Seite 1 von 1
Kann Sie bleiben oder muss Sie gehen?
Verfasst: 12 Sep 2012, 03:03
von italogermano
Ein herzliches Hallo an euch alle.Nach einem langen Tag der Rennerei von Amt zu Amt ohne eine wirkliche Information bekommen zu haben, wende ich mich an euch. Ich habe vor 6 Monaten meine Traumfrau getroffen, kennen und lieben gelernt.Sie ist russische Staatsbürgerin, ist aber aus Kasachstan nach Deutschland eingereist. Sie ist zur Zeit noch verheiratet und hat einen 4 jährigen Sohn mit einem diesem Mann, der jedoch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Nun ist es soweit, dass die Scheidung eingereicht wurde und uns der Floh ins Ohr gesetzt wurde, dass wenn die Scheidung durch ist sie nicht länger in Deutschland bleiben kann. Nach ersten Auskünften der Behörde ist das erst einmal richtig....:-( Ich sitze jetzt natürlich auf total heißen Kohlen, was jetzt zu tun ist. Sie besucht zur Zeit eine Integrationskurs an einem Berufskollege. Weil wir schon intensiv an Ihren Sprachkenntnissen gearbeitet haben ist sie den anderen dort weit voraus. Sie hat zur Zeit eine eigene Wohnung die sie im Dezember gerne aufgeben möchte damit wir zusammen ziehen. Meine konkreten Fragen sind. Im Scheidungsantrag wurde das gemeinsame Sorge recht beantragt . Ist das nicht Grund genug im Sinne der Familienzusammenführung die Mutter nicht vom Kind zu trennen. Oder ist das irrelevant? Was ist mit der Einbürgerung.... Gibt es da Wartezeiten (ich hörte etwas von 8 Jahren

) oder ist das DIE Option für uns. Oder ganz kurz gefragt. Muss ich mir Sorgen machen :-( oder bin ich einfach nur zu wenig informiert. (Das bin ich ganz sicher) Deswegen hoffe ich auf eine Antwort,die mich heute die richtigen Schritte machen lässt Ich bedanke mich schon einmal im Voraus für jeglichen Beitrag und Anteilnahme an meiner Nervosität...
Re: Kann Sie bleiben oder muss Sie gehen?
Verfasst: 12 Sep 2012, 03:33
von manuchka
1. Wenn sie drei Jahre mit einem Deutschen verheiratet in der BRD gelebt hat, hat sie meines Wissens ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erworben.
2. Obsorge für ein deutsches Kind ist nach meinem Wissen auch ausreichend für eine Aufenthaltserlaubnis. Die genauen Voraussetzungen kenne ich nicht.
3. Wenn du sie heiratest, hat sie auch wieder Recht auf eine Aufenthaltserlaubnis - ob sie dazwischen ausreisen muss, hängt von den Einzelumständen ab.
Mal eine Frage: Von welchem zu welchem Amt bist du denn gerannt? Warst du bei der Ausländerbehörde? Vielleicht solltest du dort einen Termin vereinbaren und mal vorsprechen. Zwischen Tür und Angel ist das nix.
Noch eine Frage: Warum soviel Panik? Die Scheidung ist doch grad erst eingereicht, wird die gleich morgen vollzogen? Ich denke nicht.
Einbürgerung kannst du mal googeln, 8 Jahre ist die Regelfrist für den vorherigen Aufenthalt in DE, bei (aufrechter) Ehe mit einem Deutschen reicht weniger, aber vorher muss man seine ursprüngliche Staatsangehörigkeit loswerden, und das ist auch mit Zeit, Rennerei, Papierkram verbunden. Das ist also nicht DIE Option für euch. DIE Option für euch ist eine Heirat, sobald ihre Scheidung durch ist, aber so, wie es scheint, geht es auch ohne Heirat, schon wegen des Kindes.
Re: Kann Sie bleiben oder muss Sie gehen?
Verfasst: 12 Sep 2012, 14:06
von italogermano
Vielen vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich konnte mit der konkreten Nachfrage im Zusammenhang mit dem Kind mir bestätigen lassen, das wenn nach der Scheidung regelmäßiger Kontakt mit dem Kind bestehen bleibt, sie dann bleiben kann.... Danke für deinen Beitrag!! Vielleicht von mir noch folgender Tipp falls man wie ich die Sprachbarriere anfangs mit Google Übersetzer meistern möchte.... Wenn in kleinen Meinungsverschiedenheiten der Satz fällt ich hasse Dich... dann kann es auch an einer fehlerhaften Übersetzung liegen:-) Wir fragen uns auch heute noch wie wir es überhaupt geschafft haben mit so vielen Missverständnissen trotzdem zueinander zu finden. Heute lachen wir drüber aber hätte auch anders kommen können.In diesem Sinne nochmals vielen Dank!
Re: Kann Sie bleiben oder muss Sie gehen?
Verfasst: 12 Sep 2012, 22:10
von Axel Henrich
italogermano hat geschrieben:[Google Übersetzer] ... Wenn in kleinen Meinungsverschiedenheiten der Satz fällt ich hasse Dich... dann kann es auch an einer fehlerhaften Übersetzung liegen:-)
Der Originalsatz wuerde mich mal interessieren ...
Im Russischen gibt es tatsaechlich einige Woerter, die allein auf Grund der Betonung einen anderen Sinn ergeben.
Viel Glueck Euch Beiden uebrigens!
-ah-