Seite 1 von 3
Aufenthaltsgenehmigung in Russland
Verfasst: 15 Okt 2012, 01:31
von DanijelMUC
Hallo bin neu hier und habe einige Fragen an euch. ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen bin nämlich langsam am verzweifeln
. Ich habe am 4.10.2012 meine Verlobte in Moskau geheiratet. Bin mit einem normalen Touristenvisum eingereist und inzwischen wieder zu Hause in München. Nun möchte ich gerne für etwa ein Jahr zu ihr nach Moskau ziehen. Vor meine Abreise waren wir im Ovir in Balashicha wo sie wohnt um Informationen zu beschaffen, die wussten wie immer nichts und haben mich an die russische botschaft in deutschland verwiesen. Die Botschaft hier sagt mir aber ich soll zum Ovir nach Moskau. Was muss ich jetzt tun damit ich rüber kann und ein Jahr dort leben kann ohne ständig ausreisen zu müssen? Sie hat eine Eigentumswohnung, arbeitet und ich arbeite auch übers Internet so dass ich mir dort auch keinen Job suchen muss. Das einzige was ich bis jetzt rausfinden konnte ist das ich in russland einen aids test machen muss, sowie drogentest. Polizeiliches führungszeugnis mit Apostille aus Deutschland. Aber muss ich nun zum russischen Konzulat oder kann ich mit einem Touristenvisum wieder einreisen und dann vor Ort alles klären?. Wäre euch sehr dankbar wenn ihr mir helfen könnt.
Gruss Daniel
Re: Aufenthaltsgenehmigung in Russland
Verfasst: 15 Okt 2012, 15:52
von manuchka
http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=13&t=7465 - dort ist ausführlich beschrieben, was du brauchst.
Theoretisch ist es möglich, die Aufenthaltserlaubnis von DE aus zu beantragen, realistischer ist es, sie vor Ort zu beantragen. Das Problem ist, dass die Behörden 6 Monate Zeit haben, deinen Antrag zu bearbeiten. Ich würde an deiner Stelle mal über eine Visa-Agentur versuchen, ein Business-Visum zu beantragen, erst mal für 3 Monate, dann kannst du vor Ort deinen Antrag abgeben (alle Unterlagen aus DE mit Apostille mitnehmen, vor Ort in Ru übersetzen und die Übersetzung beglaubigen lassen, Medizintests etc. musst du vor Ort machen) - und eigentlich hat man ab dem Zeitpunkt der Abgabe des Antrags bis zur Entscheidung ein Bleiberecht. Das würde ich mir aber auf jeden Fall von der zuständigen Ausländerbehörde in Balashikha schriftlich bestätigen lassen.
Re: Aufenthaltsgenehmigung in Russland
Verfasst: 19 Okt 2012, 12:13
von Andy
Das mit dem Business Visum funktioniert eventuell nicht. Man kann einen Antrag auf eine RVP nur abgeben, wenn man sich mit einem Arbeitsvisum in Russland aufhaelt ODER aufgrund einer Privateinladung des Ehepartners. Ich rate daher zu der Privateinladung. Deine Frau kann beim OVIR diese Einladung beantrage, nach etwa einem Monat ist sie fertig. Damit ein Besuchsvisum in D einholen, nach Moskau reisen, zum OVIR gehen und alles herausfinden. Noetige Dokumente kannst Du hier im Forum oder auf anderen Seiten erfahren.
Auf jeden Fall Fuehrungszeugnis mit Apostille mitbringen, sicherheitshalber noch Geburtsurkunde mit Apostille und Hochschuldiplom mit Apostille, wenn Du hast (kann gefordert werden, ist aber Willkuer). Alle anderes Dokumente bekommst Du in Moskau von Deiner Frau.
Anonsten wir von manu beschrieben.
Re: Aufenthaltsgenehmigung in Russland
Verfasst: 19 Okt 2012, 15:39
von bella_b33
Andy hat geschrieben:Das mit dem Business Visum funktioniert eventuell nicht. Man kann einen Antrag auf eine RVP nur abgeben, wenn man sich mit einem Arbeitsvisum in Russland aufhaelt ODER aufgrund einer Privateinladung des Ehepartners.
Da muss ich eventuell widersprechen

. Ich hab meine RVP mit einem Businessvisum im Pass beantragt und bekommen. Eingeladen hat mich hier keiner

Re: Aufenthaltsgenehmigung in Russland
Verfasst: 19 Okt 2012, 15:45
von domizil
bella_b33 hat geschrieben:Ich hab meine RVP mit einem Businessvisum im Pass beantragt und bekommen. Eingeladen hat mich hier keiner
... dann hast Du grosses Glück gehabt! Ansonsten ist das, was Andy schreibt korrekt.
Uwe Niemeier
http://www.blog.aktuell.ru/category/kal ... em-akzent/
Re: Aufenthaltsgenehmigung in Russland
Verfasst: 19 Okt 2012, 16:19
von bella_b33
domizil hat geschrieben:
... dann hast Du grosses Glück gehabt! Ansonsten ist das, was Andy schreibt korrekt.
Das war mir bis dato nicht bewusst. Ich scheine wohl allgemein sehr viel Glück zu haben

Re: Aufenthaltsgenehmigung in Russland
Verfasst: 19 Okt 2012, 17:20
von Sibirier
Ich habe 2002 noch mit einem Touristenvisum den Vid (Rvp gab es noch nicht) beantragt und bekommen. Aber lag ist es her. Mittlerweile schon 2. Verlaengerung...
Re: Aufenthaltsgenehmigung in Russland
Verfasst: 19 Okt 2012, 19:52
von bella_b33
Sibirier hat geschrieben:Ich habe 2002 noch mit einem Touristenvisum den Vid (Rvp gab es noch nicht) beantragt und bekommen. Aber lag ist es her. Mittlerweile schon 2. Verlaengerung...
Ende '08 hatte da auch Keiner gefragt. Verlängerung geht hoffentlich problemlos.
Re: Aufenthaltsgenehmigung in Russland
Verfasst: 19 Okt 2012, 20:59
von Sibirier
Verlaengerung machste auch nit mit Visum...

Re: Aufenthaltsgenehmigung in Russland
Verfasst: 19 Okt 2012, 23:34
von bella_b33
Sibirier hat geschrieben:Verlaengerung machste auch nit mit Visum...

Soweit klar, Nachbar! Aber man weiß ja nie, was man sich wieder Neues einfallen lässt.