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Beglaubigung der Vollmacht zur Eheschließung

Verfasst: 13 Okt 2012, 13:19
von freddy
Hallo Leute,
vielleicht kann mir jemand von Euch helfen. Leider etwas kompliziert meine Ich. Aber ein Verusch ist es wert.

Meine Verlobte wohnt in Omsk und benötigt eine Beglaubigung der Vollmacht zur Eheschließung
weil sie bei der Anmeldung nicht in Deutschland war bzw. noch in Russland lebt.
Die ist nötig um in Deutschland heiraten zu können oder genauer im "Befreiungsverfahren für ein
EFZ". In dieser Phase befinden wir uns zur Zeit.
Diese Beglaubigung bekommt man normalerweise im Konsulat und das ist in Nowosibirsk also
etwas weiter von Omsk entfernt. Um meiner Verlobten den Weg zu ersparen (sie hat leider keinen
Urlaub mehr bzw. sie möchte die zwei Tage Urlaub die sie noch hat für das Visum der FZF nehmen.

Jetzt habe ich mit dem OLG vereinbart, dass diese Beglaubigung ein Notar in Omsk machen kann.
D.h. sie läßt die Vollmacht ins russische übersetzen und dann beim Notar beglaubigen.
Aber meine Verlobte hat gesagt, dass dies der russ.Notar in Omsk nicht macht.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und hat evtl. sogar Lösungsmöglichkeiten?
Vielleicht kann eine andere Institution in Omsk Beglaubigungen vornehmen?

Leider wurden uns beiden schon "einige Steine" in den Weg gelegt und jetzt kommt das
auch noch. Meine Verlobte ist schon etwas verzweifelt und versteht die gesamte Bürokratie
nicht, obwohl sie schon gut Deutsch kann (z.zt.B2-Kurs) Der Witz ist, dass sie die Vollmacht
ja versteht. Das ganze Prozedere möchte nur das Gericht, damit bewiesen wird, dass meine
Verlobte die Vollmacht auch verstanden hat, irgendwie irrsinnig.

Freddy

Re: Beglaubigung der Vollmacht zur Eheschließung

Verfasst: 13 Okt 2012, 21:53
von Magdeburg-Moskva
Ein anderer Notar. Vielleicht ein Scheinchen extra.
Der Vollmachtstext muss selbstverständlich ins Russische übersetzt werden, die Unterschrift des Übersetzers von einem russischen Notar (kann ein-und derselbe sein) beglaubigt werden, sonst kann ja der russische Notar gar nichts machen.
Und deine Freundin sollte sich nicht von den Notarangestellten abweisen lassen, sondern darauf bestehen, mit dem Notar selbst zu sprechen. Kann auch helfen.
Da deine Freundin russische StAng ist, dürfen m. E. die deutschen Konsulate für sie gar keine Beglaubigungen erteilen, das dürfen sie nur für deutsche StAng.

Re: Beglaubigung der Vollmacht zur Eheschließung

Verfasst: 14 Okt 2012, 15:02
von DirkHB
Hallo,
Bei uns verlangt das Standesamt auch eine solche Bescheinigung, allerdings vom russischen Konsulat in Hamburg. Für das Konsulat müssen wir eine Eidesstattliche Versicherung vorlegen, die bei einem deutschen Notar gemacht wurde. Übersetzung ist natürlich Pflicht. Die Beglaubigung kann man dann beim OLG oder der Anwaltskammer machen lassen.
Wir haben eine Bescheinigung vom Standesamt für die deutsche Botschaft in Moskau, die besagt, dass alle Unterlagen vorhanden sind und leider nur noch die Bescheinigung vom Konsulat fehlt. Die Botschaft hat dieses Schreiben akzeptiert.
Mit dem zu erhaltendem nationalen Visum gewinnen wir etwas Zeit, um diese Formalität abzuschließen.

Gruß DirkHB

Re: Beglaubigung der Vollmacht zur Eheschließung

Verfasst: 18 Okt 2012, 11:08
von arghmage
Magdeburg-Moskva hat geschrieben:Da deine Freundin russische StAng ist, dürfen m. E. die deutschen Konsulate für sie gar keine Beglaubigungen erteilen, das dürfen sie nur für deutsche StAng.
Doch, das geht. Man muß die Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung in einer deutschen Auslandsvertretung abgeben und dort wird die Unterschrift beglaubigt (und geprüft, ob man auch versteht, was man unterschreibt).
(siehe z.B. http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg ... marke_0_31)

Re: Beglaubigung der Vollmacht zur Eheschließung

Verfasst: 13 Mär 2015, 01:43
von Russisches Center
Hallo,

warum soll es nicht gehen?

Sie soll einen anderen Notar fragen. Der Notar soll jeden nicht rechtswidrigen Text beglaubigen.

Gruss

Russisches Center
Gelsenkirchen