manuchka hat geschrieben:Das FZF-Visum könnt ihr beantragen, sobald ihr die Eheurkunde mit einer Apostille drauf habt (die Apostille muss man extra beantragen). Gut wäre, wenn bis ihr dahin auch das A1-Deutsch-Zertifikat schon habt. Bearbeitungszeit beträgt zwischen 2 und 8 Wochen, das kommt unter anderem drauf an, ob die Ausländerbehörde an deinem Wohnort in DE eine Vorab-Zustimmung abgibt und wie schnell die Unterlagen dort eintreffen.
Wenn deine Freundin als deine Frau ihren Nachnamen ändert, sollte sie vor oder während der Bearbeitungszeit des Visa-Antrages ihre Pässe ändern, wenigstens schon mal den Inlandspass, damit es anschließend keine Scherereien gibt.
Hallo Manuschka,
wir leben mittlerweile seit Ende Dezember 2012 gemeinsam in Deutschland. Unsere Heirat fand Mitte Dezember in Russland statt und es war wirklich wunderschön.
Dasha hat Ihren A1-Test im Frühjahr in Düsseldorf absolviert und ihn sehr gut bestanden, wobei dort auch Teilnehmer nicht bestanden haben!
Nach erfolgreicher Namensänderung auf dem Standesamt in unserem Wohnort, wurde sie auch gleich bei mir beim Einwohnermeldeamt regestriert.
Danach ging es zum Ausländeramt, da meine Frau ja noch mit dem gültigen Besuchervisa in Deutschland eingereist war.
Beim Ausländeramt wurde dann eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt bis August 2013, da sie ja noch im Reisepass ihren alten Familiennamen hatte.
Ich hatte die Sachbearbeiterin mehrfach gefragt, ob meine Frau mit dieser vorläufigen Aufenthaltsgenehmigung erneut in Deutschland einreisen dürfte, oder ob es am Flughafen Probleme geben könnte. NEIN NEIN, sagte mir die Sachbearbeiterin, sie kann ohne Hindernisse einreisen, machen sie sich mal keine Sorgen! So war die Wortwahl beim Amt.
Im Mai flog sie nach Russland zurück, um einen neuen Reisepass samt Personalausweis zu bekommen. Das nimmt leider einige Zeit in Anspruch, aber ist man ja gewohnt in Russland, hat aber alles gut geklappt.
Bevor Sie allerdings zu mir zurück flog, habe ich mir über meine Firma ein Businessvisa für 1 Jahr besorgt und bin damit zu Ihr geflogen, ich hatte schon so ein komisches Gefühl.
Und siehe da, am Flughafen in Deutschland mit Ihr angekommen, wurde Ihr doch tatsächlich die Einreise verweigert.
Wir waren natürlich entsetzt und konnten gar nicht verstehen weshalb, bis der Zollbeamte mir sagte, das diese vorläufige Aufenthaltsgenehmigung an einer falschen Stelle im Kästchen das Kreuz hat und somit eine erneute Einreise nicht erlaubt wäre.
Da wir zum Glück Donnerstagmittag in Deutschland gelandet waren und somit die Ämter noch nicht geschlossen hatten in meiner Stadt, konnte der Sachverhalt zum Glück geregelt werden und ihr wurde dann nach 2 Stündigem Aufenthalt beim Zoll nun doch die Einreise erlaubt.
Mittlerweile hat sie eine 1 Jährige Aufenthaltsgenehmigung (Scheckkartenformat ) und besucht seit September den Integrationskurs an der VHS.
Wir haben schon sehr viel Bürokratie hinter uns gelassen, mit Erfolg:))
Ich möchte mich nochmal recht Herzlich bei Eurer Mithilfe bedanken, waren sehr viele gute Tipps dabei