemonaie aufklappen ;). War aber nur einmal so, die restlichen Anreisen hatte nie jemand gefragt.

Gruß
Silvio

Re: Frage: Deutschland-Besuch mit Spanien-Visum

Verfasst: 22 Mai 2012, 10:34
von tl1000r
Hallo,

meine Freundin (aus SPB) hat ein finnisches Multi Visa und reist damit auch durch den Schengenraum bzw. Deutschland und hatte noch keine Probleme bei der Einreise (Berlin). Aber sie hält auch die Waage mit finnischen und anderen Stempeln, inkl. "Eröffnung/Abschluss" des Visums in Finnland. Wenn sie mich besuchen kommt, dann buchen wir auch meißtens ein billiges Hostel damit sie eine Unterkunft zum Vorzeigen hat.

Eine genauere Kontrolle (ca. eine Stunde) erfuhren wir nur, als wir auf dem Rückweg von unserem Tagesausflug Dresden - Prag waren und nach der tschechisch/deutschen Grenze auf der A17 vom Zoll angehalten wurden. Da wurde dann mit Lupe und Blaulicht auf Echtheit usw. überprüft und mir die ganzen Fragen gestellt. Wo wir herkommen, Wohin, welches Verhältnis zueinander usw. Aber im Endeffekt konnte man uns nichts vorwerfen.

Mfg Matthias.

Re: Frage: Deutschland-Besuch mit Spanien-Visum

Verfasst: 22 Mai 2012, 10:35
von Zejtnot
Packerowski hat geschrieben:Herzlichen Dank schon einmal für die Rückmeldungen. Die Erste-Einreise-in-das-Ausstellungsland-bzw-überwiegendes-Reiseziel-Regelung ist mir bekannt, auch, wenn ich ihren Sinn nie verstanden habe. Meine Bedenken gingen eher in die Richtung: Kann es passieren, dass die Bundespolizei in Frankfurt z.B. eine (ja nicht vorhandene) Verpflichtungserklärung oder große Bargeld-Packen vorgelegt haben will.
Gib zur Sicherheit ein Begleitschreiben mit, wo Deine Telefonnummer für Rückfragen vermerkt ist. Im Schreiben die Begründung, dass ja schon ein Visum bestand, und zwei Visa im selben Pass nicht möglich sind. (Eine Annullierung wird ja wohl keiner fordern, wenn der Reisezweck hier wie da Tourismus ist.)

Ich habe Gästen so etwas oft mitgegeben, sie haben es aber nie gebraucht.

Re: Frage: Deutschland-Besuch mit Spanien-Visum

Verfasst: 22 Mai 2012, 22:58
von Nikolaus
Packerowski hat geschrieben: Kann es passieren, dass die Bundespolizei in Frankfurt z.B. eine (ja nicht vorhandene) Verpflichtungserklärung oder große Bargeld-Packen vorgelegt haben will.
Nun das ist vielleicht etwas ueberspitzt formuliert :) , aber die Bundespolizei kann entsprechend dem EU-Grenzkodex, Artikel 5, natuerlich das Vorliegen der Einreisevoraussetzungen ueberpruefen. Insbesondere auch, ob Unterkunft und Lebensunterhalt gesichert sind.
Und zwar generell, nicht nur in der hier angefuehrten Konstellation.
http://www.aufenthaltstitel.de/vo_562_2006_eg.html#5
Meine Gaeste hatten noch nie besondere Probleme, lediglich einmal hat einer erzaehlt, dass er etwas Geld und Kreditkarten gezeigt haette. Ok, meine Adresse/Telefonnummer hatten sie natuerlich fuer alle Faelle bei der Hand ...
Aber wenn ich den Artikel 5 und die Anlage 1 so lese, ist es sicherlich durchaus nicht falsch, wenn man fuer sensible oder auffaellige Gaeste etwas mehr vorsorgt ... :)
Wenn man ganz ruhig leben will, vielleicht am besten die Bundespolizisten bei info4alien.de mal fragen?!

Re: Frage: Deutschland-Besuch mit Spanien-Visum

Verfasst: 30 Mai 2012, 01:00
von Packerowski
Herzlichen Dank nochmals für die Rückmeldungen. Der Flug ist leider vorerst verschoben, weil eine Wohnungsrenovierung in der Familie sich ungeplant etwas in die Länge zieht. Falls es noch etwas Berichtenswertes gibt, werde ich mich hier nochmals melden.
Nikolaus hat geschrieben:ist es sicherlich durchaus nicht falsch, wenn man fuer sensible oder auffaellige Gaeste etwas mehr vorsorgt ...
Ich lege allerdings Wert auf die Feststellung, dass die Cousine weder sonderlich "sensibel" noch "auffällig" ist.