Seite 1 von 1

Ich brauche Paragraphen-Erklärungshilfe!

Verfasst: 03 Okt 2012, 18:42
von Julia_Chloe
Bedeutet § 27 (3), dass meinem zukünftigen Ehemann der Familiennachzug versagt werden könnte, weil ich derzeit Hartz bekomme (gerade meine Ausbildung beendet + nun auf Jobsuche)??? Ich dachte das Einkommen des dt. Ehepartners sei unerheblich?!?
§ 27 Grundsatz des Familiennachzugs

(1) Die Aufenthaltserlaubnis zur Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet für ausländische Familienangehörige (Familiennachzug) wird zum Schutz von Ehe und Familie gemäß Artikel 6 des Grundgesetzes erteilt und verlängert.

(1a) Ein Familiennachzug wird nicht zugelassen, wenn

feststeht, dass die Ehe oder das Verwandtschaftsverhältnis ausschließlich zu dem Zweck geschlossen oder begründet wurde, dem Nachziehenden die Einreise in das und den Aufenthalt im Bundesgebiet zu ermöglichen, oder
tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme begründen, dass einer der Ehegatten zur Eingehung der Ehe genötigt wurde.
(2) Für die Herstellung und Wahrung einer lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft im Bundesgebiet finden die Absätze 1a und 3, § 9 Abs. 3, § 9c Satz 2, die §§ 28 bis 31 sowie § 51 Abs. 2 entsprechende Anwendung.

(3) Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs kann versagt werden, wenn derjenige, zu dem der Familiennachzug stattfindet, für den Unterhalt von anderen Familienangehörigen oder anderen Haushaltsangehörigen auf Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch angewiesen ist. Von § 5 Abs. 1 Nr. 2 kann abgesehen werden.

(4) Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs darf längstens für den Gültigkeitszeitraum der Aufenthaltserlaubnis des Ausländers erteilt werden, zu dem der Familiennachzug stattfindet. Sie ist für diesen Zeitraum zu erteilen, wenn der Ausländer, zu dem der Familiennachzug stattfindet, eine Aufenthaltserlaubnis nach § 20, § 38a oder eine Blaue Karte EU besitzt. Die Aufenthaltserlaubnis darf jedoch nicht länger gelten als der Pass oder Passersatz des Familienangehörigen. Im Übrigen ist die Aufenthaltserlaubnis erstmals für mindestens ein Jahr zu erteilen.

Re: Ich brauche Paragraphen-Erklärungshilfe!

Verfasst: 03 Okt 2012, 19:05
von rhein
zu den Paragraphen kann ich dir leider nichts sagen, ich kann dir nur sagen , das die Ausländerbehörde von mir Einkommensnachweise sehen wollte , obwohl ich Deutscher Staatsbürger bin.
am besten schaust du mal bei info4alien nach den Paragraphen , wenn mich nicht ales täuscht stehen da jede menge infos dazu.
habe mir da auch viele informationen besorgt, wie der ganze Ablauf funktioniert , was alles zu erwarten ist usw.

Re: Ich brauche Paragraphen-Erklärungshilfe!

Verfasst: 03 Okt 2012, 19:34
von manuchka
Ja, es ist möglich, dass FZF (vorläufig) versagt wird... ist ja auch irgendwie nachvollziehbar, dass die BRD kein Interesse daran hat, Leute ins Land zu lassen, wenn ziemlich sicher ist, dass die dann der Staat durchfüttern muss, weil weder der dt. Ehepartner, noch der Ausländer selbst dazu imstande sind, für den Unterhalt zu sorgen. (Ich habe nicht gesagt, dass das bei euch der Fall ist, aber dafür ist die Vorschrift grundsätzlich da.) Da es eine "Kann"-Bestimmung ist, spielen diverse Dinge eine Rolle bei der Abwägung, ob FZF genehmigt wird oder nicht. Welche Dinge das sind und wie die Behörde entscheidet, kann dir hier keiner genau sagen. Ich kann mir vorstellen, dass Sprachkenntnisse und Ausbildung und demzufolge Aussichten, bald einen Job in DE zu finden, mit dazugehören.

Re: Ich brauche Paragraphen-Erklärungshilfe!

Verfasst: 03 Okt 2012, 22:29
von Julia_Chloe
Ich muss mich nochmal mehr reinlesen, aber ich dachte gelesen zu haben, dass das Einkommen keine Rolle spielt, wenn ein ausländischer Ehepartner zu seinem deutschen Ehepartner ziehen will?!? Gab's da nicht auch gerichtliche Beschlüsse zu, dass selbst Sozialhilfebezüge des dt. Ehepartners keinen Einfluss auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis haben? Hat das dann aber sehr wohl Einfluss auf die Erteilung eines FZF Visums??? :shock:

Re: Ich brauche Paragraphen-Erklärungshilfe!

Verfasst: 04 Okt 2012, 08:19
von Anelya
Das Einkommen des Deutschen (wenn deutscher Pass vorliegt) wird bei der Familienzusammenführung regelmäßig nicht beachtet, da der Schutz der Ehe höher wiegt. Die Ausländerbehörden fordern aber sehr wohl oft "das ganze Paket" vom deutschen Partner inklusive Einkommensbescheinigung etc. zur Vorlage an, da es die so genannte "Regelaußnahme" gibt: Ist dem deutschen Partner zuzumuten, die Ehe auch im Herkunftsland des ausländischen Partners zu führen, dann kann die Ausländerbehörde darauf verweisen und das Visum zur Familienzusammenführung ablehnen.

So ein Fall ist beispielsweise denkbar wenn jemand 15 Jahre in Russland gelebt hat, die Sprache perfekt spricht, einen russischen Hochschulabschluss hat etc.pp. - dann könnte die Ausländerbehörde eine so genannte Regelausnahme annehmen, WENN der Lebensunterhalt in Deutschland nicht gesichert ist. Das wird bei den meisten Deutschen wohl nicht der Fall sein.

Insofern denke ich, dass dir und deinem zukünftigen Mann rechtlich die Familienzusammenführung auf jeden Fall zusteht - es gibt ja auch über der Ausländerbehörde immer noch höhere Instanzen, die man anrufen kann im Zweifelsfall.

Persönlich denke ich jedoch, dass es sowohl für den deutschen als auch den russischen Part besser ist, wenn eine Perspektive jenseits von Jobcenter-Hartz4-Integrationsmaßnahmen in den dritten Arbeitsmarkt- vorhanden ist, aber das ist natürlich nur meine Privatmeinung.

viele Grüße!

Anelya

Re: Ich brauche Paragraphen-Erklärungshilfe!

Verfasst: 04 Okt 2012, 12:46
von Julia_Chloe
Danke Anelya! :) So habe ich das bisher auch gedacht. Ist denn dann der § 27 (3) gar nicht auf unseren Fall zu beziehen? Bezieht sich das eher auf anderweitigen Familiennachzug, also keinen Ehegattennachzug?
Natürlich ist's nicht das Ziel hier auf lange Sicht vom Staat zu leben! Das haben wir gar nicht vor. Ich hoffe ich finde bald einen Job in meinem Feld und ich bin mir eigentlich sicher, dass er hier recht schnell was finden wird. Berufsmäßig ist es nicht gerade das optimale Timing, aber auf anderen Ebenen schon. Wir machen das schon!! :)

Re: Ich brauche Paragraphen-Erklärungshilfe!

Verfasst: 04 Okt 2012, 15:51
von lausi
Julia_Chloe hat geschrieben:...aber ich dachte gelesen zu haben, dass das Einkommen keine Rolle spielt, wenn ein ausländischer Ehepartner zu seinem deutschen Ehepartner ziehen will?!?
Das ist richtig.
Aber im Abs. 3 geht es nicht um Dein Hartz, sondern:
"kann versagt werden, wenn derjenige, zu dem der Familiennachzug stattfindet, für den Unterhalt von anderen Familienangehörigen oder anderen Haushaltsangehörigen auf Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch angewiesen ist."
Das wäre z.B. der Fall, wenn Du ein Kind hast, für das Hartz gezahlt wird.

Re: Ich brauche Paragraphen-Erklärungshilfe!

Verfasst: 04 Okt 2012, 16:10
von Anelya
Nach § 28 Abs. 1 Satz 3 AufenthG soll die Aufenthaltserlaubnis in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG erteilt werden, wenn ein Deutscher Hartz Vier o.ä. bezieht.
"Soll" insofern, als dass halt auch eine Regelausnahme vorliegen könnte (siehe oben).

Du kannst auch einfach mal einen Termin mit deiner Ausländerbehörde machen, die erklären dir das dann ganz genau was sie im Einzelfall von dir fordern.