Beglaubigung der Vollmacht zur Eheschließung
Verfasst: 13 Okt 2012, 13:19
Hallo Leute,
vielleicht kann mir jemand von Euch helfen. Leider etwas kompliziert meine Ich. Aber ein Verusch ist es wert.
Meine Verlobte wohnt in Omsk und benötigt eine Beglaubigung der Vollmacht zur Eheschließung
weil sie bei der Anmeldung nicht in Deutschland war bzw. noch in Russland lebt.
Die ist nötig um in Deutschland heiraten zu können oder genauer im "Befreiungsverfahren für ein
EFZ". In dieser Phase befinden wir uns zur Zeit.
Diese Beglaubigung bekommt man normalerweise im Konsulat und das ist in Nowosibirsk also
etwas weiter von Omsk entfernt. Um meiner Verlobten den Weg zu ersparen (sie hat leider keinen
Urlaub mehr bzw. sie möchte die zwei Tage Urlaub die sie noch hat für das Visum der FZF nehmen.
Jetzt habe ich mit dem OLG vereinbart, dass diese Beglaubigung ein Notar in Omsk machen kann.
D.h. sie läßt die Vollmacht ins russische übersetzen und dann beim Notar beglaubigen.
Aber meine Verlobte hat gesagt, dass dies der russ.Notar in Omsk nicht macht.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und hat evtl. sogar Lösungsmöglichkeiten?
Vielleicht kann eine andere Institution in Omsk Beglaubigungen vornehmen?
Leider wurden uns beiden schon "einige Steine" in den Weg gelegt und jetzt kommt das
auch noch. Meine Verlobte ist schon etwas verzweifelt und versteht die gesamte Bürokratie
nicht, obwohl sie schon gut Deutsch kann (z.zt.B2-Kurs) Der Witz ist, dass sie die Vollmacht
ja versteht. Das ganze Prozedere möchte nur das Gericht, damit bewiesen wird, dass meine
Verlobte die Vollmacht auch verstanden hat, irgendwie irrsinnig.
Freddy
vielleicht kann mir jemand von Euch helfen. Leider etwas kompliziert meine Ich. Aber ein Verusch ist es wert.
Meine Verlobte wohnt in Omsk und benötigt eine Beglaubigung der Vollmacht zur Eheschließung
weil sie bei der Anmeldung nicht in Deutschland war bzw. noch in Russland lebt.
Die ist nötig um in Deutschland heiraten zu können oder genauer im "Befreiungsverfahren für ein
EFZ". In dieser Phase befinden wir uns zur Zeit.
Diese Beglaubigung bekommt man normalerweise im Konsulat und das ist in Nowosibirsk also
etwas weiter von Omsk entfernt. Um meiner Verlobten den Weg zu ersparen (sie hat leider keinen
Urlaub mehr bzw. sie möchte die zwei Tage Urlaub die sie noch hat für das Visum der FZF nehmen.
Jetzt habe ich mit dem OLG vereinbart, dass diese Beglaubigung ein Notar in Omsk machen kann.
D.h. sie läßt die Vollmacht ins russische übersetzen und dann beim Notar beglaubigen.
Aber meine Verlobte hat gesagt, dass dies der russ.Notar in Omsk nicht macht.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und hat evtl. sogar Lösungsmöglichkeiten?
Vielleicht kann eine andere Institution in Omsk Beglaubigungen vornehmen?
Leider wurden uns beiden schon "einige Steine" in den Weg gelegt und jetzt kommt das
auch noch. Meine Verlobte ist schon etwas verzweifelt und versteht die gesamte Bürokratie
nicht, obwohl sie schon gut Deutsch kann (z.zt.B2-Kurs) Der Witz ist, dass sie die Vollmacht
ja versteht. Das ganze Prozedere möchte nur das Gericht, damit bewiesen wird, dass meine
Verlobte die Vollmacht auch verstanden hat, irgendwie irrsinnig.
Freddy