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Geburt eines dt.-ru. Kindes in DE

Verfasst: 02 Nov 2012, 21:39
von kingduwe
Hallöchen,
habe nichts davon hier im Forum gefunden, bitte aber schon mal um Entschuldigung wenn ich es einfach nicht gefunden haben ;-)

Also, folgender Fall bei dem ich auf eure Kommentare hoffe:

Meine Frau ( Russin mit Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland) sind seit fast einem Jahr in Deutschland ( Hannover).
Nun ist unsere bezaubernde Tochter zur Welt gekommen ( 24.10.)
Das Standesamt hier in Hannover möchte nun die Geburtsurkunde meine Frau haben mit Übersetzung nach ISO- Norm, oder eine Internationale Urkunde... :? :shock:

Leider haben wir diese Unterlagen nicht zur Hand, da die Schwiegereltern gerade gestern für einen 2monatigen Aufenthalt hier in Deutschland angekommen sind.
Kennt sich also hier jemand aus? Brauche ich wirklich die Geburtsurkunde, und wofür?

Ran an die Tasten, brauche Input bevor ich der Tante beim Standesamt am Montag auf den Pelz rücke.

Grüße
Kingduwe

Re: Geburt eines dt.-ru. Kindes in DE

Verfasst: 02 Nov 2012, 22:57
von manuchka
Wenn das Standesamt eine Geburtsurkunde der Eltern des Kindes fuer die Eintragung verlangt, werdet ihr wohl eine brauchen... es geht ja um die Abstammung. Googel doch mal, welche Unterlagen inlaendische Eltern bei der Geburt eines Kindes Im StaA vorlegen muessen... vielleicht koennt ihr da mal auf die Traenendruese druecken und sie spaeter nachreichen und jetzt erst mal nur den Pass deiner Frau vorlegen?

Re: Geburt eines dt.-ru. Kindes in DE

Verfasst: 04 Nov 2012, 16:06
von Helen826
Ja, die Geburtsurkunde der Mutter ist notwendig, übrigens auch die des Vaters. Ich würde warten bis die Schwiegereltern wieder in Russland sind. Dann können sie die Geburtsurkunde dort übersetzen und beglaubigen lassen und dann zu euch nach Deutschland schicken. So eilig kann es ja nicht sein oder macht das Standesamt Druck?

Re: Geburt eines dt.-ru. Kindes in DE

Verfasst: 04 Nov 2012, 16:47
von harald63
Die Geburt muss meistens innerhalb einer Woche dem zuständigen Standesamt gemeldet werden. Das habt ihr ja anscheinend schon getan, es fehlen "nur" noch ein paar Unterlagen... Wie lange ihr euch damit Zeit lassen könnt, erfragt am besten direkt beim Standesamt, mit dem ihr eh schon in Kontakt seid.
Ihr habt nicht zufällig in D geheiratet, so dass vielleicht von daher schon irgendwo eine Geburtsurkunde von Dir standesamtlich ist, oder?

Re: Geburt eines dt.-ru. Kindes in DE

Verfasst: 05 Nov 2012, 11:59
von arghmage
Habt ihr denn in D geheiratet? Falls ja, müßte das Standesamt ja schon eine Geburtsurkunde haben.

Re: Geburt eines dt.-ru. Kindes in DE

Verfasst: 12 Nov 2012, 12:46
von kingduwe
Also, wir haben nicht in D geheiratet. sondern im schönen Zags 4 ;-)

Aktueller Stand: die Standesbeamten hier in Hannover sind SUPER!!!!!

Man braucht auf alle Fälle die Geburtsurkunde der Mutter. Hier wurde aber die Kopie (Scan) mit Übersetzung nach ISO anerkannt :-)

Und Zeit lassen kann man sich grundsätzlich so lange man möchte. Haken an der ganzen Sache wäre, das man keine Geburtsurkunde für die Tochter bekommt.
Und somit kann die Tochter auch nicht bei der Krankenversicherung ( Familienversicherung) gemeldet werden, Elterngeld kann auch nicht beantragt werden, Pässe ( Staatsbürgerschaften) können auch nicht , und und und........

Soweit viele Grüße

Kingduwe