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Visaregelungen für Aufenthalt in Deutschland

Verfasst: 31 Aug 2012, 22:14
von jms
Wenn ein Russe ein nationales Visum für den Aufenthalt in Deutschland hatte und es fast abgelaufen ist,
kann er dann ausreisen, ein neues beantragen und wieder einreisen oder gibt es da eine Sperrfrist, wie lange man ausserhalb Deutschlands sein muss, bis man wieder ein neues Visum bekommt?

Re: Visaregelungen für Aufenthalt in Deutschland

Verfasst: 31 Aug 2012, 22:49
von CSB_Wolf
jms hat geschrieben:Wenn ein Russe ein nationales Visum für den Aufenthalt in Deutschland hatte und es abgelaufen ist,
kann er dann ausreisen, ein neues beantragen und wieder einreisen oder gibt es da eine Sperrfrist, wie lange man ausserhalb Deutschlands sein muss, bis man wieder ein neues Visum bekommt?
Kommt darauf an wie lange es schon abgelaufen ist, 1 oder 2 Tage da denke ich das dies kein Problem ist wenn er nicht in eine Kontrolle kommt. Wenn er allerdings schon wieder in Russland ist dann kann er sofort ein neues Visum beantragen 8)

Gruss
wolf

Re: Visaregelungen für Aufenthalt in Deutschland

Verfasst: 01 Sep 2012, 02:16
von manuchka
Das nationale Visum ist doch das fuer den Umzug nach DE - warum hat sich denn der betreffende Russe keine Aufenthaltserlaubnis geholt?

Re: Visaregelungen für Aufenthalt in Deutschland

Verfasst: 01 Sep 2012, 10:01
von bella_b33
CSB_Wolf hat geschrieben: Kommt darauf an wie lange es schon abgelaufen ist, 1 oder 2 Tage da denke ich das dies kein Problem ist wenn er nicht in eine Kontrolle kommt.
Er kommt ja beim Verlassen des Landes definitiv in eine Kontrolle. Ich bin jetzt nicht so vertraut mit den Vorgängen, aber: Dort wird man sicher im System vermerken, daß der Kollege sein Visa überzogen hat. Mit diesem Vermerk könnte es bei der Neuaustellung Fragen oder gar Probleme geben....

Re: Visaregelungen für Aufenthalt in Deutschland

Verfasst: 01 Sep 2012, 14:07
von manuchka
Eine Sperrfrist gibt es übrigens nicht, man kann gleich wieder ein Visum beantragen, aber ich vermute, wenn man ein nationales Visum (nicht Schengenvisum) hatte, läuft das Ganze wieder so wie beim ersten Mal mit Einbeziehung der Ausländerbehörde etc., und da wird man schon fragen, warum der Mensch sich in DE nicht um eine Aufenthaltserlaubnis bemüht hat.