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Info zu Devisenkonten und Überweisungen aus DE
Verfasst: 27 Mai 2012, 21:12
von asgardcrew
Hallo,
wer hatt Erfahrung mit Devisenkonten und Überweisungen aus DE nach RU! Hab hier schon alles durch,jedoch keine zufriedenstellende Antwort darauf gefunden!
Da ich ja jetzt in Omsk lebe und nach wie vor in der EU arbeite, oder für Firma aus DE in RU, stellt sich mir die Frage ein Devisenkonto bei der hiesigen Bank zu eröffnen!
Wie wäre das für meinen Auftraggeber in Punkto Überweisung und Überweisungskosten?
Weiß jemand genaueres?
Danke schonmal
Re: Info zu Devisenkonten und Überweisungen aus DE
Verfasst: 27 Mai 2012, 21:30
von domizil
... ich gehe davon aus das Sie kein Resident sind. Als Nichtresident und als Privatperson suchen Sie sich eine Bank nach Ihrem Geschmack und eröffnen ein Konto in der von Ihnen gewünschten Währung, wenn Sie wollen in drei Währungen (Rubel, Euro, USD). Und auf diesem Konto können Sie Privatüberweisungen entgegennehmen oder auch absenden. Bei der Kontoeröffnung unterschreiben Sie ein Dokument (bei jeder Bank!) das Sie dieses Konto nicht für eine kommerzielle Tätigkeit nutzen. Also können Sie dieses Konto nicht nutzen um Zahlungen für erbrachte Dienstleistungen anzunehmen. Da der Absender von Geld auch den Zahlungsgrund angeben muß wird auch die absendene Bank sofort die Überweisung verweigern.
Wenn Sie kein Resident sind und eine Firma eröffnen (z.B. GmbH) eröffnen Sie ganz normal ein Firmenkonto. Das dauert ca. eine Woche. Ein Firmenkonto können Sie nur eröffnen wenn Sie sich vorher bei der Steuerinspektion eine persönliche Steuernummer geholt haben und Ihre Firma bei der Steuerinspektion registriert ist. Anders wird keine Bank mit Ihnen überhaupt sprechen.
Sollten Sie Resident sein so können Sie auch ein Einzelunternehmen gründen, wird allerdings banktechnisch genauso behandelt wie z.B. eine GmbH.
Da Sie von Überweisungen aus Deutschland sprechen werden Sie somit automatisch "Teilnehmer an der außenwirtschaftlichen Tätigkeit" und unterliegen den sehr strengen Regelungen der zusätzlichen Valutagesetzgebung. Sie müssen ein "Passport Sdelky" eröffnen und und und ...
Soweit zur ersten Antwort. Wenn Sie weitere Fragen haben - immer zu ...
Uwe Niemeier
Re: Info zu Devisenkonten und Überweisungen aus DE
Verfasst: 27 Mai 2012, 21:55
von asgardcrew
Habe ich, und Danke schonmal!
Die genauere Situation:
Ich bin im Besitz der RWP, lebe in Omsk, инн hab ich auch schon (doch laut Finanzamt Omsk obliegt es mir was ich versteuern möchte oder nicht da sie meine Einkünfte aus dem Ausland nicht nachvollziehen können) , arbeite jedoch ausschließlich für Deutsche Firmen außerhalb RU, so brauche ich auch keine Firma und keine Arbeitsgenehmigung in RU, und der Lohn soll eben nach Russland gehen!
Wie ist es für die russchische Bank nachvollziehbar ob es aus Diensleistung kommt, normaler Weg wäre bei Betreff der Überweisung die Rechnungsnummer!
Inwiefern wird ein Zahlungsgrund erfragt? Und bitte nähere Angaben zu Passport Sdelky, und wenn möglich auch zur Valutagesetzgebung?
Davon abgesehen welche Möglichkeiten gibt es für mich den Lohn nach RU überweisen zu lassen, für Dienstleistung gegenüber einer deutschen Firma, ohne russische Firma?
Fragen über Fragen

Re: Info zu Devisenkonten und Überweisungen aus DE
Verfasst: 27 Mai 2012, 22:14
von domizil
... auch wenn die russische Steuerbehörde Ihre Einkünfte nicht kontrollieren kann, können Sie die Festlegungen zu Konteneröffnungen nicht "aushebeln", d.h. die Bank wird fragen in welcher Eigenschaft Sie das Konto eröffnen wollen. Und da Sie keine Firma in Russland haben können Sie auch kein Firmenkonto eröffnen sondern nur ein Konto als Privatperson. Auf dieses Konto können Sie auch nur Privatüberweisungen vornehmen lassen. Der Absender des Geldes wird auf alle Fälle einen Zahlungsgrund angeben, denn er muß sich Ihnen gegenüber auch absichern das die geleistete Zahlung für eine bestimmte von Ihnen erbrachte Dienstleistung ist - ganz normales Geschäftsgebaren. Und selbst wenn er einen anderen Zahlungsgrund angibt ist am Absender ersichtlich das es sich um eine Firma handelt und schon wird die Bank Fragen an Sie haben.
Bei Privatüberweisungen gibt es keinen Passport Sdelky. Wenn Sie ein Firmenkonto haben und Geldüberweisungen aus dem Ausland erhalten oder von Nichtresidenten innerhalb Russlands Geld überwiesen wird unterliegen diese Überweisungen, auch wenn sie in Rubel getätigt werden der zusätzlichen Valutagesetzgebung. Diese ist äußerst kompliziert und unterliegt ständigen Veränderungen. Selbst äußerst erfahrene Bankmitarbeiter haben Probleme. Ich habe vor dieser Bürokratie kapituliert und bin auch nicht in der Lage Ihnen diese hier kurz und verständlich rüberzubringen. In jeder Bank gibt es eine spezielle Abteilung für die Valutakontrolle. Dort sollten Sie sich eine Konsultation holen.
Fragen Sie bei Ihrer russischen Bank nach ob diese bereit ist eine "Gehaltszahlung" aus Deutschland auf Ihr "Girokonto" entgegenzunehmen. Wenn "ja" müssen Ihre deutschen Auftraggeber dann eben als Zahlungsgrund "Gehaltszahlung Monat Juni" angeben und Sie bestätigen dann in irgendeinem zusätzlichen internen Schriftwechsel den Erhalt der Zahlung für die/die Dienstleistung. Aber beachten Sie das die Bank gegenüber der Steuerbehörde auf Anfrage auskunftspflichtig ist und alles was den Zahlungsgrund "Gehalt" hat sind zu versteuernde Einkünfte.
Uwe Niemeier
Re: Info zu Devisenkonten und Überweisungen aus DE
Verfasst: 27 Mai 2012, 22:22
von domizil
... beachten Sie weiter, das Sie als Inhaber des Zeitweiligen Wohnrechtes verpflichtet sind jährlich dem Migrationsdienst eine Anwesenheitsmeldung zu übergeben. Unter anderem wird dort gefragt wie Sie Ihren Lebensunterhalt fristen, d.h. welche Einnahmen Sie haben. Der Migrationsdienst will dies wissen um zu verhindern das Sie irgendwann der russischen Sozialkasse zur Last fallen - aber die von Ihnen übermittelten Informationen (oder Nichtinformationen) werden zwischen den russischen Behörden abgeglichen, also auch mit der Steuerinspektion - mit anderen Worten: Schreiben Sie dort rein das Sie keine Einkünfte haben fragt der Migrationsdienst wovon Sie leben und wenn keine plausible Antwort kommt steht Ihr Zeitweiliges Wohnrecht auf der Kippe und wenn Sie Einkünfte in die Anwesenheitsmeldung reinschreiben erfährt davon die Steuerbehörde.
Uwe Niemeier
Re: Info zu Devisenkonten und Überweisungen aus DE
Verfasst: 27 Mai 2012, 22:49
von asgardcrew
puh, verstehe, also ist die Sache wieder mal eher kompliziert!
Dann wäre die einfachste Lösung erstmal den Lohn (weil selbständig, so kein festes monatliches Gehalt) auf ein deutsches Onlinekonto transferieren zu lassen und von da als privat auf das Devisenkonto zu transferieren! Gibt es in diesem Falle etwas zu beachten?
Das über den Lebensunterhalt ist mir bewusst, aber laut Finanzamt ist es nicht überprüfbar welche Einnahmen aus beruflicher Tätigkeit im Ausland stammen, also obliegt es mir was ich angebe und versteuere und was nicht, und bei einer Gesamtzahl von 1200.-€ (welche ich versteuern würde) im Jahr wäre der Lebensunterhalt in Omsk abgesichert! In aller höchster Not verdient auch meine Frau genug, aber ich will ja was versteuern!
Wäre das soweit korrekt oder übersehe ich da etwas?
Re: Info zu Devisenkonten und Überweisungen aus DE
Verfasst: 27 Mai 2012, 22:56
von asgardcrew
Das unverständliche an der Sache ist für mich dass: -ich scheinbar nicht der einzige Deutsche bei meinem hiesigen Finanzamt bin der so verfährt, da ich nicht für russische Firmen arbeite brauche ich keine Arbeitserlaubniss, und keine Firma sondern nur eine Steuernummer, so zumindest laut Finanzamt bei Aushändigung der инн !
Und natürlich freuen die sich wenn ich Einkünfte aus dem Ausland angebe und versteuere, aber gleichzeitig wird mir die Möglichkeit genommen das erwirtschaftete Geld nach Russland transferieren zu lassen weil ich auf der Basis kein Geschäftskonto eröffnen kann und keine Zahlungen auf das Privatkonto getätigt werden können!
Wer verstehts?

Re: Info zu Devisenkonten und Überweisungen aus DE
Verfasst: 27 Mai 2012, 23:10
von domizil
asgardcrew hat geschrieben:puh, verstehe, also ist die Sache wieder mal eher kompliziert!
Ich antworte mal mit Ihrer Fußnote:
Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
asgardcrew hat geschrieben:Dann wäre die einfachste Lösung erstmal den Lohn (weil selbständig, so kein festes monatliches Gehalt) auf ein deutsches Onlinekonto transferieren zu lassen und von da als privat auf das Devisenkonto zu transferieren! Gibt es in diesem Falle etwas zu beachten?
... ja, ich denke so sollte man es mal versuchen. Ich wüßte auch nicht was bei dieser Art der Überweisung besonderes zu beachten wäre. Es wird vom eigenen Konto in Deutschland auf das eigene Konto in Russland überwiesen.
Wenn es nichts zu versteuern gibt, sollte man auch nichts versteuern. Man sollte nur auf alle möglichen Fragen des Migrationsdienstes oder des Finanzamtes rechtzeitig eine plausible Erklärung haben.
Es ist schon richtig. Um Einnahmen zu erzielen brauchen Sie nicht unbedingt eine Firma gründen. Meine Haushaltshilfe gründet auch keine Firma um bei mir sauberzumachen. Sie deklariert ihre Einkünfte nach Recht und Gewissen einmal jährlich (April) als Privatperson und versteuert diese mit 13 Prozent. Nichtresidenten versteuern diese Einnahmen mit 30 Prozent. Bei Ihnen müßten es mit Zeitweiligem Wohnrecht dann wohl 13 Prozent sein.
asgardcrew hat geschrieben:Wer verstehts?
... eigentlich nicht schwierig, sogar logisch - aber ich gebe zu das für einen Start-Upler hier doch einige Schweißperlen tropfen.
Uwe Niemeier
Re: Info zu Devisenkonten und Überweisungen aus DE
Verfasst: 27 Mai 2012, 23:24
von asgardcrew
Es werden leider 30 Prozent sein, laut Aussage wären es nur 16% wenn ich länger als 180 Tage am Stück in RU wäre, sobald ich in diesem Zeitraum das Land verlasse steigt der Steuersatz wieder auf 30%!
Und die Hauptproblematik bei mir ist ja, im Gegensatz zu ihrer Haushaltshilfe, dass ich nicht für russische Firmen oder Privatleute arbeite, sondern für europäische Firmen, dadurch brauche ich selbst bei arbeiten in RU keine Arbeitserlaubniss!
Also auch Versteuerung in diesem Falle freiwillig, allerdings zu Zwecke des Nachweises der Lebenshaltungskosten ein bequemer Weg!
'Und über die Schweißperlen mache ich mir keine Sorgen, ich finde das alles ja auch gar nicht sooo schlimm, nur verstehen muss man es erstmal!

Re: Info zu Devisenkonten und Überweisungen aus DE
Verfasst: 27 Mai 2012, 23:35
von domizil
asgardcrew hat geschrieben:Es werden leider 30 Prozent sein, laut Aussage wären es nur 16% wenn ich länger als 180 Tage am Stück in RU wäre, sobald ich in diesem Zeitraum das Land verlasse steigt der Steuersatz wieder auf 30%!
... ich mag mich irren, aber das Zeitweilige Wohnrecht fordert von Ihnen einen Mindestaufenthalt von 183 Tagen im Jahr. Sollten Sie diese Bedingung nicht erfüllen verfällt das Zeitweilige Wohnrecht.
... das mit der Haushaltshilfe war nur ein Beispiel um zu verdeutlichen das Sie auch ganz einfach als Privatperson Einnahmen erzielen können und dafür nicht unbedingt eine Firma brauchen. Nur der Staat will eben auch von den Einnahmen der Privatperson seine Steuern haben - eben genau wie in Deutschland.
Ich habe einen deutschen Bekannten der ist Millionär, der hat es nicht mehr nötig zu arbeiten und lebt in Russland. Von Zeit zu Zeit läßt er sich von seinem früher in Deutschland erworbenen Reichtum ein wenig Geld nach Russland überweisen um dort Brot und Butter zu kaufen. Und so begründet er es wohl auch gegenüber dem Migrationsdienst. Als Beweis legt er dann die regelmäßigen Überweisungen aus Deutschland vor ...Der Migrationsdienst ist zufrieden und die Steuerinspektion hat keine Fragen.
Uwe Niemeier