юридическая сдeлка Rechtsvergleiche
Verfasst: 18 Jul 2012, 09:55
Hallo, ich habe in der Gerwerkschaftszeitung einen interessanten Artikel gelesen.
In der Schweiz, genau wie in Deutschland setzt eine Betriebsübernahme ein rechtliches Geschäft voraus. Das Schweizer Bundesgericht sieht schon einen Handschlag als rechtliches Geschäft, in Deutschland scheint es etwas mehr zu sein als ein Handschlag.
Wie sieht es aus in Russland? kann man einen Handschlag als юридическая сдeлка ? bezeichnen und reicht das zu einer Betriebsübernahme?
In dem Fall, der nicht in Russland spielt, hatten die Angestellen der Firma A einenen Arbeitsvertrag mit der gleichen Firma. A und B gaben eine Fusion vor, doch das Handelsregister blieb unver ndert. Die Angestellten von A wurden durch B übernommen und nach einer gewissen Zeit gekündigt. Ein Angestellter klagte auf Unzulässigkeit der Kündigung, da B ihn gekündigt hätte und nicht A, es keine Betriebsübernahme somit gab. Das Bundesgericht entschied nun, das ein Händeschlag zwischen A und B ausgereicht hat um einen Betrieb zu übernehmen. Immerhin zahlte nun B als Untermieter von A die Miete von A, übernahm die Lohnkosten von A und kann somit als Rechtsnachfolger gelten. Die Angestellten hatten durch die Information von A und B eine ausreichende Kündigungsfrist von 1. Monat und haben diese Frist verstreichen lassen.
Laut Zeitung würde das in Deutschland nicht gehen, da eine Betriebsübernahme eines direkten Mietvertrags zwischen B und dem Vermieter des Betriebes vorausetzt um als rechtliches Geschäft zu g lten. Zahlungen an einen Untermieter reichen da nicht, so die Zeitung.
In der Schweiz, genau wie in Deutschland setzt eine Betriebsübernahme ein rechtliches Geschäft voraus. Das Schweizer Bundesgericht sieht schon einen Handschlag als rechtliches Geschäft, in Deutschland scheint es etwas mehr zu sein als ein Handschlag.
Wie sieht es aus in Russland? kann man einen Handschlag als юридическая сдeлка ? bezeichnen und reicht das zu einer Betriebsübernahme?
In dem Fall, der nicht in Russland spielt, hatten die Angestellen der Firma A einenen Arbeitsvertrag mit der gleichen Firma. A und B gaben eine Fusion vor, doch das Handelsregister blieb unver ndert. Die Angestellten von A wurden durch B übernommen und nach einer gewissen Zeit gekündigt. Ein Angestellter klagte auf Unzulässigkeit der Kündigung, da B ihn gekündigt hätte und nicht A, es keine Betriebsübernahme somit gab. Das Bundesgericht entschied nun, das ein Händeschlag zwischen A und B ausgereicht hat um einen Betrieb zu übernehmen. Immerhin zahlte nun B als Untermieter von A die Miete von A, übernahm die Lohnkosten von A und kann somit als Rechtsnachfolger gelten. Die Angestellten hatten durch die Information von A und B eine ausreichende Kündigungsfrist von 1. Monat und haben diese Frist verstreichen lassen.
Laut Zeitung würde das in Deutschland nicht gehen, da eine Betriebsübernahme eines direkten Mietvertrags zwischen B und dem Vermieter des Betriebes vorausetzt um als rechtliches Geschäft zu g lten. Zahlungen an einen Untermieter reichen da nicht, so die Zeitung.