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Schwiegermutter zu Besuch

Verfasst: 10 Sep 2012, 23:08
von gourmet
Hi,

zur Situation:
Ich - Deutscher
Meine Frau/Tochter - Russen

Meine Schwiegermutter soll jetzt zu Weihnachten zu uns kommen/uns besuchen.
Meine Info ist, dass das Visum in Russland für Sie kostenlos ist. Aber was braucht sie alles um das Visum zu beantragen? Ist eine Verpflichtungserklärung für Familienangehörige auch notwendig?

Re: Schwiegermutter zu Besuch

Verfasst: 11 Sep 2012, 00:44
von manuchka
Wenn die Schwiegermutter anderweitig nachweisen kann, dass sie ihre Reise nach DE und den Aufenthalt in DE finanzieren kann, braucht sie keine Verpflichtungserklärung von dir / euch, sonst schon. Alle weiteren Infos gibts auf der Seite der dt. Botschaft:
http://www.moskau.diplo.de/Vertretung/m ... ungen.html in deutscher Sprache
http://www.moskau.diplo.de/Vertretung/m ... ungen.html in russischer Sprache.
Es macht Sinn, sich da mal die Visamerkblätter durchzulesen.

Re: Schwiegermutter zu Besuch

Verfasst: 11 Sep 2012, 11:28
von Nikolaus
manuchka hat geschrieben:Wenn die Schwiegermutter anderweitig nachweisen kann, dass sie ihre Reise nach DE und den Aufenthalt in DE finanzieren kann, braucht sie keine Verpflichtungserklärung von dir / euch, sonst schon.
Wenn man dieses eigentlich ganz vernuenftige Merkblatt liest, scheint es in der Tat so zu sein. http://www.moskau.diplo.de/contentblob/ ... 062007.pdf
Aber ist es wirklich so?! Denn: Wer kommt dann eigentlich fuer die Kosten der Suche und zwangsweisen Rueckfuehrung einer unternehmungslustigen Schwiegermutter auf, wenn diese ploetzlich beschliesst, in Deutschland illegal zu bleiben? :D

Re: Schwiegermutter zu Besuch

Verfasst: 11 Sep 2012, 12:30
von manuchka
Die Eltern meiner Freundin, Russin und Ehefrau eines Deutschen und aktuell im Babyjahr, haben ihren Besuch selbst finanziert und die entsprechenden Mittel nachgewiesen, weil der deutsche Schwiegersohn derzeit Alleinverdiener ist und eine Winzigkeit zum Mindesteinkommen fehlte, um die Verpflichtungserklärung für beide Schwiegereltern abgeben zu können. Die haben das Visum bekommen.

Wer die Rückführung finanzieren würde, wenn die Schwiegermama nicht wieder nach Hause fährt? Wahrscheinlich der Schwiegersohn - auch wenn ihn der Staat nicht haftbar machen könnte, wenn er keine VE abgegeben hat :lol:

Re: Schwiegermutter zu Besuch

Verfasst: 11 Sep 2012, 16:30
von Nikolaus
:D Na, eine lebenslustige 40jaehrige Schwiegermutter kann doch auch anderen Interessen in D nachgehen, als dem Schwiegersohn auf die Nerven zu fallen, so dass der dann eigentlich keinen Anlass zu unnoetigen Ausgaben haette...
Ich hatte mehr den Gedanken, dass vielleicht der deutsche Staat in einem solchen Fall sich die Kosten nach dem gueltigen Rueckfuehrungsabkommen vom russischen Staat erstatten lassen koennte, und der weiss dann schon, wie er von seinen zahlungsfaehigen Buergern sich das zurueckholt. :)
Ich kenne aber den Text des Abkommens nicht, ist reine Kaffeesatzleserei, sorry.

Re: Schwiegermutter zu Besuch

Verfasst: 11 Sep 2012, 20:52
von harald63
Wenn es keine Verpflichtungserklärung gibt, bleiben die Kosten am Abgeschobenen hängen. Der hat dann erst einmal Einreisesperre und der erste Schritt, die wieder los zu werden wäre dann die Begleichung der Rechnung.

Re: Schwiegermutter zu Besuch

Verfasst: 11 Sep 2012, 21:47
von gourmet
Also dieses ganzen Visum und Beamten-Zeugs hasse ich! Ich dachte zumindest wenn man Verwandt ist hat man irgendwelche Vorteile. Das Problem ist doch, dass man das alles Monate im Vorraus planen muss - ihr kennt ja die russische post.

Resultat ist, dass es im Grunde einfach ein Visum wie immer ist, nur dass - wenn meine Schwiegermutter es umsonst haben will - sie ein Nachweis führen muss, dass sie eine Tochter mit Aufenthaltstitel in Deutschland hat.

Möchte mal irgendwas machen damit sowas verschwindet, aber ausser Bombe auf Regierungsgebäude werfen fällt mir nichts ein :-D. Darf ich hier aber nicht schreiben, weil der Such-Roboter der US Behörde mich falsch einordnen könnte :-D

Danke dir manuchka.

Re: Schwiegermutter zu Besuch

Verfasst: 16 Sep 2012, 19:52
von Daten-Salat
gourmet hat geschrieben:... Darf ich hier aber nicht schreiben, weil der Such-Roboter der US Behörde mich falsch einordnen könnte :-D
...
Na ja, wer nicht unbedingt in diese 'vorübergehend unabhängigen Kolonialgebiete' :pirat: reisen mag, braucht deren Roboter auch nicht zu fürchten.


lästert:
Armin

Re: Schwiegermutter zu Besuch

Verfasst: 08 Okt 2012, 01:32
von gourmet
Habe noch folgende Fragen:
  • Verpflichtungserklärung: Zwingend von Ihrer Tochter/mir oder egal von wem?
  • Nachweis der Verwandschaft Mutter/Tochter: Die Mutter hat kein Aussage, dass meine Frau Ihre Tochter ist - wurde nicht eingetragen als der UDSSR Ausweis in den Russischen überführt wurde weil meine Frau da schon volljährig war. Diese Info steht nur in der Geburtsurkunde meiner Frau. Reicht Kopie der Geburtsurkunde aus? Muss diese beglaubigt sein? Im Rathaus?
  • Nachweis einer Verwandschaft in DE: Um das Visa kostenlos zu erhalten muss die Schwiegermutter ja vorzeigen, dass sie verwandte in Deutschland hat. Wie kann sie das? Kopie der Aufenthaltserlaubnis der Tochter? Beglaubigt? Weitere Dokumente vielleicht notwendig?
  • Wohnraumgröße: Bei der Wohnraumgröße sind die Angaben bei der Verpflichtungserklärung ja sehr weich formuliert. Habe woanders gelesen, dass pauschal 14qm/Person gerechnet werden kann. Kann das jemand bestätigen oder sagen wonach bei der Vergabe der Verpflichtungserklärung geurteilt wird?
Habt ihr da vielleicht Antworten?

Re: Schwiegermutter zu Besuch

Verfasst: 08 Okt 2012, 21:25
von wolk0815
Also bei uns war es wie folgt:
Verpflichtungserklärung: kam von mir als den deutschen Ehemann
Nachweis der Verwandschaft Mutter/Tochter: einfache Kopie der Geburtsurkunde
Nachweis einer Verwandschaft in DE: einfache Kopie des Passes mit der Niederlassungerlaubnis (bzw. dann halt vorher der befristeten Aufenthaltserlaubnis). Seit einiger Zeit, so meine ich gehört haben, gibt es die wohl nicht mehr in den Pass, sondern separat in Scheckkartenform). Gesehen habe ich den aber noch nicht.

Wohnraumgröße: die Frage verstehe ich nicht ganz bzw was man (du) da pro Person bei den Angaben (!) rechnen muss/musst. Wenn man eine Wohnung mit 60 qm hat, trägt man 60 qm ein. Wie die 60qm zustande kommen, ist ja schon vorher festgelegt (zb bei Schrägen oder Balkon). Wie die ABH das dann bei der Beurteilung einer ausreichenden Wohnfläche sieht ist ja was anderes. Aber die, die zu da einträgt sollte halt auch schon der echten entsprechen, sonst wird es zB bei der Vorlage eines Mietvertrages (als Beweis für die Wohnung) ziemlich dumm ;)