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Familienzusammenführung nach Hochzeit

Verfasst: 24 Mai 2012, 12:56
von Panda77
Hi an alle,

ich habe nun fragen an euch, ich weiß es ist für die meisten wahrscheinlich schon ausgelutscht und man kann es schon nicht mehr schreiben aber jeder hat mal Panik gehabt das was nicht Funktioniert mit den Dokumenten nach der Eheschließung in Moskau :? .

Meine Frau hat nach der Eheschließung in Moskau nun den Inland und Auslandreisepass beantragt um die Namensänderung durchzuführen. Den Inland Pass haben wir schon und den Reisepass beantragt sie heute.
Den A1 kurs belegt sie am Goethe Institut und wird diesen Monat fertig werden.

Danach wenn sie den A1 Kurs fertig hat geht sie zur Deutschen Botschaft und beantragt das Visum zur Familienzusammenführung!?

- Was braucht sie alles in der Botschaft alles, was muss vorgelegt werden???
- Behalten sie den Ausweis oder bekommt sie ihn gleich wieder?
- Braucht die Botschaft die Eheurkunde oder reicht der Pass?


Ich gehe zur Ausländerbehörde und beantrage die Einladung Ehegattennachzug!?

- Was wird alles verlangt von der Ausländerbehörde, was muss dort vorgelegt werden?
- Brauchen die dort auch die Eheurkunde?


Kann meine Ehefrau in der Bearbeitungszeit auch nach Deutschland kommen?

- Wenn ja welches Visum und welcher ablauf?

Was kann ich vor dem ganzen erledigen?

- Wie kann ich es beschleunigen, das der ablauf schneller geht?


Ich danke euch schon jetzt dafür. ;)

MfG

Panda77 [puh] [puh] [puh] [puh] [puh] [puh]

Re: Familienzusammenführung nach Hochzeit

Verfasst: 24 Mai 2012, 13:55
von manuchka
Panda77 hat geschrieben: ich habe nun fragen an euch, ich weiß es ist für die meisten wahrscheinlich schon ausgelutscht und man kann es schon nicht mehr schreiben aber jeder hat mal Panik gehabt das was nicht Funktioniert mit den Dokumenten nach der Eheschließung in Moskau :? .
Für die mit Panik gibt es die Suchfunktion im Forum (ganz oben rechts in der Ecke), damit die, für die das Thema schon ausgelutscht ist, sich nicht ärgern :D Damit du dich aber auch nicht ärgerst, hier schon mal ein paar Antworten:

Panda77 hat geschrieben: Danach wenn sie den A1 Kurs fertig hat geht sie zur Deutschen Botschaft und beantragt das Visum zur Familienzusammenführung!?

- Was braucht sie alles in der Botschaft alles, was muss vorgelegt werden???
- Behalten sie den Ausweis oder bekommt sie ihn gleich wieder?
- Braucht die Botschaft die Eheurkunde oder reicht der Pass?
Sie sollte jetzt bereits einen Termin für die Antragsabgabe vereinbaren, denn im Sommer ist erfahrungsgemäß der Andrang groß bei der Botschaft. Bis zum Termin besorgt ihr zusammen alle notwendigen Unterlagen für ein nationales Visum (kein Schengenvisum). Was sie braucht, steht hier:
Allgemeine Hinweise
FZF
Auf der Seite der dt. Botschaft gibt es die Infos alle auch auf Russisch.
Natürlich braucht die Botschaft die Eheurkunde, die ist ja Grundlage für eure Familienzusammenführung. Auf der Eheurkunde muss eine Apostille drauf sein, da es eine russische Urkunde ist - macht das Standesamtsarchiv beim Dvorec Brakosotchetanie Nr. 1 in Moskau, kostet 1.500 Rub., dauert ca. 3 Arbeitstage.
Den Pass behalten sie nicht da.
Panda77 hat geschrieben: Ich gehe zur Ausländerbehörde und beantrage die Einladung Ehegattennachzug!?

- Was wird alles verlangt von der Ausländerbehörde, was muss dort vorgelegt werden?
- Brauchen die dort auch die Eheurkunde?
Es gibt keine solche Einladung. Die Unterlagen kommen alle über die Botschaft. Du könntest aber zu deiner zuständigen Ausländerbehörde hingehen und fragen, was sie noch brauchen, und fragen, ob und unter welchen Voraussetzungen sie eine Vorabzustimmung abgeben. Die würde das Verfahren etwas beschleunigen. Aber unterschiedliche Behörden verlangen unterschiedliche Sachen, deswegen hingehen und fragen.
Panda77 hat geschrieben: Kann meine Ehefrau in der Bearbeitungszeit auch nach Deutschland kommen?

- Wenn ja welches Visum und welcher ablauf?
Wenn ihr ein gültiges Schengenvisum drin habt, könnt ihr das weiter benutzen und reisen, wenn nicht, dann wird es wohl nichts mit Reisen nach DE, denn es wird nach meiner Erfahrung bis zum Abschluss des Antragsverfahren für die FZF kein Schengenvisum ausgestellt. Ihr könnt also entweder erst ein normales Besuchsvisum beantragen (wobei die Botschaft da immer skeptisch ist, weil sie befürchtet, dass bei Ehegatten das Verfahren zur Familienzusammenführung umgangen werden soll) und später dann FZF beantragen oder aber in der Türkei oder sonstwo Urlaub machen.
Panda77 hat geschrieben: Was kann ich vor dem ganzen erledigen?

- Wie kann ich es beschleunigen, das der ablauf schneller geht?
Siehe oben - sammelt alle Unterlagen zusammen und du geh zu deiner Ausländerbehörde.

Re: Familienzusammenführung nach Hochzeit

Verfasst: 24 Mai 2012, 15:07
von Panda77
Danke mal für den hinweis zur Antragstellung habe ich nicht gewusst mit der Anmeldung !
Braucht wirklich 2 Kopien bei der Botschaft?

Danke mal für alles

Re: Familienzusammenführung nach Hochzeit

Verfasst: 24 Mai 2012, 17:35
von manuchka
Guck dir das Merkblatt an, da steht, was man braucht. Wenn sie schreiben "2 Kopien", dann meinen sie auch 2 Kopien. Wenn nur eine Kopie verlangt wird, dann reicht eine. Alle russischen Urkunden müssen mit Apostille versehen sein. Kopie sollte man von der Urkunde also erst machen, wenn die Apostille auch drauf ist.

Re: Familienzusammenführung nach Hochzeit

Verfasst: 24 Mai 2012, 23:32
von Panda77
manuchka hat geschrieben:Guck dir das Merkblatt an, da steht, was man braucht. Wenn sie schreiben "2 Kopien", dann meinen sie auch 2 Kopien. Wenn nur eine Kopie verlangt wird, dann reicht eine. Alle russischen Urkunden müssen mit Apostille versehen sein. Kopie sollte man von der Urkunde also erst machen, wenn die Apostille auch drauf ist.
Diese 2 Kopien mache ich nach dem ich auf den Urkunden die Apostille versehen habe und nehme sie nach Deutschland zum Übersetzen und versehe auf die auch eine Apostille!?

Re: Familienzusammenführung nach Hochzeit

Verfasst: 25 Mai 2012, 14:59
von Panda77
Hi,

ich war heute beim Ausländeramt und habe die Verpflichtungserklärung für die FZF gemacht.
Nun steht dort unten links das ich die Krankenversicherung vorher machen soll und die Krankenkasse aber sagt das geht erst nach Anmeldung im Ort.
Geht dann erstmal die Reiseversicherung oder nicht?

Lg Panda77

Re: Familienzusammenführung nach Hochzeit

Verfasst: 25 Mai 2012, 15:40
von Dietrich
Lass dir von der Krankenkasse einen Schrieb geben, dass deine Frau über dich Familienversichert ist, sobald sie gemeldet ist. Das reicht dann.

Re: Familienzusammenführung nach Hochzeit

Verfasst: 25 Mai 2012, 15:58
von manuchka
Reisekrankenversicherung würde ich aber trotzdem abschließen, schon zur persönlichen Absicherung, falls bis zur Anmeldung / Mitversicherung irgendwas passiert. das kostet nicht viel, kann aber viel Ärger ersparen.

Re: Familienzusammenführung nach Hochzeit

Verfasst: 12 Jun 2012, 22:02
von Panda77
Hi,
Temin Botschaft steht Dokumente sind zurück mit Russischer Apostille!
Nun meine frage zur Übersetzung :
- muss nach der Übersetzung nochmal eine apostille aus Deutschland drauf oder reicht der Stempel von einen amtlichen Übersetzer für die Botschaft ?

Vielen dank an euch!!!

Re: Familienzusammenführung nach Hochzeit

Verfasst: 12 Jun 2012, 23:48
von manuchka
Die Apostille macht immer das Land drauf, die die Urkunde ausgestellt hat - als Nachweis, dass die Urkunde echt ist. Also reicht die russische.