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steuerrückerstattung russischer zoll

Verfasst: 01 Aug 2012, 17:59
von wako
Hallo alle zusammen, es gibt bei uns ein kleine Problem mit der Steuerrückerstattung aus Russland. Bin selber gefühlte 2 Wochen im Internet auf der Suche nach einer Lösung, nun hoffe hier einige Tipps zu bekommen. Habe hier im Forum einige Tipps schon gefunden für die Ich dankbar bin aber eine Frage blieb bis Jetzt noch ungeklärt.

Und zwar Überführten meine Eltern ein Fahrzeug nach Kaz für meine Tante wir hatte auch die Steuer die pro Kubik ja ermittelt wurde auf der Russischen Grenze hinterlegt, nun sind sie wieder in Deutschland und Versuchen die Steuer zurück zu bekommen.

Leider kommt die Überweisung vom Russischen Zoll zum Stockern und es gibt Probleme bei den Banken.

Hat hier jemand Erfahrung damit gemacht und wie das Überhabt funktioniert, über welche Banke wird das überhabt gemacht ?

Würde mich über jede Info Freuen.

Gruß Wako

Re: steuerrückerstattung russischer zoll

Verfasst: 02 Aug 2012, 00:38
von domizil
wako hat geschrieben:Würde mich über jede Info Freuen.
... soweit mir bekannt ist, wickelt der Russische Staat alle Finanzangelegenheiten über die SperBank ab.
Uwe Niemeier

Re: steuerrückerstattung russischer zoll

Verfasst: 02 Aug 2012, 12:58
von manuchka
Die Bank heißt SberBank.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Bank diejenige sein soll, über die der russische Staat seine Finanzangelegenheiten regelt, weil alle Zahlungen an die öffentliche Hand (also Steuern, Rentenbeiträge, Gerichtsgebühren etc.) an Zweigstellen der Bank Russlands gezahlt werden müssen. Das geht zwar mit Zahlungsvordrucken der SberBank, und die SberBank nimmt die Zahlungen auch entgegen, Empfängerbank ist aber immer die Bank Russlands.

Für die Bezahlung von Zollgebühren hab ich u.a. auf der Seite der Föderalen Zollbehörde Infos gefunden - auch da ist die Empängerbank die Bank Russlands.

Uwe, du musst wirklich nicht auf jede Frage antworten...

Re: steuerrückerstattung russischer zoll

Verfasst: 02 Aug 2012, 13:53
von domizil
manuchka hat geschrieben:Die Bank heißt SberBank.
... ich bedaure außerordentlich meinen Rechtschreibfehler.
manuchka hat geschrieben:Uwe, du musst wirklich nicht auf jede Frage antworten...
... danke für den Hinweis. Ich werde zukünftig um Erlaubnis bitten auf welche Fragen ich antworten darf.
Uwe Niemeier

Re: steuerrückerstattung russischer zoll

Verfasst: 02 Aug 2012, 14:40
von GastroService
Uwe, dann wuerde ich, wenn ich Du waere, eine Pauschl-Dauer-Antwort-Genehmigung beantragen :D

Re: steuerrückerstattung russischer zoll

Verfasst: 02 Aug 2012, 14:58
von domizil
GastroService hat geschrieben:Uwe, dann wuerde ich, wenn ich Du waere, eine Pauschl-Dauer-Antwort-Genehmigung beantragen
... aber Du siehst ja, die würde kaum genehmigt werden. Vergangenes Jahr wurde ich gebeten "nicht überall meinen Senf dazuzugeben". Gut, habe mich jetzt die letzten Tage intensiv mit "Quark" beschäftigt. Und nun werde ich gebeten nicht jede Frage zu beantworten. Ist nun eine etwas schwierige Situation für mich. Aber ich denke ich finde eine Antwort.
Uwe Niemeier

Ach, ehe ich es vergesse. Hat zwar nichts mit dem Zoll zu tun, nur mit der russischen Steuer- und Migrationsbehörde. Da habe ich im vergangenen Jahr Kunden betreut die finanzielle Ansprüche an den Staat hatten, d.h. sie haben vom Staat Geld bekommen, sowohl Sozialleistungen, Startgeld und Rückerstattung von Auslagen. Sie mußten ein Konto bei der "СберБанк" (hoffentlich habe ich das richtig geschrieben) eröffnen und der Staat hat dann dorthin das Geld überwiesen. Aber andere Leute haben eben anderes Wissen und Erfahrung. Ich kann hier nur mein Wissen und meine Erfahrung vermitteln.

Re: steuerrückerstattung russischer zoll

Verfasst: 02 Aug 2012, 15:59
von wako
Vielen dank für die raschen Antworten, das mit SperBank habe ich jetzt verstanden auch wenn sie Spärbank oder wie auch immer heißen mag.
Die nette Dame in der Zolltelefonleitung verlangt irgend eine Nummer einer Russischen Bank über welche dann das Geld nach Deutschland transferiert wird. Hmm meine IBAN ist es nicht und ein Konto muss ich laut ihrer Aussage nicht eröffnen,
Die Dame scheint mir nicht ärklehren zu könne wie die Nummer jetzt nun heißt, die Örtlichen Sparkassen stellen sich wiedermal dümmer als sie es tun und über die Kompetenz des Russischen Schatzamtes will ich hier nicht weiter diskutieren , bringt auch keinem was.

Trotzdem hoffe ich hier Menschen anzutreffen die auch mal ein Auto in den letzen 2 Jahren nach ( über) Russand transportiert hatten und die mir ein Tipp geben um welche Mysteriöse Nummer es sich handelt.

Vielen Dank nochmal für die Nützlichen Tipps.

Re: steuerrückerstattung russischer zoll

Verfasst: 02 Aug 2012, 16:13
von domizil
... also, aus meiner Erfahrung in der Zusammenarbeit mit dem Russischen Staat. Dieser überweist kein Geld ins Ausland. Er will eine Bank hier in Russland haben, i.d.R. die SberBank. Jede Bank hat eine "БИК", (Bankleitzahl). Der Zoll benötigt somit diese BIK, eine Kontonummer und ein Korrespondenzkonto dieser Bank und die korrekte Bankbezeichnung. Das bekommen Sie alles von der Bank bei der Sie das Konto eröffnen. Dorthin wird dann überwiesen und die russische Bank überweist dann weiter nach Deutschland.
Soweit wie ich verstehe, haben Sie nicht die Absicht, wegen einer Kontoeröffnung nach Russland zu fahren - verständlich. Das muß nun der russische Beamte erstmal verstehen, das muß ihm "mitgeteilt" werden. Sie übersenden ihm deshalb Ihre deutsche Bankverbindung: Bankbezeichnung, IBAN, SWIFT-Code, die vollständige Adresse Ihrer deutschen Bankfiliale, die Kontonummer.
Und alles weitere würde ich dann erstmal der Initiative des russischen Beamten überlassen.
Entschuldigen Sie bitte, das ich Ihnen wieder ohne Erlaubnis geantwortet habe, hoffe aber trotzdem ein wenig geholfen zu haben.
Uwe Niemeier

Re: steuerrückerstattung russischer zoll

Verfasst: 02 Aug 2012, 16:25
von manuchka
Uwe, jetzt sei mal keine eingeschnappte Leberwurst. Wenn dir aufgefallen ist, dass du schon mehrfach (und nicht nur von mir) darauf hingewiesen wurdest, dass du nicht jedes Thema kommentieren musst, dann würde ich an deiner Stelle mal überlegen, warum das so ist. Den Mund hat dir keiner verboten, das will auch keiner, eine Antwort-Erlaubnis brauchst du mangels Verbot also nicht. Das wäre auch nur schwer umsetzbar und letztlich sehr schade :D das Forum lebt ja auch von der Kommunakation untereinander und nicht nur von der blanken Information.

Aber es ist auch in Ordnung und manchmal sogar hilfreich, einfach mal nichts zu sagen, wenn man sich mit einem Thema nicht gut auskennt (damit meine ich gar nicht dieses konkrete hier), damit der Frager nicht verwirrt wird und damit nicht die gewünschte Information irgendwo im Geplauder untergeht.

Du bist der absolute Kaliningrad-Experte, aber in anderen Bereichen nicht so bewandert - nicht schlimm, aber dann kann man ein Thema auch mal nur lesen, ohne seinen vielbesprochenen Senf dazuzugeben, und andere antworten lassen. Ich bin sonst übrigens auch überhaupt nicht pingelig mit Rechtschreibfehlern, hab mich aber durch deinen überzeugten Kommentar dazu hinreißen lassen, das anzukreiden. Ungefähr so: :duell:
:lol:

Und jetzt schnapp bitte wieder aus.

Re: steuerrückerstattung russischer zoll

Verfasst: 02 Aug 2012, 16:43
von domizil
... danke, manuchka, für Deine helfenden Hinweise. Wenn es notwendig ist, werde ich diese berücksichtigen. Zur Zeit sind sie nicht notwendig. Und damit möchte ich unseren Gedankenaustausch beenden, da er in diesem Thema stört.
Uwe Niemeier