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Registrierung beim Besitzer der Wohnung, der da nicht angeme
Verfasst: 02 Nov 2012, 21:27
von ioffer007
Guten Tag, Damen und Herren.
Meine Mutter und Ich sind seit kurzer Zeit in Deutschland eingebürgert worden. (Mein Vater behaltet seiner russischen Staatsangehörigkeit)
Nichtsdestotrotz, meine Mutter will nächsten Sommer an der Datscha aufzuhalten, die in Moskauer Oblast ist.
Die Datscha gehört meinem Vater, aber er ist daran nicht gemeldet. Auf seinem russischen Inlandspass steht den Stempel für seine Moskauer Wohnung
Darf er uns (bzw. meine Mutter) ohne Propiska da registrieren lassen?
Danke!
Re: Registrierung beim Besitzer der Wohnung, der da nicht an
Verfasst: 02 Nov 2012, 23:07
von manuchka
1. Frage ist, ob die Behoerden ueberhaupt jemanden auf der Datscha registrieren. Nicht jede Datscha hat ja Wohnsitzqualitaet.
Zu deiner Frage: mein Mann hatte seinerzeit eine Wohnung in der Moskauer Oblast und propiska in der Wohnung der Eltern in Moskau. Russische Buerger durfte er in seiner Wohnung in der Oblast registrieren, mich als Auslaenderin nicht. Inzwischen haben sich die Registrierungsvorschriften geaendert, es muesste reichen, wenn das Eigentum nachgewiesen wird, da muss eine Kopie der Eigentumsurkunde zum Registrierungsformular dazu.
Warum registriert dein Vater deine Mutter denn nicht da, wo er gemeldet ist?
Re: Registrierung beim Besitzer der Wohnung, der da nicht an
Verfasst: 03 Nov 2012, 13:06
von ioffer007
manuchka hat geschrieben:1. Frage ist, ob die Behoerden ueberhaupt jemanden auf der Datscha registrieren. Nicht jede Datscha hat ja Wohnsitzqualitaet.
Das stimmt. Unsere Datscha hat Gas- und Elektrizitätverbindung von der Stadt Domodedowo, deswegen haben wir so eine "offizielle" Adresse.
Warum registriert dein Vater deine Mutter denn nicht da, wo er gemeldet ist?
Ich glaube, es gibt die Registrationsvorschriften, die lauten, dass der Ausländer während sieben Täge unbedingt auf seiner Wohnsitz registrieren werden muss. Moskauer Oblast und die Stadt Moskau sind ja zwei verschiedene Bundesländer.
Habe ich das richtig verstanden?
Re: Registrierung beim Besitzer der Wohnung, der da nicht an
Verfasst: 03 Nov 2012, 13:26
von Magdeburg-Moskva
Dein Vater sollte Deine Mutter unter seiner Wohnung (der Adresse, die in den Inlandspass eingetragen ist) anmelden. Für den vorübergehenden Aufenthalt ist das m. E. egal. Ob ihr dann in der Datsche hockt oder wo auch immer, ist m. E. recht egal, so lange die Datsche nicht 10 km vor Kaluga steht.
Re: Registrierung beim Besitzer der Wohnung, der da nicht an
Verfasst: 03 Nov 2012, 16:35
von manuchka
Ich sehe das genau so. Wichtig ist, dass deine Mama ueberhaupt registriert ist, und in deinem Fall macht es eigentlich keinen Unterschied. Waere anders, wenn dein Vater seine propiska in Novosibirsk haette...
Re: Registrierung beim Besitzer der Wohnung, der da nicht an
Verfasst: 05 Nov 2012, 01:22
von Sibirier
Es gabja vor kurzem ein Urteil, das man z. B. sich auch eine Propiska auf eine Datscha machen kann. Als mit der Leiterin vom Passportnij Stol darueber gesprochen habe, sagte sie jedoch nur ueber ein Gerichtsurteil...
Nur weiss ich natuerlich nicht, ob es auch fuer eine Auslaenderregistrierung gilt und wenn ja, ist der Besuch eh schon wieder weg...
Re: Registrierung beim Besitzer der Wohnung, der da nicht an
Verfasst: 05 Nov 2012, 16:54
von manuchka
Man kann aber nur EINE propiska haben, und es geht ja auch nicht darum, dass der Vater seinen offiziellen Wohnsitz zur Datscha verlegen soll / will...
Re: Registrierung beim Besitzer der Wohnung, der da nicht an
Verfasst: 12 Nov 2012, 10:51
von Sibirier
Magdeburg-Moskva hat geschrieben:.... so lange die Datsche nicht 10 km vor Kaluga steht.
Lese ich hier irgend etwas gegen Kaluga/Kalushskaya Gebiet?
Nee, Manu, es ging mir nur um die Frage, ob auf der Datscha überhaupt Ausländer registriert werden können, wenn es schon für russ. Staatsbürger so schwierig gemacht wird.....
Re: Registrierung beim Besitzer der Wohnung, der da nicht an
Verfasst: 12 Nov 2012, 11:42
von ioffer007
Sibirier hat geschrieben:wenn es schon für russ. Staatsbürger so schwierig gemacht wird.....
Der russische Staatsbürger kann überhaupt auf unserer Datsche registriert werden, weil wir so eine "offizielle Anschrift" (i.e. Die Straße und Hausnummer) haben.
Die Frage nun ist, ob russischer Resident bzw. Staatsbürger den Ausländer auf seinem Eigentum, in dem er nicht einwohnt, registrieren lassen könnte.
Re: Registrierung beim Besitzer der Wohnung, der da nicht an
Verfasst: 12 Nov 2012, 13:00
von Magdeburg-Moskva
Sibirier hat geschrieben:Magdeburg-Moskva hat geschrieben:.... so lange die Datsche nicht 10 km vor Kaluga steht.
Lese ich hier irgend etwas gegen Kaluga/Kalushskaya Gebiet?

Nein, es geht nur darum zu verdeutlichen, sich bei der Migrationsmeldung doch wenigstens an regionale Bindungen zu halten, also Anmeldung in Moskau, nicht 10 km vor Kaluga, Jekaterinburg oder Wladi wohnen.