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Einbürgerung

Verfasst: 14 Aug 2012, 14:16
von oksi
Hallo alle zusammen!ich habe eine Frage.
Ich möchte mich einbürgern lassen und dafür brauche ich Bescheinigung das ich mich in Russland abregestriert habe. Muss ich um mich anzuregestrieren nach Russland fahren oder kann Mann das in Russ KonsulatBonn erledigen?Wenn ja wie bekomme ich da einen Termin?
Hat jemand da Erfahrung?

Re: Einbürgerung

Verfasst: 14 Aug 2012, 17:23
von manuchka
Die Bestätigung für снятие с регистрационнго учета macht man in Russland da, wo man gemeldet ist, außer wenn man schon beim Konsulat gemeldet ist (aber das scheint ja bei dir nicht der Fall zu sein). Es kommt ein Stempel in den Pass, ich denke also, das muss man persönlich erledigen. Du musst außerdem nachweisen, dass du in Russland keine Steuerschulden hast. Ob du selbst die "spravka" besorgen musst oder das für dich jemand mit Vollmacht erledigen kann, weiß ich nicht. Ich vermute mal, da wird sich eine Reise in die Heimat nicht vermeiden lassen.

Auf der Homepage der Russischen Botschaft gibt es ein Merkblatt in russischer Sprache zum Thema Ausbürgerung:
http://www.russisches-konsulat.de/exit_rus_cit.htm
Ob die dort verlinkten Formulare noch aktuell sind, weiß ich nicht, aber zumindest sind die Informationen gut zusammengefasst.

Re: Einbürgerung

Verfasst: 17 Aug 2012, 22:54
von trabajador
Hallo,

habe keine Erafhrung mit Russland, aber mit einem anderen Land. Dort kann man es im Konsulat machen. Also: einfach mal beim russischen Konsulat/Botschaft anrufen. Bei meiner Frau ist es allerdings schon ein paar Jahre her. Da war alles einfacher.
Meine Frau hat sich dann übrigens problemlos einen Pass ihres heimatlandes später geholt. Darf man nur nicht in Deutschland benutzen.

Re: Einbürgerung

Verfasst: 17 Aug 2012, 23:28
von manuchka
trabajador man kann Erfahrungen, die man mit Behörden anderer Länder gemacht hat, nicht auf Russland ummünzen. Es geht eben nicht mal "einfach im Konsulat anrufen" - das versuch mal ;)))
Das Konsulat ist zuständig, keine Frage, aber die brauchen dort bestimmte Unterlagen, und die muss der Fragesteller jetzt erst mal besorgen.

Re: Einbürgerung

Verfasst: 18 Aug 2012, 00:28
von harald63
trabajador hat geschrieben:Bei meiner Frau ist es allerdings schon ein paar Jahre her. Da war alles einfacher.
Meine Frau hat sich dann übrigens problemlos einen Pass ihres heimatlandes später geholt. Darf man nur nicht in Deutschland benutzen.
Wie ist das zu verstehen? Sie hat sich von ihrem Heimatland die Bestätigung der dortigen Ausbürgerung geben lassen, wurde hier eingebürgert und später hat sie dann wieder recht einfach in ihr altes Heimatland einbürgern lassen? Wenn dem so wäre und es kommt raus, kann ihr die deutsche Staatsbürgerschaft wieder abgenommen werden. Das geht nämlich, wenn man sich diese durch Trickserei oder falsche Angaben erschlichen hat. Ich hoffe, ich habe Dich nur falsch verstanden.

Re: Einbürgerung

Verfasst: 18 Aug 2012, 21:16
von wolk0815
harald63, das beschrieben Schema ging vor einigen Jahren im Zusammenhang mit der Türkei durch die Presse. Man liess sich ausbürgern. Nahm dann die deutsche Staatsbürgerschaft an, um sich dann, wie beschrieben, wieder in der Türkei die türkische Staatsangehörigkeit zu holen. Laut Presse spielte hierbei der türkische Staat recht willig mit.
Rechtlich sieht es so aus:
Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) § 25
(1) Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag oder auf den Antrag des gesetzlichen Vertreters erfolgt, der Vertretene jedoch nur, wenn die Voraussetzungen vorliegen, unter denen nach § 19 die Entlassung beantragt werden könnte. Der Verlust nach Satz 1 tritt nicht ein, wenn ein Deutscher die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der Schweiz oder eines Staates erwirbt, mit dem die Bundesrepublik Deutschland einen völkerrechtlichen Vertrag nach § 12 Abs. 3 abgeschlossen hat.
(2) Die Staatsangehörigkeit verliert nicht, wer vor dem Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit auf seinen Antrag die schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörde zur Beibehaltung seiner Staatsangehörigkeit erhalten hat. Hat ein Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, ist die deutsche Auslandsvertretung zu hören. Bei der Entscheidung über einen Antrag nach Satz 1 sind die öffentlichen und privaten Belange abzuwägen. Bei einem Antragsteller, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, ist insbesondere zu berücksichtigen, ob er fortbestehende Bindungen an Deutschland glaubhaft machen kann.

Ist kein Ausnahmefall gegeben, so tritt der Verlust mit Annahme der anderen Staatsangehörigkeit ein. Man könnte hier also sogar soweit gehen zu sagen, man gibt sich bei Vorlage des deutschen Passes dann fälschlicherweise als Deutsche/r aus.
Soweit mir vom Hörensagen bekannt ist (kann das ja auch schlecht auf ganz Deutschland verallgemeinern) wurde auf diese Tatsache aber bei Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit hingewiesen. Und wenn auch: Unkenntnis schützt nicht vor Strafe.

Persönliche Meinung: wer meint Deutsche/r werden zu ´müssen´ (es gibt ja nicht sooo viele Sachen für die man Deutsche/r sein MUSS und nicht ebenso gut stattdessen die bisherige Staatsangehörigkeit behalten kann) soll sich ruhig dafür entscheiden. Aber konsequent. Ausnahmen für konkrete, berechtigte Fälle sind ja vom Gesetzgeber sowieso schon eingeplant.

Re: Einbürgerung

Verfasst: 19 Aug 2012, 16:59
von manuchka
wolk0815 hat geschrieben:Ausnahmen für konkrete, berechtigte Fälle sind ja vom Gesetzgeber sowieso schon eingeplant.
Für einige meiner Meinung nach unberechtigte auch... ;)

Re: Einbürgerung

Verfasst: 11 Sep 2012, 13:40
von Glider
Die alte Staatsangehoerigkeit wieder anzunehmen, fuehrt automatisch zumVerlust der deutschen.
Das ist natuerlich aergerlich, aber Realitaet.
Was mich eher aergert ist die Tatsache, dass bei sehr vielen Nationen eine doppelte StA hingenommen wird, nicht so im Falle der russischen.
Dies bei in der RF lebenden Eltern, die vielleicht sehr kurzfristig der Hilfe beduerfen, ist schon hart. Aber da wird der Schutz von Ehe und Familie negiert.

Re: Einbürgerung

Verfasst: 15 Sep 2012, 08:22
von Jochen
Wer eingebürgert wird, soll auch dazu stehen! Hintenrum sich den alten Pass wieder holen - wie schäbig ist das denn?

Re: Einbürgerung

Verfasst: 15 Sep 2012, 16:07
von Axel Henrich
Jochen hat geschrieben:Wer eingebürgert wird, soll auch dazu stehen! Hintenrum sich den alten Pass wieder holen - wie schäbig ist das denn?
:?
Was hat die Sicherung/Erhaltung/Wiederherstellung von Vorteilen mit Schaebigkeit zu tun?
Denke doch nur mal an die Vorteile die "ein(e) Russe(in)"gegenueber einem(r) Deutschen(!) bei Reisen nach Ru hat, bei den Aemtern, Zulassungen, beim Beziehen von staatl. Geldern и т.д. и т.п. ... ;)

-ан-