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Verpflichtungserklärung benötigt ja oder nein?

Verfasst: 18 Okt 2012, 21:27
von westmondelle
Hallo liebe Russlandkenner,

ich hoffe sehr, dass Ihr mir bei der Einschätzung helfen könnt, wann ein russischer Staatsbürger für ein Besuchsvisa eine Verpflichtungserklärung von mir benötigt oder er die deutsche Botschaft problemlos selbst von der Erteilung überzeugen kann.

Vorgeschichte:
Ich habe Ende 2011 bei einem Moskau-Aufenthalt eine junge Russin kennengelernt und mit Ihr einen Abend/Nacht verbracht. Nach meiner Abreise sind wir über Telefon/Skype in regelmäßigem Kontakt geblieben. Nachdem ich geplant hatte, sie im kommenden Januar wieder in Moskau zu besuchen, habe ich Ihr vor ein paar Monaten ebenfalls erzählt, dass ich plane durch Thailand und Malaysia zu reisen. Daraufhin hat Sie entschieden ebenfalls zeitgleich dort hinzufliegen. Wir sind dann vor einem Monat insgesamt 9 Tage dort zusammengereist. Wie ein Paar.

Nun möchte Sie mich gerne schon nächsten Monat für ein paar Tage in Deutschland besuchen kommen und solange bei mir wohnen. Das würde mich natürlich sehr freuen. In diesem Zusammenhang bittet Sie mich um die Zusendung einer Verpflichtungserklärung, weil dies die Erteilung eines Visums der deutschen Botschaft für Sie als junge und ledige Frau wohl extrem vereinfachen würde. Des Weiteren sagt Sie bzw. das Sie beratende Visabüro, dass es nicht sicher sei, dass Sie ohne dieses Dokument ein Visum bekommen würde.

Ich habe mir nun meiner Meinung nach genau durchgelesen, was eine solche Verpflichtungserklärung bedeutet bzw. bedeuten kann. Welche Risiken – wie unwahrscheinlich auch immer - damit verbunden sind, welche davon man problemlos und günstig absichern kann (Kranken-, Haft-, Unfallversicherung) und welche nicht. Im Anschluss bin ich zu dem Schluss gekommen, dass ich persönlich mit einer solchen Bürgschaft grundsätzlich ein grosses Problem (schlechtes Gefühl) habe. Das ich eine solche Erklärung selbstverständlich für Angehörige oder langjährige Freunde abgeben würde. Für andere Menschen jedoch entweder gar nicht oder nur im absoluten Notfall. Darunter fallen für mich auch Frauen die mir zwar sehr viel bedeuten, mit denen ich in meinem Leben allerdings erst 10 Tage verbracht habe.

Nun muss ich zwar gestehen, dass ich mir nicht im Geringsten vorstellen kann, welche der nicht versicherbaren Risiken Sie mir im schlimmsten Fall bereiten sollte (z.B. Untertauchen in Deutschland?, Abschiebekosten?, Haftkosten?). Sie hat Ihrer eigenen Aussage nach ein abschlossenes Wirtschaftsstudium, einen mit 3.000Dollar monatlich gut bezahlten Job bei einer amerikanischen IT-Firma in Moskau, eine Wohnung in Moskau, und ein Auto. Auch wenn ich das nicht mit eigenen Augen gesehen habe, habe ich so wie ich Sie kennenlernen durfte und Sie in Asien erlebt habe, keinen Anlass daran zu zweifeln. Ihr LinkedIn-Profil spiegelt dies wieder. Ihr Social-Network Profil zeigt welch andere Reisen Sie schon unternommen hat. Ich find Sie in jeder Hinsicht sehr vertrauenswürdig. Vorallem gibt es für Sie z.B. doch keinen Grund bzw. 10 einfachere Wege in Deutschland unterzutauchen, wenn Sie das wollte.

Gleichzeitig habe ich bei einer solchen Verpflichtungserklärung, die sich vor allem zeitlich so gut wie gar nicht beschränken lässt, ein schlechtes Bauchgefühl.

Ich habe mir durchgelesen, was die deutsche Botschaft in Moskau zur Visumserteilung (Besuchsreise) verlangt (siehe Link):

http://www.moskau.diplo.de/contentblob/ ... reisen.pdf

- Einladungsschreiben
- Nachweis über die Finanzierung der Reise (z.B. Verflichtungserklärung)
- Nachweise über die Rückkehrwilligkeit in die Russische Föderation

Nun endlich zu meiner Frage:
Reicht es nicht aus, wenn ich Ihr ein informelles Einladungsschreiben + deutschee Versicherungspolicen zusende, damit Sie ein Visum erhält und bei mir wohnen kann? Sie wird mit Ihren folgenden dokumentarisch belegbaren Eckdaten, doch in der Lage sein, die deutsche Botschaft selbst zu überzeugen, oder nicht?

- festes Arbeitsverhältnis in Moskau mit 2000-3000 US-Dollar monatlichem Gehalt (Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen).
- Wohnung, Auto und Familie in Moskau.
- bereits selbst gekaufte Tickets für Hin- und Rückflug.

Ich wäre wirklich sehr dankbar, wenn mir hier einer von euch helfen könnte ein Gefühl zu entwickeln. Ich möchte auf jeden Fall das Sie mich besuchen kann und Ihr kein falsches Signal geben, aber auch nicht unnötigerweise irgendwelche Haftungsrisiken eingehen für Gegebenheiten die ich nicht beeinflussen kann und die sich nicht beziffern lassen.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
westmondelle

Re: Verpflichtungserklärung benötigt ja oder nein?

Verfasst: 18 Okt 2012, 21:37
von Admix
Hallo,

eine Verpflichtungserklärung ist nicht zwingend notwendig.

Wenn Deine Freundin bei der Botschaft glaubhaft nachweisen kann, dass Sie über einen guten Job, eine eigene Wohnung und außreichende finazielle Mittel verfügt, dann könnte es mit dem Visa auch ohne Verpflichtungserklärung klappen. Wenn Sie dann noch Ein- und Ausreisen in die EU in der Vergangenheit vorweisen kann, dann sollte es eigentlich ohne Probleme auch ohne Verpflichtungserklärung gehen.

Also alles eine Frage des Glaubhaft machen der Rückkehrwilligkeit.

Aber man weiss natürlich nie auf was für eine Sachbearbeiterin man stößt ... Da hatte ich durchaus schon böße Überraschungen. In diesem Sinn viel Glück!

Re: Verpflichtungserklärung benötigt ja oder nein?

Verfasst: 18 Okt 2012, 22:09
von westmondelle
Danke Admix für die schnelle Antwort. Deine Einschätzung spiegelt genau das wieder, wie ich es mir vorgestellt habe. Wenn Sie eine strenge oder schlecht gelaunte Sachbearbeiterin bekommt, kann es vielleicht an der fehlenden Erklärung scheitern.

Darf ich Dich zu meiner Geschichte mit Ihren Eckdaten nach deiner persönlichen Einschätzung fragen. Meinst Du ich mach mir in diesem konkreten Falle zuviele Gedanken um diese Verpflichtungserklärung? Was könnte mir schlimmstenfalls drohen, wenn ich eine unbegrenzte Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung für meine Freundin und Ihren 5-tägigen Aufenthalt abschließe (HanseMerkur - Für ausländische Gäste)?

Es gäbe sicherlich einfachere Wege in den Schengen-Raum zu kommen um dort unterzutauchen und ein neues Leben zu beginnen.

Re: Verpflichtungserklärung benötigt ja oder nein?

Verfasst: 18 Okt 2012, 22:20
von Sibirier
Mal eine Frage, hast Du saemtliche Kosten fuer sie fuer Thailand und Malaysia uebernommen, d. H. Ihre Flugkosten usw.?

Re: Verpflichtungserklärung benötigt ja oder nein?

Verfasst: 18 Okt 2012, 22:30
von westmondelle
Hallo Sibirier,

nein, das habe ich nicht. Den Flug (700€) hat Sie selbst bezahlt. Bevor wir uns in Asien getroffen haben ist zunächst eine Woche allein Thailand gereist. Innerhalb der 9 Tage die wir gemeinsam gereist sind, haben wir uns ungefähr mit Ausgaben abgewechselt. Sicher 1.000 bis 1.500 € pro Nase. Sie ist auch nicht zum ersten Mal in Thailand gewesen. Unter anderem war Sie in den letzten 5 Jahren auch bereits 2x in der EU (Mallorca, England).

Re: Verpflichtungserklärung benötigt ja oder nein?

Verfasst: 18 Okt 2012, 22:43
von westmondelle
Ich bin im übrigen Ende 20 und spreche leider noch kein Wort russisch:( Sie spricht jedoch nahezu perfektes Englisch.

Re: Verpflichtungserklärung benötigt ja oder nein?

Verfasst: 19 Okt 2012, 00:35
von m1009
- festes Arbeitsverhältnis in Moskau mit 2000-3000 US-Dollar monatlichem Gehalt (Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen).
- Wohnung, Auto und Familie in Moskau.
- bereits selbst gekaufte Tickets für Hin- und Rückflug
VS.
Gleichzeitig habe ich bei einer solchen Verpflichtungserklärung, die sich vor allem zeitlich so gut wie gar nicht beschränken lässt, ein schlechtes Bauchgefühl.


Meinst die Dame hat auch nur ansatzweise Interesse, sich abzusetzen? :lol:

Re: Verpflichtungserklärung benötigt ja oder nein?

Verfasst: 19 Okt 2012, 00:47
von Admix
westmondelle hat geschrieben:Darf ich Dich zu meiner Geschichte mit Ihren Eckdaten nach deiner persönlichen Einschätzung fragen. Meinst Du ich mach mir in diesem konkreten Falle zuviele Gedanken um diese Verpflichtungserklärung? Was könnte mir schlimmstenfalls drohen, wenn ich eine unbegrenzte Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung für meine Freundin und Ihren 5-tägigen Aufenthalt abschließe (HanseMerkur - Für ausländische Gäste)?
Meiner Meinung nach solltest Du ein gutes Gefühl dabei haben und nur dann eine Verpflichtungserklärung machen, wenn Du der Frau traust. Und ein gewisses Restrisiko kannst Du sowieso nie ausschließen. Und andererseits solltest Du Dir überlegen, ob Du das Vertrauen der Frau verdienst, wenn Du zu soetwas nicht bereit bist ;)
Für ein sorgenloses Techtelmechtel eignet sich eine russisch-deutsche Fern-Freundschaft nicht wirklich.

Re: Verpflichtungserklärung benötigt ja oder nein?

Verfasst: 19 Okt 2012, 07:58
von Sibirier
Daher zielte auch meine Frage, wer die Kosten vorher bezahlt hat.

Ich denke daher, dass die Frau keine Frau ist, die Dich ausnehmen etc. will. Daher solltest Du die Verpflichtungserklärung ruhig machen. Ich würde es an Deiner Stelle tun. Wenn Du es ablehnst, könnte es ein "Vertrauensknack" bei Deiner Freundin geben, den Du so schnell nicht wieder gut machen kannst.

Aber letzten Endes ist es Deine Entscheidung, aber da Du nach unserer Meinung gefragt hast.

Übrigens, beim Visaantrag wird auch die Frage kommen, wo sie wohnen wird und ggfs. eine Buchungsbestätigung eines Hotels anfordern. D. h. sie müsste ohne die Verpflichtungserklärung eine Hotelbuchung vornehmen mit dem Nachweis, dass die Hotelrechnung bezahlt ist. Ich gehe davon aus, dass sie nicht im Hotel in DE wohnen wird, sondern bei Dir, d. h. auch sie hätte unnötige Mehrkosten.

Re: Verpflichtungserklärung benötigt ja oder nein?

Verfasst: 19 Okt 2012, 08:22
von Admix
Sibirier hat geschrieben:D. h. sie müsste ohne die Verpflichtungserklärung eine Hotelbuchung vornehmen mit dem Nachweis, dass die Hotelrechnung bezahlt ist.
Hallo "Sibirier", das stimmt so nicht.