Seite 1 von 1

Aufenthaltsgenehmigung in Moskau - Ablauf?

Verfasst: 15 Aug 2012, 19:32
von docsnyda
Hallo an die Helfenden,

schon einmal im Vorraus danke ich für Eure Hilfe!

Was möchte ich?
Ich möchte eine Aufenthaltgenehmigung in Russland.
- Ich bin noch in Berlin
- Meine Frau ist Russin, lebt in Moskau und verdient jetzt genug für uns beide
- Ich bin momentan ohne Arbeit, habe aber bereits ein Vorstellungsgespräch in Moskau Ende August 2012

Wie ich vorgehen möchte:
- Mit Touristenvisum 30 Tage nach Moskau (wegen Vorstellungsgespräch und Sehnsucht)
- Dort Aufenthaltsgenehigungantrag beginnen. (vielen Dank an die tollen Berichte von "Norbert"!!! - Führungszeugnis mit Apostille ist beantragt...)
- Offizielle Einlandung meiner Ehefrau im Original bekommen...
- Rückreise nach Berlin, um dort sofort ein "Privatvisum" zu beantragen.
- Weitere 90 Tage Zeit, um dort meine Aufenthaltsgenehmigung durchzukriegen

Meine Fragen:
- Was haltet Ihr von diesem Vorgehen?
- Habt ihr bessere Ideen?
- Mache ich hier einen Denkfehler?
- Bekomme ich das überhaupt in dieser Zeit hin? (Insgesamt 4 Monate)
- Habt Ihr Tipps?

Vielen Dank für die Hilfe!

Liebe Grüße, Alex

Re: Aufenthaltsgenehmigung in Moskau - Ablauf?

Verfasst: 15 Aug 2012, 21:22
von Hannes
Hallo Alex,

gute Frage, ist für mich in nächster Zeit auch Aktuell.
Ich würde zum russischen Konsulat gehen mit Antrag und was dazu gehört, Heiratsurkunde und Kopie des Passes deiner Frau.

Zweck der Reise: Besuch der Ehefrau
Art des Visums: Mehrjahres-Multivisum
Datum der Ausreise: offen lassen

In Bezugnahme auf das Visaerleichterungsabkommen
Artikel 5
Mehrfachvisa
(1) Diplomatische Vertretungen und konsularische Einrichtungen
der Mitgliedstaaten und der Russischen Föderation stellen
folgenden Personenkategorien Mehrfachvisa mit einer Gültigkeit
von bis zu 5 Jahren aus:
b) Ehepartnern, (...)

Dann hast du Zeit für deine Aufenthaltsgenehmigung.

Frage an das Forum: Liege ich damit Falsch? Wie sind die Erfahrungen?

Re: Aufenthaltsgenehmigung in Moskau - Ablauf?

Verfasst: 15 Aug 2012, 21:48
von docsnyda
Danke für den ersten Versuch - hört sich gut an.

Zu meinen Erfahrungen beim Konsulat:
- Ich kann dort nur Visa beantragen - am besten Privatvisum.
Dafür braucht man:
a) Seinen russischen Ehepartner physisch bei der Beantragung und bei der Einreise nach Russland
b) vom russischen Ehepartner eine offizielle Einladung, die sie beim Förderalen Migrationsdienst beantragen kann - dauert ca. 1 Monat. Muss dann im Original vorliegen
- Aufenthaltsgenehigung könne man nur in Russland beantragen - toller Bericht von Norbert.

So die Auskunft des russischen Konsulats in Berlin.

Bin für weitere Hinweise oder sogar den Generalplan sehr dankbar!!!

Re: Aufenthaltsgenehmigung in Moskau - Ablauf?

Verfasst: 16 Aug 2012, 10:53
von wolk0815
Hannes hat geschrieben:Frage an das Forum: Liege ich damit Falsch? Wie sind die Erfahrungen?
Man muss leider sagen: Ja, du liegst falsch.
Hatten wir vor einer halben Ewigkeit hier: http://www.forum.aktuell.ru/viewtopic.p ... t=abkommen

Kurz: Problem ist die vor deinem genannten Artikel 5 bestehende Definition in Artikel 3 Unterpunkt e)
Dieser bedeutet, dass der EU-Bürger (als Ausländer in der RF) nun seinen EU Partner leichter zu sich einladen kann bzw. der RF-Ausländer in der EU seinen RF-Partner leichter in die EU einladen kann.

Von einer Erleichtung für das Einladen eines EU-Bürgers durch seinen in der RF lebenden Ehepartner nach RUS steht da - leider - nichts.

Die von docsnyda genannte Variante a) ist neuer und hat nicht direkt mit dem Visaerleichterungsabkommen zu tun (ist maximal von ´dessen Geiste beseelt´ ;) )

Re: Aufenthaltsgenehmigung in Moskau - Ablauf?

Verfasst: 16 Aug 2012, 11:06
von Dietrich
Wie bereits gesagt:
Das Visaerleichterungsabkommen nützt dir als deutscher Ehemann einer russischen Frau bezüglich eines Russlandvisums überhaupt nichts....

Außerdem: Für dein Vorstellungsgespräch solltest du dir darüber im Klaren sein, dass die erste Stufe der Aufenthaltsgenehmigung (Vremmenoe Resreshenie) dir KEINE Arbeitserlaubnis gibt. Dein zukünftiger Arbeitgeber muss sich also mindestens für das erste Jahr um eine Arbeitserlaubnis für dich kümmern. Dann sollte da u.U. also auch sogar ein Arbeitsvisum möglich sein.....