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Auto mit DE Kennzeichen in Ru. Registrieren ?
Verfasst: 12 Okt 2012, 15:25
von ChrisGhia
Hallo zusammen,
Ich lebe und wohne zwar schon mehrere Jahre in Russland habe aber trotzdem eine Frage an meine lieben Forumkollegen. Ich habe mir in De ein Auto gekauft und bin nach Ru gereist. Fahrt durch Ukraine und Einführung des Autos in Russland war kein Problem. Ich habe nicht vor das Auto zu verzollen sonder fahre hier mit deutschen Kennzeichen rum. Ich habe RVP und bin auch hier in meinem Wohnort registriert. Meine Frage; Muss ich das Auto hier irgendwo auch regiestrieren? Ich war heute beim GAI und dort sagte man mir, ich brauche nichts machen. Nur vorsichtig fahren

Ich meine aber gehört bzw. gelesen zu haben, das man Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen nach einer bestimmten Frist hier registrieren lassen muss. Des Weiteren ist in der Zolldeklaration eine Frist "bis zum 21.12.2012" aufgeführt. Meines Wissens nach, darf ich doch max. 1 Jahr das Auto hier führen. Danach muss ich mit Auto Ru verlassen (und halt danach wieder einreisen).
Hat jemand aus dem Forum Erfahrungen die mir weiter helfen?
Re: Auto mit DE Kennzeichen in Ru. Registrieren ?
Verfasst: 12 Okt 2012, 15:39
von Sibirier
2002 war es so, dass man sich nach 3 Monaten beim Zoll den gruenen Wisch fuer den laengeren Zeitraum neu ausstellen lassen musste, damit kannst Du dann 1 Jahr fahren. Sonst war nichts zu machen. Versichert hast Du ihn aber noch in De?
Re: Auto mit DE Kennzeichen in Ru. Registrieren ?
Verfasst: 12 Okt 2012, 15:57
von ChrisGhia
Re: Auto mit DE Kennzeichen in Ru. Registrieren ?
Verfasst: 12 Okt 2012, 16:39
von bella_b33
Vorsicht mit RVP....sobald Du auf VID na Shittelstwo wechseln würdest, kannst Du wohl keine Autos mehr vorübergehend einführen(Nachbar hatte mal sowas gesagt).
Gruß
Silvio
Re: Auto mit DE Kennzeichen in Ru. Registrieren ?
Verfasst: 12 Okt 2012, 17:21
von ChrisGhia
Hi Silvio, erscheint mir nicht logisch. Wenn ich VID habe bin ich doch immer noch Deutscher Staatsbürger und kann dementsprechend in De ein Auto kaufen, zulassen und versichern. Was soll mein Aufenthaltsstatus mit dem führen eines in De zugelassenen Autos zutun haben. Tut aber momentan nichts zur Sache da ich mit meinem VID noch Zeit habe. Ich habe noch 2 Jahre Zeit den zu beantragen
Re: Auto mit DE Kennzeichen in Ru. Registrieren ?
Verfasst: 12 Okt 2012, 17:54
von domizil
... zum Auto registrieren kann ich nichts beitragen. Aber der Inhaber einer Aufenthaltsgenehmigung ist verpflichtet eine russische Fahrerlaubnis innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung zu machen. Aufenthaltsgenehmigung und deutsche Fahrerlaubnis in Russland sind nicht vereinbar.
Uwe Niemeier
http://www.blog.aktuell.ru/category/kal ... em-akzent/
Re: Auto mit DE Kennzeichen in Ru. Registrieren ?
Verfasst: 12 Okt 2012, 18:36
von zimdriver
Es ist so, dass Vid und befristete Einfuhr von Kfz sich ausschliessen. Mit Vid will man sich annähernd Staatsbürgern gleich stellen. Denen ist die Benutzung ausländisch zugelassener Autos, etwa mit doverennost, auch untersagt.
/Die zunehmenden Fahrzeuge mit baltischen Kennzeichen in Moskau werden meist von Tajiken/ Kasachen/ Usbeken oder deren Nachbarn gelenkt, wie mir aufgefallen ist./
Eine Registrierung eines befristet importierten Autos ist nicht notwendig.
Wenn auf der Zollerklärung Dezember steht, dann nehme ich an, dass das Auto gerade erst, im September, eingeführt wurde. Oder? Bei mir war es beim letzten Mal so, dass ich 3 Monate bekam und dann zum Zollamt musste, wo auf der Zollerklärung ein Stempel mit dem Enddatum drauffkam- 365 Tag nach der Einreise. Und bis zu diesem Datum muss man raus.
Re: Auto mit DE Kennzeichen in Ru. Registrieren ?
Verfasst: 12 Okt 2012, 18:50
von ChrisGhia
Wenn auf der Zollerklärung Dezember steht, dann nehme ich an, dass das Auto gerade erst, im September, eingeführt wurde. Oder?
Richtig. Gibt es eine Frist in der man auf Zollamt muss oder reicht es innerhalb der 3 Monate?
Denen ist die Benutzung ausländisch zugelassener Autos, etwa mit doverennost, auch untersag
Soviel wie ich weiß, dürfen Russen ein ausländisch zugelassenes Auto fahren, wenn derjenige, der das Auto eingeführt hat (und der in der Zolldeklaration steht) mit am "Bord" ist. Oder ist das Falsch?
Re: Auto mit DE Kennzeichen in Ru. Registrieren ?
Verfasst: 12 Okt 2012, 20:03
von zimdriver
Ja, die 3- Monatsfrist ist einzuhalten, mehr nicht. In deinem Fall wäre das also Dezember.
Richtig, Bürger der RF dürfen ausländische Autos lenken, wenn der Einführende des Fahrzeugs mit dabei ist. Ich hatte mehr die allgemeine Hoffnung russischer Bürger im Sinne, sich ein preiswertes/ älteres Fahrzeug im Ausland von Verwandten/ Bekannten zu leihen und damit in Russland zu fahren, ohne die Einfuhrsteuern zu zahlen.
BTW: In D ist nach 3 Monaten auch Schluss mit ausländischem Kennzeichen am Dauerfahrzeug. Dies gilt als Steuervergehen.
Re: Auto mit DE Kennzeichen in Ru. Registrieren ?
Verfasst: 12 Okt 2012, 20:23
von bella_b33
ChrisGhia hat geschrieben:
Soviel wie ich weiß, dürfen Russen ein ausländisch zugelassenes Auto fahren, wenn derjenige, der das Auto eingeführt hat (und der in der Zolldeklaration steht) mit am "Bord" ist. Oder ist das Falsch?
Kann gut sein, hilft einem VID-Inhaber aber im Alltag auch nicht weiter
