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Arbeits- und Gesundheitsrecht
Verfasst: 26 Jul 2012, 10:54
von asgardcrew
Arbeits- und/oder Gesundheitsrecht
Wer kennt sich damit aus? Die Frage betrifft meine Frau, welche einen Arbeitsplatz als Qualitätsmanagerin bekommen hatt, aber nun aus Ersparnissgründen der Firma den ganzen Tag an einem 10 Zoll Netbook arbeiten muss! Grund hiefür seien die geringeren Anschaffungskosten eines 10 Zoll Netbooks gegenüber eines Computers mit normalen Bildschirm!

Eine ihrer Kolleginen hatt sogar ein noch kleineres Teil zum Arbeiten!
Wenn ich jeden Tag 9 Stunden vor einem 10 Zöller (oder kleiner) verbringen müsste und damit Schriftinstensive Arbeiten sowie Tabellenkalkulationen erledige wäre ich wahrscheinlich nach einem halben Jahr blind!
Gibt es da irgendwas?
Danke schonmal!
Re: Arbeits- und Gesundheitsrecht
Verfasst: 26 Jul 2012, 11:29
von Dietrich
Und du meinst eine Diskussion mit einer solchen Firma über Ergonomierichtlinien hätte irgendeinen Sinn?
Aber ein Netbook hat i.A. auch einen Anschluss für einen externen Monitor (wenn auch nur analog). Macht natürlich nur Sinn, wenn man das Ding stationär benutzt.
Wenn die Arbeitsgeschwindigkeit ausreicht, dann würde ich einfach Tastatur, Maus und Bildschirm extern anschließen.
Und die 100 Euro für einen einfachen 20-Zoll-TFT Monitor sollte die Firma doch wohl übrig haben.... Und ansonsten du für deine Frau...
Re: Arbeits- und Gesundheitsrecht
Verfasst: 26 Jul 2012, 11:37
von pippie
Dietrich hat geschrieben:
Und die 100 Euro für einen einfachen 20-Zoll-TFT Monitor sollte die Firma doch wohl übrig haben.... Und ansonsten du für deine Frau...
Oder seine Frau für sich selbst

Re: Arbeits- und Gesundheitsrecht
Verfasst: 26 Jul 2012, 11:46
von Dietrich
pippie hat geschrieben:Dietrich hat geschrieben:
Und die 100 Euro für einen einfachen 20-Zoll-TFT Monitor sollte die Firma doch wohl übrig haben.... Und ansonsten du für deine Frau...
Oder seine Frau für sich selbst

Technikkauf ist Männersache!!!!

Re: Arbeits- und Gesundheitsrecht
Verfasst: 26 Jul 2012, 12:15
von bella_b33
An nem 10 Zoll könnt ich auch nicht lang arbeiten. Vernünftig wirds ab 13 Zoll für mich. Will man sich wegen 100-150€ für nen ordentlichen Monitor wirklich mit dem Arbeitgeber anlegen und den Job riskieren? Ich würd mir selbst was Billiges(evtl. auch gebraucht) besorgen und gut is

.
Re: Arbeits- und Gesundheitsrecht
Verfasst: 26 Jul 2012, 12:58
von GastroService
In Deutschland gibt es eine Bildschirm - Arbeitsplatz -VO
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... eview=True
Hier sind Tipps fuer fuer die Einrichtung von Bildschirm-Arbeitsplaetzen:
http://www2.solingen.de/C12572F800380BE ... aetzen.pdf
Wen Dir das hilft
frohes Schaffen
Guenter

Re: Arbeits- und Gesundheitsrecht
Verfasst: 26 Jul 2012, 13:31
von asgardcrew
Natürlich würde ich im Falle das der Arbeitgeber sich auf nichts einlassen will meiner Frau einen Bildschirm kaufen, das steht außer Frage!
Die Richtlinien in DE sind hier ja leider nicht gültig, wobei auch die nichts Aussagen was denn nun angemessen wäre für solche Arbeiten!
Die Frage ist ja ob es auch hier in RU solche Richtlinien oder Gesetze gibt? Das Gerät wird nur Stationär benutzt, wie schon gesagt wurden die Geräte nur gekauft weil billiger!
Danke schonmal für die Antworten
Re: Arbeits- und Gesundheitsrecht
Verfasst: 26 Jul 2012, 13:41
von zimdriver
Es gibt Gesetze und Regeln, es gibt auch ein Amt, das die Ordnungsmässigkeit der Ausstattung jedes Arbeitsplatzes überprüfen kann (ebenso wie z.B. Brandschutz, Hygiene usw.).
Die Frage ist nur, ob Deine Frau ihren Arbeitsplatz liebt oder nicht.
Wenn ja, dann kauf den Bildschirm selber, nachdem sie ein einziges Mal die entsprechende Frage an ihren Chef gerichtet hat und der verneint hat.
Wenn ihr der Arbeitsplatz egal ist, dann kann sie das gesamte Register ziehen und anschliessend die Kündigung unterschreiben.
Re: Arbeits- und Gesundheitsrecht
Verfasst: 27 Jul 2012, 03:58
von GIN
Ich finde es ist eine schwierige Sache...
Deutschland oder Russland? wo arbeitet sie?
In der Schweiz kann es ein Verstoss gegen die Fürsorgerechte des Arbeitgebers gegenüber seiner Angestellten geben wenn die Angestellte deswegen erkrankt. Der Arbeitgeber setzt sich einem Schadensersatz- Genugtutngsanspruch aus. Ich kenne einen Fall in einer Bank, da klagte die Angestellte über die zu kleinen Bildschirme, die grossen 18 Zollbildschirme wurden auf kleine Notebooks umgestellt und die Dame hat nach etwa 2 Jahren massive Schlaf-Konzentrationsprobleme bekommen, sie wurde mehrmals für einige Tage und Wochen Arbeitsunfähig.
Zwei Gerichte stellten fest das der Arbeitgeber gegen die Fürsorgepflicht versossen hat, er musste alles tun um die Angestellte nicht an der Gesundheit zu schädigen. Die Arbeitgeberin konnte vermuten das die Bildschirme zu einem Problem führen könnten, sie wusste von den Problemen der Arbeitgeberin und es wer ihr zumutbar gewesen einen grösseren Bildschirm zu besorgen.
Ich vermute das in Deutschland sich der Arbeitgeber sich einem ähnlichen Risiko aussetzt. Ich würde es aber erst einmal mit Gesprächen versuchen, mit dem VOrgesetzten, später mit dem Betriebsrat, falls das lles nichts bringt dann die Gespräche vermerken (Beweise sichern) und das ganze Register ziehen, mit späterer Abfindung usw.., vielleicht springen ja 2 , 3 Monatslöhne dabei raus.
Re: Arbeits- und Gesundheitsrecht
Verfasst: 27 Jul 2012, 05:08
von asgardcrew
Russland natürlich!
In DE würde so eine Frage gar nicht aufkommen, bzw gibt es da genug Richtlinien und Gesetze!