3 Fragen zum Thema Registrierung nach Ankunft in Russland!
Verfasst: 16 Jun 2012, 13:30
Hallo!
Da mir schon einmal bei meiner Frage hier sehr schnell und sehr kompetent von den Board-Mitgliedern hier weiter-geholfen worden ist, möchte ich mich gern mit einer neuen Frage an Euch wenden, die mir sehr wichtig ist.
Ich weiß, das eine ähnliche Frage zu diesen Thema hier mal im Jahr 2009 gestellt worden ist. Doch seitdem hat sich wieder einiges geändert. So braucht man zum Beispiel keine "Migrationskarte" mehr im "Flugzeug" oder im "Zug" nach "Russland" selber auszufüllen sondern das wird z.B. nur noch am "Zielflughafen" gemacht, wenn der "Reisepass" nicht elektronisch lesbar ist, was bei mir der Fall war. Dann wird eine elektronisch ausgefüllte "Migrationskarte" ausgedruckt, von dem ein Exemplar beim "Zoll" am "Airport" bleibt und das andere Exemplar in mein "Reisepass" gelegt wird, welches mir dann bei der Rückreise wieder am "Airport" abgenommen wird.
Doch nun zu meinen eigentlichen Problem:
Ich habe von verschiedenen Seiten gehört, das man sich in einen Zeitraum von 7 Tagen nach Ankunft in einer russischen Stadt registrieren lassen muss, da man sonst evtl. Probleme bei der "Ausreise" bzw. bei der "Visa-Neuzuteilung" bekommen kann. Mein Problem ist, das ich seit knapp 2 Wochen in Russland bin und ich mich bisher noch nicht registrieren lassen habe, da meine Freundin der Meinung ist, das ich diese Registrierung überhaupt nicht benötigen tue?! Doch ihre Argumentation in dieser Sache ist absolut nicht schlüssig oder gar logisch, weshalb ich große Angst habe, das ich "Russland" nicht mehr legal verlassen kann, weil ich die "Registrierung" meiner Person nicht habe vornehmen lassen. Meine Freundin betrifft dieses Problem nicht, da sie als "russische Staatsbürgerin" in "Russland" legal leben und arbeiten darf und sie natürlich auch ordnungsgemäß mit ihren "Wohnort" bei den russischen Behörden registriert ist.
Daher habe ich 3 Fragen zu diesen Thema an Euch und ich bin überglücklich, wenn Ihr mir bei dieser Sache genauso schnell und kompetent weiterhelfen könnt, wie bei meiner letzten Frage, die ich an Euch hatte:
1) Kann ich große Probleme bei der "Ausreise" aus "Russland" bekommen, wenn ich mich nicht ordnungsgemäß hier registrieren lassen habe?!
2) Macht das noch Sinn, mich jetzt noch registrieren zu lassen, wenn ich in ungefähr 1 Woche wieder zurück nach "Deutschland" fliegen werde?!
3) Kann es bei einer erneuten Beantragung eines "Visas" für die "Russische Föderation" für mich Probleme geben, wenn wenn ich mich in "Russland" nicht ordnungsgemäß registrieren lassen habe bzw. kann mir bei einer erneuten Beantragung eines "Visas" für die "Russische Föderation" ein neues "Visa" für "Russland" seitens der "russischen Botschaft" in "Deutschland" verweigert werden?!
In der Hoffnung auf *hoffentlich* viele Antworten von Euch und für die Beantwortung meiner 3 Fragen möchte ich mich schon im Voraus von ganzem Herzen bei Euch bedanken!
Gruss,
Andrej a.k.a. Ikarus-280.03
Da mir schon einmal bei meiner Frage hier sehr schnell und sehr kompetent von den Board-Mitgliedern hier weiter-geholfen worden ist, möchte ich mich gern mit einer neuen Frage an Euch wenden, die mir sehr wichtig ist.
Ich weiß, das eine ähnliche Frage zu diesen Thema hier mal im Jahr 2009 gestellt worden ist. Doch seitdem hat sich wieder einiges geändert. So braucht man zum Beispiel keine "Migrationskarte" mehr im "Flugzeug" oder im "Zug" nach "Russland" selber auszufüllen sondern das wird z.B. nur noch am "Zielflughafen" gemacht, wenn der "Reisepass" nicht elektronisch lesbar ist, was bei mir der Fall war. Dann wird eine elektronisch ausgefüllte "Migrationskarte" ausgedruckt, von dem ein Exemplar beim "Zoll" am "Airport" bleibt und das andere Exemplar in mein "Reisepass" gelegt wird, welches mir dann bei der Rückreise wieder am "Airport" abgenommen wird.
Doch nun zu meinen eigentlichen Problem:
Ich habe von verschiedenen Seiten gehört, das man sich in einen Zeitraum von 7 Tagen nach Ankunft in einer russischen Stadt registrieren lassen muss, da man sonst evtl. Probleme bei der "Ausreise" bzw. bei der "Visa-Neuzuteilung" bekommen kann. Mein Problem ist, das ich seit knapp 2 Wochen in Russland bin und ich mich bisher noch nicht registrieren lassen habe, da meine Freundin der Meinung ist, das ich diese Registrierung überhaupt nicht benötigen tue?! Doch ihre Argumentation in dieser Sache ist absolut nicht schlüssig oder gar logisch, weshalb ich große Angst habe, das ich "Russland" nicht mehr legal verlassen kann, weil ich die "Registrierung" meiner Person nicht habe vornehmen lassen. Meine Freundin betrifft dieses Problem nicht, da sie als "russische Staatsbürgerin" in "Russland" legal leben und arbeiten darf und sie natürlich auch ordnungsgemäß mit ihren "Wohnort" bei den russischen Behörden registriert ist.
Daher habe ich 3 Fragen zu diesen Thema an Euch und ich bin überglücklich, wenn Ihr mir bei dieser Sache genauso schnell und kompetent weiterhelfen könnt, wie bei meiner letzten Frage, die ich an Euch hatte:
1) Kann ich große Probleme bei der "Ausreise" aus "Russland" bekommen, wenn ich mich nicht ordnungsgemäß hier registrieren lassen habe?!
2) Macht das noch Sinn, mich jetzt noch registrieren zu lassen, wenn ich in ungefähr 1 Woche wieder zurück nach "Deutschland" fliegen werde?!
3) Kann es bei einer erneuten Beantragung eines "Visas" für die "Russische Föderation" für mich Probleme geben, wenn wenn ich mich in "Russland" nicht ordnungsgemäß registrieren lassen habe bzw. kann mir bei einer erneuten Beantragung eines "Visas" für die "Russische Föderation" ein neues "Visa" für "Russland" seitens der "russischen Botschaft" in "Deutschland" verweigert werden?!
In der Hoffnung auf *hoffentlich* viele Antworten von Euch und für die Beantwortung meiner 3 Fragen möchte ich mich schon im Voraus von ganzem Herzen bei Euch bedanken!
Gruss,
Andrej a.k.a. Ikarus-280.03