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Visabestimmungen für in DE geborenes Baby
Verfasst: 02 Nov 2012, 21:57
von kingduwe
Tach,
kennt sich jemand aus mit den Behördengängen die man hier in D erledigen muss bei folgenden Gegebenheiten:
-Meine Frau ( Russin mit Aufenthaltserlaubnis DE)
-Neugeborenes Baby (24.10.12) das ca im Januar 2012 mit nach Russland kommen soll.
Meine Frau kommt dann natürlich auch mit ;-)
Da ich Spezialisten Visum habe, sollte eigentlich Visum für das Baby kein Problem sein.
Oder doch ist es doch eleganter, wenn wir in Russland sind, dem Baby einen Russischen Pass zu besorgen. Im Internet gibt es Unterschiedliche Meinungen darüber, geht das überhaupt (noch?)
Über alle Informationen und Erfahrungen oder Tipps bin ich euch sehr Dankbar
Grüße
Kingduwe
Re: Visabestimmungen für in DE geborenes Baby
Verfasst: 02 Nov 2012, 22:37
von manuchka
Wenn Visum: dt. Kinderreisepass beantragen, dann Visum beantragen.
Wenn Staatsangehoerigkeit: dt. Geburtsurkunde apostillieren lassen, beglaubigte Uebersetzung davon machen, im Konsulat Kind in den Inlandspass der Mutter eintragen lassen, russ. Reisepass beantragen.
Ob die Variante Einreise nach RU mit Visum als (nur) deutsches Kind und nachtraegliche Feststellung des Erwerbs der russ. Staatsangehoerigkeit durch Geburt dann dort vor Ort in RU noch moeglich ist, weiß ich leider nicht. Koennte gehen, koennte auf Probleme stoßen. Ich kenne es nur so, dass man zuerst beide Staatsangehoerigkeiten festmacht und die Paesse beantragt, entweder in DE oder in RU. Visabeantragung entfaellt dann natuerlich.
PS: Herzlichen Glueckwunsch zum Erstling!
Re: Visabestimmungen für in DE geborenes Baby
Verfasst: 02 Nov 2012, 23:01
von kingduwe
manuchka hat geschrieben:Wenn Visum: dt. Kinderreisepass beantragen, dann Visum beantragen.
Wenn Staatsangehoerigkeit: dt. Geburtsurkunde apostillieren lassen, beglaubigte Uebersetzung davon machen, im Konsulat Kind in den Inlandspass der Mutter eintragen lassen, russ. Reisepass beantragen.
Ob die Variante Einreise nach RU mit Visum als (nur) deutsches Kind und nachtraegliche Feststellung des Erwerbs der russ. Staatsangehoerigkeit durch Geburt dann dort vor Ort in RU noch moeglich ist, weiß ich leider nicht. Koennte gehen, koennte auf Probleme stoßen. Ich kenne es nur so, dass man zuerst beide Staatsangehoerigkeiten festmacht und die Paesse beantragt, entweder in DE oder in RU. Visabeantragung entfaellt dann natuerlich.
PS: Herzlichen Glueckwunsch zum Erstling!
Vielen Dank schonmal für die schnelle Antwort.
"Ich kenne es nur so, dass man zuerst beide Staatsangehoerigkeiten festmacht und die Paesse beantragt, entweder in DE oder in RU."
Wo beantragt man denn die Staatsbürgerschaften?????? Standesamt????
Vielen Dank für Glückwünsche
Re: Visabestimmungen für in DE geborenes Baby
Verfasst: 03 Nov 2012, 17:31
von lausi
kingduwe hat geschrieben:
Wo beantragt man denn die Staatsbürgerschaften?????? Standesamt????
Auch von mir alles Gute!
Die deutsche Staatsbürgerschaft hat das Kind automatisch, ich gehe mal davon aus, dass Du Deutscher bist? Dazu muss nichts beantragt werden.
Für die Ausreise als (nur) deutscher Staatsbürger ist aber ein Kinderreisepass erforderlich, den würde ich mir besorgen.
Die russische Staatsbürgerschaft wird im russ. Konsulat in Deutschland beantragt. Gleichzeitig kann (sollte) dort das Kind in den Auslandspass der Mutter eingetragen werden.
Wenn es die russische Staatsbürgerschaft hat und bei der Mutter eingetragen ist, braucht es kein Visum (bei uns gab es dazu einen Stempel "граждан РФ" oder so ähnlich auf die Übersetzung der Geburtsurkunde).
Einen russ. Reisepass für den Kleinen haben wir bis jetzt nicht beantragt, er war bis jetzt 2 mal nur mit dem Eintrag im Pass der Mutter in RU.
Gruß
Re: Visabestimmungen für in DE geborenes Baby
Verfasst: 03 Nov 2012, 23:12
von manuchka
Zumindest innerhalb der EU braucht mittlerweile jeder einen eigenen Reisepass, auch Kinder... man sollte also prüfen, ob das mit dem Eintrag im Pass der Mutter noch gilt (das wäre aber die schnellere Variante gegenüber der Beantragung des eigenen Passes).
Zur Frage:
1. dt. Staatsangehörigkeit
Beim Standesamt wird "nur" die Geburt beurkundet, aber in der Geburtsurkunde sind auch die Eltern vermerkt. Hat einer von denen einen dt. Pass, geht man dann zum Einwohneramt/Bürgerbüro und beantragt dort den Reisepass fürs Kind. (Bei Geburt in Russland wäre dafür die dt. Botschaft zuständig.) Welche Unterlagen außer der Geburtsurkunde und dem Pass des Elternteils und einem Passfoto des Kindes noch notwendig sind, kannst du googeln oder bei der Behörde erfragen.
2. russ. Staatsangehörigkeit
In DE ist für euren Wohnort zuständige Konsulat der RF Anlaufstelle. Welche Unterlagen die wollen, weiß ich leider nicht genau, aber da gab es schon irgendwo mal ein Thema hier im Forum.
Bei Geburt in RU wäre das OVIR des Wohnbezirks zuständig. Wie gesagt, ob ihr dort nachträglich die Staatsangehörigkeit noch beantragen könnt, ist eher ungewiss.
Re: Visabestimmungen für in DE geborenes Baby
Verfasst: 04 Nov 2012, 12:19
von kingduwe
Schon mal vielen Dank für die Informationen.
Werde morgen früh gleich mal zum Standesamt und Bürgerbüro und alles erfragen. Wenn ich mehr weiß werde ich das mal Kund tun ;-)
- Wundert mich eigentlich das hier so wenig diesen Fall haben. Dachte es werden mehr Kinder aus Deutsch- Russischen Beziehungen geboren hier in Deutschland. -
Und meine Frau wird sich mal beim Konsulat in Hamburg schlau machen.
Schönes Wochenende
Re: Visabestimmungen für in DE geborenes Baby
Verfasst: 04 Nov 2012, 14:30
von Aniki
In die neuen biometrischen Pässe werden Kinder nicht mehr eingetragen.
Unser kleiner, in D geborener Deutschrusse (Mama D, Papa R) hat in Hamburg im Konsulat seinen russischen Pass bekommen. Vorher Termin abmachen, alle Dokumente sind online runterladbar (Site des Konsulats), in D von einem beglaubigten Übersetzer übersetzte Dokumente (deutscher Pass des Elternteils, evtl. deutsche Heiratsurkunde?) werden (Heiratsurkunde apostiliert) anerkannnt und im Konsulat nochmal notariell beglaubigt, wenn ich mich richtig erinnere. Ansonsten hat bei uns alles einen halben Tag gedauert, den russischen Pass für den Kleinen konnten wir sogar am selben Tag mitnehmen (wir hatten darum gebeten, um den Kleinen nicht noch einmal nach HH fahren zu müssen... eigentlich soll es 3 Wochen dauern).
Kurz gesagt, war also keinerlei Problem. Per PM gerne mehr (dann gucke ich mal die Unterlagen nach..., ist schon wieder ein Jahr her).
Re: Visabestimmungen für in DE geborenes Baby
Verfasst: 04 Nov 2012, 15:15
von wolk0815
kingduwe hat geschrieben:Wundert mich eigentlich das hier so wenig diesen Fall haben. Dachte es werden mehr Kinder aus Deutsch- Russischen Beziehungen geboren hier in Deutschland.
Denke es liegt eher an der Tatsache, dass die meisten es wohl im Grunde wie von Aniki und manuchka beschrieben gemacht haben. Damit hatten die Kinder beide oder zumindest den russischen Pass. Und auch als "Halbrusse" muss man dann mit dem russischen Pass einreisen (Visum geht da nicht).
Die wenigsten (wenn überhaupt jemand) sind dann wohl gleich nach der Geburt wieder nach Russland bzw kamen auf die Idee das russ. Passverfahren dann in Russland (und nicht über das Konsulat) zu starten.
Der eigenständige Pass unserer Tochter war auch gleich zum Mitnehmen. Bei uns war sie vorher allerdings bei der Mutti mit eingetragen. Von daher hätte ich nicht gleich sagen können, ob sich das dann positiv auf die Ausstellgeschwindigkeit ausgewirkt hat. Liest man nun Anikis Info so könnte man meinen es wäre quasi normal (was ja sehr positiv zu sehen ist).
Re: Visabestimmungen für in DE geborenes Baby
Verfasst: 04 Nov 2012, 22:27
von manuchka
Naja, und dazu kommt, dass die meisten binationalen Forumbabys in RU zur Welt kamen... da ist das Prozedere halt anders.
Re: Visabestimmungen für in DE geborenes Baby
Verfasst: 05 Nov 2012, 14:27
von Glider
Da der Zwerg nunmal zwei Staatsangehoerigkeiten hat, bitte unbedingt ihn beim russ. Konsulat anmelden und einen Pass ausstellen lassen. Das gleiche Prozedere uebrigens auch mit dem deutschen Pass. Ich hatte schon vernommen, dass russische Behoerden sauer reagieren koennen, wenn man als russischer Staatsangehoeriger ein Visum beantragt. Auch wenn er nur einen deutschen Pass haette, ist der Zwerg aber eben auch Russe. Und der darf kein Visum beantragen.