Visum FZF - beide Ehepartner im Ausland
Verfasst: 13 Nov 2012, 15:51
Hallo,
So wie ich das System verstehe, wird bei der Beantragung des Visums FZF (Hochzeit war bereits in Russland) i.d.R.,
d.h. wenn der deutsche Ehegatte sich in Deutschland befindet:
a) der russische Ehegatte in der deutschen Botschaft das Visum beantragen
b) die Dokumente werden dann nach D. zur ABH geschickt, die sich
c) mit dem deutschen Ehegatten in Verbindung setzt und dessen Bestaetigung, dass er einverstanden ist, dass der Ehepartner herkommt
d) sowie Dokumente, die Gehalt und Wohnraum nachweisen, eingefordert.
Mich interessiert nun, wie das Verfahren fuer die Beantragung des Visums FZF aussieht, wenn beide Ehepartner sich im Ausland befinden?
Gehen dann beide zur Botschaft und bestaetigen, dass sie zusammen in Deutschland wohnen moechten, oder muss man in dem Falle speziell
fuer den Prozess nach D. zu seiner Heimatadresse zurueckkehren und auf die Kontaktaufnahme vonseiten der ABH warten?
Ausserdem wuerde ich gerne wissen, ob man Gehalt und Wohnraum bereits waehrend der Visumbeantragung nachweisen muss, oder das erst spaeter
erledigen kann, wenn beide in Deutschland angekommen sind? Eigentlich betrifft mich das nicht, da ich deutscher Staatsbuerger und zudem
Spaetaussiedler bin, aber wie man hoert, bestehen unsere lieben Beamten troztdem gerne darauf.
Ich hoffe, mir kann jemand mit meinen Fragen helfen. =)
PS: Ich habe auf die Fragen ueber die Suche keine Antworten gefunden, wenn es die aber schon gibt, bitte ich nach Moeglichkeit um einen Link.
Vielen Dank.
Anton
So wie ich das System verstehe, wird bei der Beantragung des Visums FZF (Hochzeit war bereits in Russland) i.d.R.,
d.h. wenn der deutsche Ehegatte sich in Deutschland befindet:
a) der russische Ehegatte in der deutschen Botschaft das Visum beantragen
b) die Dokumente werden dann nach D. zur ABH geschickt, die sich
c) mit dem deutschen Ehegatten in Verbindung setzt und dessen Bestaetigung, dass er einverstanden ist, dass der Ehepartner herkommt
d) sowie Dokumente, die Gehalt und Wohnraum nachweisen, eingefordert.
Mich interessiert nun, wie das Verfahren fuer die Beantragung des Visums FZF aussieht, wenn beide Ehepartner sich im Ausland befinden?
Gehen dann beide zur Botschaft und bestaetigen, dass sie zusammen in Deutschland wohnen moechten, oder muss man in dem Falle speziell
fuer den Prozess nach D. zu seiner Heimatadresse zurueckkehren und auf die Kontaktaufnahme vonseiten der ABH warten?
Ausserdem wuerde ich gerne wissen, ob man Gehalt und Wohnraum bereits waehrend der Visumbeantragung nachweisen muss, oder das erst spaeter
erledigen kann, wenn beide in Deutschland angekommen sind? Eigentlich betrifft mich das nicht, da ich deutscher Staatsbuerger und zudem
Spaetaussiedler bin, aber wie man hoert, bestehen unsere lieben Beamten troztdem gerne darauf.
Ich hoffe, mir kann jemand mit meinen Fragen helfen. =)
PS: Ich habe auf die Fragen ueber die Suche keine Antworten gefunden, wenn es die aber schon gibt, bitte ich nach Moeglichkeit um einen Link.
Vielen Dank.
Anton