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Uzbekische Geburtsurkunde braucht eine Apostille.
Verfasst: 03 Okt 2012, 00:15
von eizoni
Hallo zusammen,
bin der Verzweifelung schon ziemlich nahe in Sachen deutscher und russischer Bürokratie.
Der Sachverhalt ist folgender: Meine russische Freundin und ich möchten in Deutschland heiraten. Nichts unnormales denke ich. :-)
Sie wurde in Uzbekistan geboren und zog mit ihrer Familie 1991 nach Sibirien sprich heutiges Russland.
Und damit beginnt das Dilemma.
Mein Kenntnisstand zum heutigen Tage ist folgender: Die deutschen Behörden werden diese Geburtsurkunde aus Usbekistan nicht anerkennen. Grund ist das diese Urkunde kein russisches Dokument ist.
Dementsprechend wird es sehr schwer für uns diese Urkunde irgendwie beglaubigen zu lassen. Richtig

?
Wer hat Erfahrungen auf diesem Gebiet und kann mir mit Rat und Tat zur Seite stehen????
Liebe Grüße Frank.
Re: Uzbekische Geburtsurkunde braucht eine Apostille.
Verfasst: 03 Okt 2012, 08:23
von zimdriver
Ihr wolltet doch schon immer mal nach Samarkand, Bukhara, Khiva oder Tashkent, vielleicht auch nur nach Uchkuduk oder Navoy?
Wenn die usbekische Botschaft in Berlin diese Apostille nicht macht, dann bleibt nur eins- entweder einen lieben Freund finden, der sich um diesen Kram in Usbekistan kümmert oder selber hinfliegen.
Re: Uzbekische Geburtsurkunde braucht eine Apostille.
Verfasst: 03 Okt 2012, 11:27
von manuchka
Ich glaube, Usbekistan ist kein Apostillenstaat, oder?
Re: Uzbekische Geburtsurkunde braucht eine Apostille.
Verfasst: 03 Okt 2012, 11:38
von zimdriver
... das weiss ich allerdings nicht ... Aber wie sonst kann bestätigt werden, dass die Geburtsurkunde nicht von Khodsha Nasreddin in Bukhara hergestellt wurde?
Re: Uzbekische Geburtsurkunde braucht eine Apostille.
Verfasst: 03 Okt 2012, 13:32
von Anelya
http://www.taschkent.diplo.de/Vertretun ... Seite.html
Hier gibt es Infos, wie man auch ohne Reise nach Usbekistan die Urkunde für deutsche Behörden überprüfen lassen kann - Apostillen werden von Deutschland nicht anerkannt, da Usbekistan als Staat mit unsicherem Urkundenwesen gilt.
Re: Uzbekische Geburtsurkunde braucht eine Apostille.
Verfasst: 03 Okt 2012, 13:40
von Anelya
Re: Uzbekische Geburtsurkunde braucht eine Apostille.
Verfasst: 03 Okt 2012, 13:43
von zimdriver
... die Bedingungen sind beeindruckend:
Von Privatpersonen kann eine Urkundenüberprüfung nicht veranlasst werden.
Die Inlandsbehörde, die eine Überprüfung der Urkunden für Ihre Arbeit benötigt, richtet hierzu ein Ersuchen an die Botschaft.
...
Gebühren
1 Urkunde
300,00 €
...
Die Behörde kann ihrerseits diese Auslagen dem Urkundeninhaber zur Erstattung aufgeben und wird daher üblicherweise um Hinterlegung einer Sicherheitsleistung bitten. Bei Überprüfung von Urkunden im Rahmen von Anträgen auf Familienzusammenführung müssen die Kosten in bar in der Botschaft eingezahlt werden.
Re: Uzbekische Geburtsurkunde braucht eine Apostille.
Verfasst: 03 Okt 2012, 14:06
von eizoni
Hallo zusammen, ))
hatte diese offizielle Variante auch schon im Netz gefunden. Dachte aber es gibt noch eine oder mehrere andere Möglichkeiten diesen umständlichen und zeitraubenden Verwaltungsakt zu umgehen.
Also werden wir leider in den sauren Apfel beissen müssen und uns durch den Behördendschungel kämpfen.
Schonmal vorab ganz lieben Dank an Euch für Eure Hilfe. Top Forum und Mitglieder hier. Komme mir nun nicht mehr ganz so verloren vor.........

Re: Uzbekische Geburtsurkunde braucht eine Apostille.
Verfasst: 03 Okt 2012, 19:42
von manuchka
Hier gab es doch neulich schon mal eine ähnliche Anfrage:
http://www.forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=34&t=14619
Re: Uzbekische Geburtsurkunde braucht eine Apostille.
Verfasst: 04 Okt 2012, 23:21
von eizoni
Hallo zusammen, )))
unsere Recherche hat folgendes ergeben: Usbekistan ist seit dem 15.04.2012 Mitglied beim Haager Übereinkommen in Sachen Apostillierung von Urkunden.
Genauso wie die Ukraine seit dem 22.07.2010.
http://www.dnoti.de/DOC/2010/2000.pdf
Liebe Grüße Frank !