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Nutzung eines aus D nach RUS einführten Fahrzeugs

Verfasst: 27 Mai 2012, 19:51
von Anton
Hallo zusammen,

ich fahre in Moskau mit einem aus Deutschland eingeführten Auto. Die vorübergehende Einfuhr läuft auf meinen Namen. Weiß jemand, was passiert, wenn jemand anderer das Auto fährt und von GIBDD erwischt wird? Bzw. hat jemand versucht einen zweiten Fahrer beim Zollamt anzumelden? Das sollte sogar möglich sein, jedoch ist es unklar unter welchen Bedingungen - evtl. Hinterlegung einer Kaution beim Zollamt?

Viele Grüße
Anton

Re: Nutzung eines aus D nach RUS einführten Fahrzeugs

Verfasst: 28 Mai 2012, 10:07
von zimdriver
Wie schon mehrfach hier geschrieben, ist bei befristeter Einfuhr nur der Einführende zum Lenken des Fahrzeuges berechtigt. Einzige Ausnahme ist, wenn der Einführende im Auto ist, wenn ein Anderer fährt.
Alles andere ist ein Verstoss gegen die Zollregeln und endet mit ШТРАФ

Re: Nutzung eines aus D nach RUS einführten Fahrzeugs

Verfasst: 28 Mai 2012, 10:51
von m1009
dem Beitrag von Zimdriver moechte ich hinzufuegen
Anton hat geschrieben: Weiß jemand, was passiert, wenn jemand anderer das Auto fährt und von GIBDD erwischt wird?
Aus eigener Erfahrung: Konfiszierung des KFZ, Verfahren wegen Verletzung der Zollgesetze RF , u.U Ausfuhr des KFZ aus RF innerhalb von 1 Woche.
hat jemand versucht einen zweiten Fahrer beim Zollamt anzumelden? Das sollte sogar möglich sein, jedoch ist es unklar unter welchen Bedingungen
Grundsaetzlich nicht moeglich, ausser schwere Krankheit/Tod.

PS: Ich habe grade gelesen, Du hast doppelte Staatsbuergerschaft, d.h. Du reist mit russ. Pass in die RF ein.
Nun ist die Frage... Russ. Staatsbuerger ist es nicht moeglich, KFZ voruebergehend in die RF einzufuehren. Frage bitte also bei der Zollbehoerde nach, wie es explizit bei Doppelstaatlern aussieht....
Meine Meinung: Du wirst behandelt wie jeder normale Russe und Auslaender mit VID/RVP = Voruebergehende Einfuhr NICHT moeglich....

Re: Nutzung eines aus D nach RUS einführten Fahrzeugs

Verfasst: 28 Mai 2012, 17:34
von Anton
zimdriver hat geschrieben:Wie schon mehrfach hier geschrieben, ist bei befristeter Einfuhr nur der Einführende zum Lenken des Fahrzeuges berechtigt. Einzige Ausnahme ist, wenn der Einführende im Auto ist, wenn ein Anderer fährt.
Alles andere ist ein Verstoss gegen die Zollregeln und endet mit ШТРАФ
Ich habe Folgendes darüber gefunden:
Использование временно ввезенных автомобилей для осуществления производственной или иной коммерческой деятельности, отчуждение, передача в пользование, владение либо распоряжение другому лицу, допускаются с разрешения таможенного органа при условии уплаты таможенных пошлин и налогов.
D.h. "передача в пользование, владение либо распоряжение другому лицу" findet nicht statt, wenn der Einführende im Auto sitzt? Hängt das nicht davon ab, wie der Passus GIBDD'шник interpretiert? :)

Re: Nutzung eines aus D nach RUS einführten Fahrzeugs

Verfasst: 28 Mai 2012, 17:52
von Anton
m1009 hat geschrieben:Aus eigener Erfahrung: Konfiszierung des KFZ, Verfahren wegen Verletzung der Zollgesetze RF , u.U Ausfuhr des KFZ aus RF innerhalb von 1 Woche.
War es in deinem Fall nicht möglich, den Verstoß wie üblich zu regeln? Mich Interessiert nämlich, was es kosten kann. Schließlich werde ich sehr selten angehalten. Einmal im Jahr!
m1009 hat geschrieben:Grundsaetzlich nicht moeglich, ausser schwere Krankheit/Tod.
Woher hast du die Infos? Das ist ja sehr nett. Hat man eine ärztliche Bescheinigung, kann dann jeder mit dem eingeführten Auto fahren, oder wie? :)
m1009 hat geschrieben:PS: Ich habe grade gelesen, Du hast doppelte Staatsbuergerschaft, d.h. Du reist mit russ. Pass in die RF ein.
Nun ist die Frage... Russ. Staatsbuerger ist es nicht moeglich, KFZ voruebergehend in die RF einzufuehren. Frage bitte also bei der Zollbehoerde nach, wie es explizit bei Doppelstaatlern aussieht....
Meine Meinung: Du wirst behandelt wie jeder normale Russe und Auslaender mit VID/RVP = Voruebergehende Einfuhr NICHT moeglich....
Ich bin im russischen Konsulat in Deutschland angemeldet. D.h. in Russland bin ich kein normaler Russe, sondern ein Russe, der einen festen Sitz im Ausland hat. In diesem Fall ist die Einfuhr möglich.

Re: Nutzung eines aus D nach RUS einführten Fahrzeugs

Verfasst: 28 Mai 2012, 18:22
von m1009
Anton hat geschrieben:
War es in deinem Fall nicht möglich, den Verstoß wie üblich zu regeln?
Lange nicht beim Zoll gewesen?
Mich Interessiert nämlich, was es kosten kann.
1500Rub Strafe beim 1. Mal, plus Kosten der Stojanka. In der Provinz ca. 2500Rub/Tag. Ca. 2 bis 3 Tage gehen beim Zoll drauf.
Schließlich werde ich sehr selten angehalten. Einmal im Jahr!
Mit deutschen Kennzeichen? Dann faehrst Du nur innerhalb des MKAD, oder? Sonst ist, gefuehlt, jeder GAI Posten, Deiner.... ;)
In NN werd ich mit meinem M1009 nicht mehr angehalten, der ist, aufgrund seines Erscheinungsbildes, bekannt wie ein bunter Hund. Ansonsten... NN- Moskau... 2 mal Stop ist normal....

Wir haben unwissend und leichtsinnig, 2005 einen in D zugelassenen Werkstattwagen, auf Ueberfuehrungfahrt, mit 2 Russen besetzt, Moskau - Khanty-Mansiysk gesendet. Die Fahrt war, fuer die beiden Fahrer, ueberaus kurzweilig und ueberaus teuer...
m1009 hat geschrieben:Grundsaetzlich nicht moeglich, ausser schwere Krankheit/Tod.
Woher hast du die Infos? Das ist ja sehr nett.


Diese INFO ist etwas aelter, aus 2007 etwa, Zollamt Surgut. Ein Kollege wurde mit meinem ex-Army angehalten, war ein riesen Theater.
Wie gesagt... fuer aktuelle und verbindliche Aussagen ruf beim Zoll in Moskau an. Zimdriver hat sicher die Adresse des zustaendigen Zollamtens in Moskau.
Ich bin im russischen Konsulat in Deutschland angemeldet...... In diesem Fall ist die Einfuhr möglich.
Na dann.. Gute Fahrt....

Re: Nutzung eines aus D nach RUS einführten Fahrzeugs

Verfasst: 28 Mai 2012, 19:22
von Anton
m1009 hat geschrieben:Lange nicht beim Zoll gewesen?
Doch, bin regelmäßig beim Zoll. Ich muss ja die Einfuhr ab und zu "verlängern". Ich hatte den Eindruck nicht, dass dort nix geht. Ist zwar relativ teuer, wenn irgendwas nicht passt, aber manche Sachen kann man schon regeln.
Ich meine eher ob man direkt mit GIBDD darüber reden kann. Schließlich wird man ja von GIBDD angehalten und nicht von Zoll...
m1009 hat geschrieben:1500Rub Strafe beim 1. Mal, plus Kosten der Stojanka. In der Provinz ca. 2500Rub/Tag. Ca. 2 bis 3 Tage gehen beim Zoll drauf.
Ja, das ist schon ein Stück Geld und vor allem kostet das wohl viel Zeit, bis man das Auto wieder hat.
m1009 hat geschrieben:Mit deutschen Kennzeichen? Dann faehrst Du nur innerhalb des MKAD, oder? Sonst ist, gefuehlt, jeder GAI Posten, Deiner.... ;)
In NN werd ich mit meinem M1009 nicht mehr angehalten, der ist, aufgrund seines Erscheinungsbildes, bekannt wie ein bunter Hund. Ansonsten... NN- Moskau... 2 mal Stop ist normal....
Mit deutschen Kennzeichen, ja. Klar, meistens fahre ich innerhalb des MKAD, aber bin natürlich auch längere Strecken unterwegs. Zum Beispiel: Belgorod-Moskau - kein Stop, Moskau-Riga-Moskau - kein Stop. Moskau-Spb-Helsinki-Spb-Moskau - 1 Stop wegen um 40 kmh überhöhten Geschwindigkeit und KEINE Strafe! Wahrscheinlich liegt es wirklich an deinem besonderen Auto, dass du so oft angehalten bist :)
m1009 hat geschrieben:Wir haben unwissend und leichtsinnig, 2005 einen in D zugelassenen Werkstattwagen, auf Ueberfuehrungfahrt, mit 2 Russen besetzt, Moskau - Khanty-Mansiysk gesendet. Die Fahrt war, fuer die beiden Fahrer, ueberaus kurzweilig und ueberaus teuer...
2005 mhmm... Khanty-Mansiysk... Ich wundere mich, dass nix ging. Vor Allem wegen meiner letzten Unterhaltung mit GIBDD vor kurzem. Der Mensch wusste nicht mal, welche Papiere er von mir braucht :)
m1009 hat geschrieben:Diese INFO ist etwas aelter, aus 2007 etwa, Zollamt Surgut. Ein Kollege wurde mit meinem ex-Army angehalten, war ein riesen Theater.
Wie gesagt... fuer aktuelle und verbindliche Aussagen ruf beim Zoll in Moskau an. Zimdriver hat sicher die Adresse des zustaendigen Zollamtens in Moskau.
Ich muss eh bald hin, weil ich die Einfuhr verlängern muss. Ich wollte mich bloß vorher erkündigen, ob jemand damit Erfahrungen gemacht hat.
m1009 hat geschrieben:
Ich bin im russischen Konsulat in Deutschland angemeldet...... In diesem Fall ist die Einfuhr möglich.
Na dann.. Gute Fahrt....
Danke! :)

Re: Nutzung eines aus D nach RUS einführten Fahrzeugs

Verfasst: 28 Mai 2012, 21:00
von m1009
Anton hat geschrieben: Doch, bin regelmäßig beim Zoll. Ich muss ja die Einfuhr ab und zu "verlängern".
Was ist die max. Zeitspanne? 364 ? Registration bei Russen noetig?
Ich meine eher ob man direkt mit GIBDD darüber reden kann. Schließlich wird man ja von GIBDD angehalten und nicht von Zoll...
Wenns einmal von der GAI an den Zoll uebergeben wurde, dann ist es zu spaet fuers Reden.... so einfach ist das....

Re: Nutzung eines aus D nach RUS einführten Fahrzeugs

Verfasst: 28 Mai 2012, 21:02
von m1009
Anton hat geschrieben:Ich wundere mich, dass nix ging.
Da ging schon was... deswegen : Nicht KURZ.... sondern KURZWEILIG...... ;)

Re: Nutzung eines aus D nach RUS einführten Fahrzeugs

Verfasst: 28 Mai 2012, 21:35
von Anton
m1009 hat geschrieben:Was ist die max. Zeitspanne? 364 ? Registration bei Russen noetig?
Bei Russen mit ПМЖ (fester Wohnsitz) im Ausland und gleichzeitig mit einer Anmeldung beim russischen Konsulat im Ausland ist es auch so wie bei einem Nicht-Russen - Zeitspanne 364 Tage. Registration wird benötigt! Man muss blöß aufpassen, dass man beim Konsulat im Ausland registriert ist, was nicht immer möglich ist. Zum Beispiel, wenn man eine Immobilie in Russland hat, dann hat man in der Regel прописка bei dieser Immobilie und kann somit im Ausland beim Konsulat nicht registriert werden! Dann ist die Einfuhr ohne Deposit nicht möglich!

Wer Interesse hat, kann hier nachlesen: http://puchkov.net/consultations/import ... p-faq.html
Interessant ist die Info über doppelte Staatsbürgeschaftler. Zwar ist die Einfuhr in diesem Fall möglich, jedoch:
Также следует помнить, что в России не существует двойного гражданства, поэтому, если человек с двойным гражданством следует через границу РФ по иностранному паспорту с российской визой, то он имеет право на временный ввоз без уплаты депозита, однако, если получение визы невозможно, и он следует по своему российскому паспорту, на территории РФ он имеет статус гражданина РФ, и временный ввоз возможен только при условии уплаты депозита.
Da es seit ein paar Jahren nicht mehr möglich ist, ein russisches Visum für den deutschen Pass zu bekommen, wenn man auch einen russischen Pass hat, ist die Einfuhr auch nicht möglich. D.h. die einzige Möglichkeit eine Registrierung beim russischen Konsulat im Ausland zu haben. Alles andere hilft nix!
Wenns einmal von der GAI an den Zoll uebergeben wurde, dann ist es zu spaet fuers Reden.... so einfach ist das....
GAI sollte günstigere Tarife als Zoll haben, denke ich :)